Rechtsprechung
| BAG, 20.10.1982 - 4 AZN 406/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bedeutung einer Rechtssache - Revision
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 20.02.1981 - 1 Ca 1187/80
- BAG, 20.10.1982 - 4 AZN 406/82
Papierfundstellen
- BAGE 40, 254
- MDR 1983, 348
- JR 1984, 176
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung
Rn. 14 bb) Soweit der Vierte Senat und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 20. Oktober 1982 (- 4 AZN 406/82 - BAGE 40, 254) und vom 15. November 1995 (- 4 AZN 580/95 - zu II 2 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 72) sowie vom 21. Oktober 1998 (- 10 AZN 588/98 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 55) auf die Zahl von 20 - oder mehr - betroffenen Arbeitsverhältnissen abgestellt haben, haben sie darauf nicht die Zulassung der Revision gestützt, sondern lediglich ausgesprochen, dass eine Zulassung der Revision nicht möglich sei, weil wegen des Nichterreichens der Zahl eine grundsätzliche Bedeutung ausscheide. - BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 970/93
Eingruppierung eines Schulassistenten
Auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale berücksichtigen derartige Fachkenntnisse (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1982 - 4 AZN 406/82 - AP Nr. 24 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; Senatsurteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95
Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht
"Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist in der Regel nur dann gegeben, wenn die Entscheidung wenigstens für 20 gleiche oder ähnlich liegende Arbeitsverhältnisse rechtliche Bedeutung hat (im Anschluß an BAG Beschluß vom 20. Oktober 1982 - 4 AZN 406/82 - BAGE 40, 254 = AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).«.Im übrigen hat der Senat in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1982 (- 4 AZN 406/82 - BAGE 40, 254, 256 = AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz) die Zahl von 20 gleich oder ähnlich liegen den Fällen als zu gering erachtet, um damit die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu rechtfertigen.
- LAG Thüringen, 14.12.2023 - 5 Sa 170/22
Auslegung - Zusatzvereinbarung über Mindestabfindung - äußere Begleitumstände
Daraus ergibt sich zugleich, dass die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu verneinen ist, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits nur für einen Einzelfall oder wenige gleichgelagerte Arbeitsverhältnisse rechtliche Bedeutung hat (vgl. BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZN 406/82 - Rn. 7). - BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93
Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen
Hierbei genügt es freilich nicht, wenn diese nur in Einzelfällen in Betracht kommen; vielmehr müssen von der Tarifnorm noch zahlreiche Sachverhalte betroffen sein, die mit dem Sachverhalt des entschiedenen Falles vergleichbar sind (Beschlüsse des Senats vom 23. September 1981 - 4 AZN 346/81 - AP Nr. 20 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 20. Oktober 1982, BAGE 40, 254, 256 = AP Nr. 24 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 10. März 1993 - 4 AZN 517/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 18.01.2001 - B 11 AL 181/00 B
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor, wenn die dafür erforderlichen Tatsachen erst in der Revisionsinstanz in den Prozeß eingeführt werden (BAGE 40, 254, 257 f). - BFH, 26.10.1995 - I B 9/95
Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage über die Entsorgungspflicht von Müll
Vielmehr muß sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar und nicht erst aufgrund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache beantworten (…Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 11; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. März 1961 III B 43/60, Neue Juristische Wochenschrift 1961, 1229; Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 20. Oktober 1982 4 AZN 406/82, Monatsschrift für Deutsches Recht 1983, 348;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 132 Rdnr. 13). - BAG, 31.03.1993 - 7 AZN 59/93
Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 72a Abs. 1 …
Demnach ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zu verneinen, wenn die Entscheidung der Rechtsfrage nur für Einzelfälle oder wenige gleichgelagerte Arbeitsverhältnisse von Bedeutung ist (BAGE 40, 254, 256 = AP Nr. 24, aaO). - LAG Hamburg, 26.11.1992 - 2 Sa 42/92
Laptop; Arbeitserleichterung; Nichtigkeit eines Kaufvertrages; Nichtigkeit eines …
Dabei ist die Rechtsfrage auch nicht nur für wenige gleichgelagerte Arbeitsverhältnisse von Bedeutung (vgl. BAG, Beschluß vom 20.10.1982, AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, Bl. 2 = BAGE 40, 254 (256);… Grunsky, a.a.O.). - LAG Hamm, 22.03.1985 - 16 (11) Sa 1268/84
Angestellter des öffentlichen Dienstes; Unterschiedsbetrag; Ortszuschlag; …
Die Beklagte hat nicht dargelegt, daß weitere Ehegatten der bei ihr Beschäftigten bei der L. Landes-Brandversicherungsanstalt tätig sind und deswegen die Frage, ob der Ortszuschlag der Stufe 2 in voller Höhe zu erbringen ist, in etlichen Fällen bei ihr zum Tragen kommt (vgl. BAG, Beschluß vom 05.12.1979 - 4 AZR 41/79 - AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG, Beschluß vom 20.10.1982 - 4 AZN 406/82 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). - BAG, 24.03.1987 - 4 AZN 725/86
Unbewußte Tariflücke - Allgemeines staatliches Tarifrecht - …
- BAG, 19.04.1989 - 4 AZN 32/89
Revision: Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
- LAG Sachsen, 02.12.1996 - 8 Sa 696/96
Zahlen einer besonderen Vergütung für das Spielen des ungewöhnlichen …
- BAG, 09.04.1986 - 4 AZN 87/86
- BAG, 22.02.1984 - 7 AZN 643/83
- BAG, 09.08.1988 - 4 AZN 357/88
- BAG, 18.09.1990 - 4 AZN 309/90
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