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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,506
BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78 (https://dejure.org/1981,506)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1981 - 1 ABR 32/78 (https://dejure.org/1981,506)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 (https://dejure.org/1981,506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 150
  • NJW 1982, 404
  • MDR 1982, 81
  • VersR 1981, 1192
  • BB 1981, 1674
  • DB 1981, 1882
  • DB 1981, 1886
  • JR 1982, 264
  • JR 1982, 44
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    So hat der Senat auch die Schaffung einer Betriebsbußenordnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zugeordnet (BAG 20, 79 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße; BAG 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    So hat der Senat auch die Schaffung einer Betriebsbußenordnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zugeordnet (BAG 20, 79 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße; BAG 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 80/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B I 3 der Gründe) auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß aus dem Vorhandensein einer Spezialregelung -- hier der Nr. 7 -- nicht zwingend hergeleitet werden könne, daß eine vom Wortlaut her umfassendere Regelung -- hier der Nr. 1 -- nur eine begrenzte Reichweite habe.
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66

    Betriebsbußordnung - Bußordnung

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    So hat der Senat auch die Schaffung einer Betriebsbußenordnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zugeordnet (BAG 20, 79 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße; BAG 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von …

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55

    Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des …

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1981 (BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bejaht sowohl bei der Gestaltung der Ordnung des Betriebs durch die Schaffung allgemeingültiger verbindlicher Verhaltensregeln als auch bei jeder Maßnahme des Arbeitgebers, durch die das Verhalten der Arbeitnehmer in bezug auf diese betriebliche Ordnung berührt wird.
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Zweck dieses Mitbestimmungsrechts ist die gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmer an der Gestaltung der Ordnung für das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb (Beschluß des Senats vom 24. März 1981, BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
  • ArbG München, 18.11.2015 - 9 BVGa 52/15

    Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit - Mitbestimmung

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, den Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung dieses betrieblichen Zusammenlebens zu gewähren (…BAG, Beschl. v. 23.10.1984, 1 ABR 2/83, juris Rn. 26; Beschl. v. 24.3.1981, 1 ABR 32/78, juris Rn. 49).

    Nicht der Mitbestimmungspflicht unterfallen demgegenüber alle Maßnahmen des Arbeitgebers aus, die das Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das einen solchen Bezug zur betrieblichen Ordnung nicht hat, sei es, dass es sich auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder das es in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber betrifft (BAG, Beschl. v. 24.3.1981, 1 ABR 32/78, juris Rn. 49).

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