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Rechtsprechung
   BAG, 21.06.1979 - 3 ABR 3/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1035
BAG, 21.06.1979 - 3 ABR 3/78 (https://dejure.org/1979,1035)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1979 - 3 ABR 3/78 (https://dejure.org/1979,1035)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 (https://dejure.org/1979,1035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialeinrichtung - Wirkunsbereich - Mitbestimmungsrecht - Satzung - Gast - Versorgungskasse - Kassenvorstand - Bestandsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 39
  • BAGE 32, 40
  • VersR 1979, 1160
  • BB 1979, 1718
  • DB 1979, 2039
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 94/07

    Mitbestimmung bei Sozialeinrichtung

    Unschädlich ist es allerdings, wenn Außenstehende als Gäste zugelassen werden (vgl. BAG 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 32, 39; 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 95, 221).

    Diese ist jedenfalls auch Ausdruck davon, dass die Legitimation des Betriebsrats sich von der Belegschaft ableitet, die ihn gewählt hat und die er gegenüber dem Arbeitgeber repräsentiert (vgl. BAG 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 32, 39).

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Hiervon weicht auch die vom Landesarbeitsgericht angezogene Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1979 (3 ABR 3/78 - BAGE 32, 39 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) für andere als Ruhegeldansprüche nicht ab.
  • LAG Hamburg, 02.08.2007 - 7 TaBV 2/07

    Kindertagesstätten - Sozialeinrichtung i.S. des § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG

    Zwar darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Sozialeinrichtung nicht einem unbestimmten Personenkreis zugänglich sein (BAG, Beschluss vom 21.6.1979 - 3 ABR 3/78 - EzA § 87 BetrVG Sozialeinrichtung Nr. 10).
  • LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 TaBV 6/07

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Offensichtlichkeit; Lohngestaltung; …

    Da hier die bislang einschlägigen tarifvertraglichen Normen über das einzelne Seniorenzentrum hinaus für alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers galten und bei diesem ein Konzernbetriebsrat besteht, spricht alles dafür, dass nur er im Rahmen seiner orginären Zuständigkeit gemäß § 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG dazu berufen ist, konzernweit die bisher tarifvertraglich geregelten Fragen der Lohngestaltung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG einer einheitlichen Lösung zuzuführen (vgl. BAG AP BetrAVG § 7 Nr. 81; AP BetrVG 1972 § 87 Sozialeinrichtung Nr. 1).
  • LAG Köln, 02.11.2016 - 11 TaBV 22/15

    Mitbestimmung; Unterstützungskasse

    Es muss sich allerdings um eine Sozialeinrichtung handeln, die nicht den Wirkungsbereich des Betriebs überschreitet, was sich nach dem Zweck der Sozialeinrichtung, ggfs. nach der Satzung, richtet (BAG, Beschl. v. 21.06.1979 - 3 ABR 3/78 - vgl. auch BAG, Beschl. v. 10.02.2009 - 1 ABR 94/07 - Fitting, 28. Auflage, § 87 BetrVG Rdn. 342).
  • LAG München, 14.03.1989 - 2 TaBV 53/88

    Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle; …

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  • KAG Hamburg, 12.01.2024 - I MAVO 11/23
    Rn. 16 Soziale Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO setzen ein zweckgebundenes Sondervermögen mit einer abgrenzbaren, auf Dauer angelegten Organisation voraus, die der Verwaltung bedarf (…so zu § 87 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG in st.Rspr. zuletzt BAG vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 94/07 - juris Rn. 29, 32). Sie sind institutionalisiert, allein oder aber mit den Mitarbeitern errichtet, um diesen in ihrer Gesamtheit oder auch einzelnen Gruppen soziale Vorteile zukommen zu lassen (KAGH vom 27. April 2012 - M 12/11 - www.dbk.de/der-kirchliche-arbeitsgerichtshof/entscheidungen; KAG Münster vom 6. Oktober 2011 - 42 / 11-KAG-MS;… vgl. auch BAG vom 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 - juris Rn. 25;… EichstätterKommentar-Schmitz, 2. Aufl. § 36 Rn. 39 ff.;… T/F/J-Jüngst, 8. Aufl., § 36 Rn. 53;… FreiburgerKommentar-Sroka, § 36 Rn. 46.47;… Reichold/Ritter/ Gohm /Ritter, 1. Aufl. 2023, § 36 Rn. 58 ff.). Voraussetzung ist, dass der Dienstgeber mit der Zusammenfassung von sachlichen und personellen Mitteln gerade die sozialen Verhältnisse seiner Mitarbeiter fördern will (…KAGH vom 27. April 2012 - M 12/11 - aaO). Die soziale Einrichtung im Sinne des § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO muss in ihrem Aufgabenbereich grundsätzlich auf die Mitarbeiter der daran beteiligten Dienststelle beschränkt sein (…KAGH vom 27. April 2012 - M 12/11 - aaO;… ebenso zu § 40 lit. c MVG. EKD: Kirchengerichtshof der EKD vom 24. Mai 2011 - I-0124/S32-10, juris Rn. 44). Das ist nicht der Fall, wenn die Einrichtung nach dem vom Dienstgeber bestimmten Zweck einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist (…vgl. BAG vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 94/07 - juris Rn. 32;… EichstätterKommentar-Schmitz, 2. Aufl. § 36 Rn. 42;… T/F/J-Jüngst, 8. Aufl., § 36 Rn. 53;… FreiburgerKommentar-Sroka, § 36 Rn. 46.47;… Reichold/Ritter/ Gohm /Ritter, 1. Aufl. 2023, § 36 Rn. 58 ff.). Unschädlich ist es allerdings, wenn Außenstehende als Gäste zugelassen werden (vgl. BAG vom 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 - juris Rn. 12;… vom 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - juris Rn. 25)..
  • Kirchliches Arbeitsgericht Hamburg, 12.01.2024 - I MAVO 11/23
    Rn. 16 Soziale Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO setzen ein zweckgebundenes Sondervermögen mit einer abgrenzbaren, auf Dauer angelegten Organisation voraus, die der Verwaltung bedarf (…so zu § 87 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG in st.Rspr. zuletzt BAG vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 94/07 - juris Rn. 29, 32). Sie sind institutionalisiert, allein oder aber mit den Mitarbeitern errichtet, um diesen in ihrer Gesamtheit oder auch einzelnen Gruppen soziale Vorteile zukommen zu lassen (KAGH vom 27. April 2012 - M 12/11 - www.dbk.de/der-kirchliche-arbeitsgerichtshof/entscheidungen; KAG Münster vom 6. Oktober 2011 - 42 / 11-KAG-MS;… vgl. auch BAG vom 15. September 1987 - 1 ABR 31/86 - juris Rn. 25;… EichstätterKommentar-Schmitz, 2. Aufl. § 36 Rn. 39 ff.;… T/F/J-Jüngst, 8. Aufl., § 36 Rn. 53;… FreiburgerKommentar-Sroka, § 36 Rn. 46.47;… Reichold/Ritter/ Gohm /Ritter, 1. Aufl. 2023, § 36 Rn. 58 ff.). Voraussetzung ist, dass der Dienstgeber mit der Zusammenfassung von sachlichen und personellen Mitteln gerade die sozialen Verhältnisse seiner Mitarbeiter fördern will (…KAGH vom 27. April 2012 - M 12/11 - aaO). Die soziale Einrichtung im Sinne des § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO muss in ihrem Aufgabenbereich grundsätzlich auf die Mitarbeiter der daran beteiligten Dienststelle beschränkt sein (…KAGH vom 27. April 2012 - M 12/11 - aaO;… ebenso zu § 40 lit. c MVG. EKD: Kirchengerichtshof der EKD vom 24. Mai 2011 - I-0124/S32-10, juris Rn. 44). Das ist nicht der Fall, wenn die Einrichtung nach dem vom Dienstgeber bestimmten Zweck einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist (…vgl. BAG vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 94/07 - juris Rn. 32;… EichstätterKommentar-Schmitz, 2. Aufl. § 36 Rn. 42;… T/F/J-Jüngst, 8. Aufl., § 36 Rn. 53;… FreiburgerKommentar-Sroka, § 36 Rn. 46.47;… Reichold/Ritter/ Gohm /Ritter, 1. Aufl. 2023, § 36 Rn. 58 ff.). Unschädlich ist es allerdings, wenn Außenstehende als Gäste zugelassen werden (vgl. BAG vom 21. Juni 1979 - 3 ABR 3/78 - juris Rn. 12;… vom 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - juris Rn. 25)..
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