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Rechtsprechung
   BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,471
BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 (https://dejure.org/1982,471)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 (https://dejure.org/1982,471)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 (https://dejure.org/1982,471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung - Laufzeit der öffentlichen Verkehrsmittel - Allgemeine Grundsätze der Tarifauslegung - Tarifwortlaut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 86
  • DB 1983, 614
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung - …

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79
    Abgesehen davon kann schon im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch im Hinblick auf den Normencharakter der tariflichen Bestimmungen, nicht davon abgegangen werden, daß Tarifverträge wie Gesetze auszulegen sind, d.h. in er ster Linie nach dem TarifWortlaut, wobei der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit von rechtlicher Bedeutung ist, als er in den Tarifnormen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. das Urteil des Senats vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Vorliegend muß es hingegen schon deswegen bei der Tragung der vollen Kontoführungsgrundgebühr durch die Beklagte bleiben, weil es an einer Regelung der dargestellten Art fehlt und im übrigen im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gegeben werden muß, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. April 1983 -- 4 AZR 497/80 -- AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, 9. März 1983 -- 4 AZR 61/80 -- AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung und 25. August 1982 -- 4 AZR 1072/79 -- AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …

    Damit wird die Senatsrechtsprechung zugleich der im fachwissenschaftlichen Schrifttum hervorgehobenen Forderung gerecht, daß der Tarifwortlaut nicht über betont werden darf, sondern der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich bleiben müsse (vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7" Aufl., Band II/1, § 18 V 3 a, S. 558;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II, § 69 III 2, S. 220 sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5 Aufl., § 1 Rz 597) Daraus folgt zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht dar auf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. das Ur teil des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -> zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich sind entgegen den weiteren Ausführungen der Revision schon im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die allgemeinen Grundsätze der Tarifauslegung, nach denen es insbesondere auf den Tarifwortlaut ankommt, ohne Rücksicht darauf anzuwenden, daß Tarifnormen häufig auf Kompromissen der Tarifvertragsparteien beruhen (vgl. das Urteil des Senats vom 25- August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 188/94

    Abgrenzung der Nah- von der Fernmontage

    Bei der Berechnung dieses Zeitaufwandes sind notwendige Wartezeiten an der Montagestelle bis zum Schichtbeginn und nach Schichtende bis zum Antritt des Rückweges nur mitzuberücksichtigen, wenn sie jeweils 30 Minuten übersteigen (teilweise Aufgabe von BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).

    Bei einem solchen Verständnis der Bestimmung bliebe offen, wofür die Zeit aufgewendet werden soll (im Ergebnis ebenso: BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86, 90 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).

    Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 25. August 1982 (- 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung) zu einer älteren Fassung des Bundes-Montagetarifvertrages eine teilweise abweichende Auffassung vertreten hat, hält der nunmehr allein zuständige erkennende Senat hieran nicht mehr fest.

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