Rechtsprechung
| BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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BGB § 134; MuSchG § 4 § 10
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags einer Schwangeren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 15.07.1955 - 2 Sa 76/55
- BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55
Papierfundstellen
- BAGE 3, 309
- NJW 1957, 925 (Ls.)
- DB 1957, 360
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung
Denn wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 1956 in 1 AZR 540/55 (AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG ) entschieden hat, gibt es Mutterschutz nur für einen wirksam zustande gekommenen Vertrag. - BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 102/88
Auswirkung des § 8 MuSchG auf Wirksamkeit und Anfechtung des Vertrages
Für den Fall des anfänglichen Eingreifens mutterschutzrechtlicher absoluter Beschäftigungsverbote gem. § 4 MuSchG hat der Erste Senat des BAG (BAGE 3, 309, 311 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG) die Ansicht vertreten, der von einer ohne ihr Wissen bereits schwangeren Arbeitnehmerin geschlossene Arbeitsvertrag, wonach sie nur mit Arbeiten beschäftigt werden könne, die nach § 4 MuSchG verboten seien, sei gemäß § 134 BGB rechtsunwirksam.Die Regelungen im MuSchG stehen der Anfechtung eines Arbeitsvertrages zwar nicht schlechthin entgegen (BAGE 3, 309, 312 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 11, 270, 272 = AP Nr. 16 zu § 123 BGB; Senatsurteil vom 6. Oktober 1962, aa0; Neumann-Duesberg, JZ 1962, 204, 205; KR-Becker, aa0, § 9 MuSchG Rz 136; Herschel, SAE 1963, 35; a. A. Hueck/Nipperdey,aa0), die Bestimmung der Verkehrswesentlichkeit muß aber unter Einbeziehung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes bewertet werden, die der Schwangeren die Ausübung an sich verbotener Tätigkeit nach Erlaubniserteilung gestatten.
- BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft
Das Mutterschutzgesetz hat den Sinn, der werdenden Mutter den bereits erworbenen Arbeitsplatz und ihre wirtschaftliche Versorgung aus dem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis zu gewährleisten, nicht dagegen den, die Eingehung eines Arbeitsvertrages selbst, d. h. den Erwerb des Arbeitsplatzes unter allen Umständen zu sichern (vgl. BAGE 3, 309, 312 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG mit zust. Anm. von Bulla).
- BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83
Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung
Insoweit durchaus mit dem MuSchG vergleichbar (vgl. dazu BAG Urteil vom 22. September 1961 - 1 AZR 241/60 - AP Nr. 15 zu § 123 BGB und BAG 3, 309, 312), beschränkt sich der individuelle Schutz des SchwbG des Schwerbehinderten oder des Gleichgestellten im Verhältnis zum Arbeitgeber darauf, ihm den bereits erworbenen Arbeitsplatz, nicht aber auch die Eingehung des Arbeitsvertrages selbst, d. h. den Erwerb des Arbeitsplatzes unter allen Umständen zu sichern. - BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91
Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz
- LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von 20 Überstunden im Monat
Ungeachtet dessen, dass mit der Totalnichtigkeit eines Vertrages nach § 138 BGB demjenigen, der am (Rest-)Vertrag festhalten möchte, nicht geholfen wird, ist im Arbeitsrecht auch im Falle der Sittenwidrigkeit nur ausnahmsweise von der Nichtigkeit des Vertrages als Ganzes auszugehen (vgl. BAG v. 8.9. 1988 - 2 AZR 102/88, NZA 1989, 178; anders noch BAG v. 27.11.1956 - 1 AZR 540/55, AP MuSchG § 4 Nr. 2). - BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 584/89
Verdiensterhöhung durch Bereitschaftsdienst im Mutterschutz - Regelungszweck des …
Das hatte jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf die schon zuvor getroffene Absprache über die Bereitschaftsdienste (vgl. dazu BAGE 59, 285 [BAG 08.09.1988 - 2 AZR 102/88] = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG 1968; BAGE 3, 309, 311 = AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG). - BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 695/79 Das Ergebnis wäre im übrigen auch kein anderes, wenn man für die Begründung des Auflösungsantrages solche Umstände nicht heranziehen wollte, die als unzulässig nachgeschobene Kündigungsgründe bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht berücksichtigt werden können (vgl. das Urteil des Zweiten Senats BAG 3, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).
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