Rechtsprechung
| BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung - Laufzeit der öffentlichen Verkehrsmittel - Allgemeine Grundsätze der Tarifauslegung - Tarifwortlaut
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 22.02.1979 - 8 Ca 452/78
- LAG Hamburg, 19.07.1979 - 2 Sa 46/79
- BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79
Papierfundstellen
- BAGE 40, 86
- DB 1983, 614
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78
Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung - …
Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79
Abgesehen davon kann schon im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch im Hinblick auf den Normencharakter der tariflichen Bestimmungen, nicht davon abgegangen werden, daß Tarifverträge wie Gesetze auszulegen sind, d.h. in er ster Linie nach dem TarifWortlaut, wobei der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit von rechtlicher Bedeutung ist, als er in den Tarifnormen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. das Urteil des Senats vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Vorliegend muß es hingegen schon deswegen bei der Tragung der vollen Kontoführungsgrundgebühr durch die Beklagte bleiben, weil es an einer Regelung der dargestellten Art fehlt und im übrigen im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gegeben werden muß, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. April 1983 -- 4 AZR 497/80 -- AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, 9. März 1983 -- 4 AZR 61/80 -- AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung und 25. August 1982 -- 4 AZR 1072/79 -- AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung mit weiteren Nachweisen). - BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Damit wird die Senatsrechtsprechung zugleich der im fachwissenschaftlichen Schrifttum hervorgehobenen Forderung gerecht, daß der Tarifwortlaut nicht über betont werden darf, sondern der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich bleiben müsse (vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7" Aufl., Band II/1, § 18 V 3 a, S. 558;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II, § 69 III 2, S. 220 sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5 Aufl., § 1 Rz 597) Daraus folgt zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht dar auf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. das Ur teil des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -> zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).Schließlich sind entgegen den weiteren Ausführungen der Revision schon im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die allgemeinen Grundsätze der Tarifauslegung, nach denen es insbesondere auf den Tarifwortlaut ankommt, ohne Rücksicht darauf anzuwenden, daß Tarifnormen häufig auf Kompromissen der Tarifvertragsparteien beruhen (vgl. das Urteil des Senats vom 25- August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 188/94
Abgrenzung der Nah- von der Fernmontage
Bei der Berechnung dieses Zeitaufwandes sind notwendige Wartezeiten an der Montagestelle bis zum Schichtbeginn und nach Schichtende bis zum Antritt des Rückweges nur mitzuberücksichtigen, wenn sie jeweils 30 Minuten übersteigen (teilweise Aufgabe von BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).Bei einem solchen Verständnis der Bestimmung bliebe offen, wofür die Zeit aufgewendet werden soll (im Ergebnis ebenso: BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86, 90 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).
Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 25. August 1982 (- 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung) zu einer älteren Fassung des Bundes-Montagetarifvertrages eine teilweise abweichende Auffassung vertreten hat, hält der nunmehr allein zuständige erkennende Senat hieran nicht mehr fest.
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Zudem ist bei der Tarifauslegung immer Bedacht darauf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifelsfalle derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92
Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten
Hieraus ergibt sich zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht darauf zu nehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so dass im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (BAG, Urteil vom 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 -, AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, Urteil vom 09.03.1993 - 4 AZR 61/80 -, AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher …
Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß Tarifnormen häufig auf Kompromissen der Tarifvertragsparteien nach schwierigen Verhandlungen beruhen, was weitgehend übrigens gleichermaßen auch für das staatliche Gesetzesrecht zutrifft (vgl. BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung). - LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x …
aa 3) Hieraus ergibt sich zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht darauf zu nehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (BAG, Urteil vom 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, Urteil vom 09.03.1993 - 4 AZR 61/80 - AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 177/97
Zeitzuschläge für Überstunden - Leistungsverschiebung
Diese Begriffsbestimmung im Tarifvertrag ist bindend (BAGE 38, 332 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 40, 86, 90 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung;… Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl. 1997, Grundlagen Rz 312; Löwisch/Rieble, TVG, 1992, § 1 Rz 392; Schaub, NZA 1994, 597, 598). - BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich
Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II). - BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86
Tarifvertrag
Dies entspricht auch dem bei der Tarifauslegung zu beachtenden Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung), weil anderenfalls eine eindeutige Abgrenzung des Zeitraums, während dessen ein Betrieb unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt, nicht möglich wäre. - ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14
Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte; …
- BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 787/85
Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der vom Land zu zahlenden …
- LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90
Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten
- BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 226/89
Fahrt zur Arbeitsstelle: Fernauslösung bei täglicher Heimfahrt
- LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94
Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen" …
- BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 529/83
Leistung von Überstunden - Anspruch auf Überstundenvergütung - Tarifliche …
- LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02
Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers …
- LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90
Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen …
- BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 430/81
Privates Bankgewerbe - Eingruppierung einer Kassiererin - Öffentliche Banken - …
- LAG Köln, 12.01.2001 - 11 (10) Sa 866/00
Sozialplan; Abfindung; Eigenkündigung; Nachteilsausgleich
- BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 513/88
Begriff der Fernmontage - Voraussetzungen der Anwendung der Bestimmungen über die …
- BAG, 13.05.1987 - 4 AZR 640/86
Anspruch auf Fernauslösung für Montagen in Entfernungen über 150 km und bezahlte …
- BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
Kündigung - Jahresurlaub - Abgeltungsanspruch - Tarifvertrag
- LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1995 - 5 Sa 648/94
Anspruch auf Abfindung eines Kraftfahrers bei der Bundeswehr; Auslegung eines …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 711/85
- LAG Hamm, 13.12.2001 - 17 Sa 1296/01
Anspruch der Waldfacharbeiter im Öffentlichen Dienst auf eine …
- LAG Hamm, 07.07.2000 - 5 Sa 214/00
Anspruch eines Diensthundeführers und Wachmanns auf Zahlung einer …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber - Ausmaß des …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
Wöchentliche Arbeitszeit von einer Erzieherin an einer Sonderschule - …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 620/85
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98
Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des …
- BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 111/86
Berücksichtigung der Leistungen nach Mutterschutzgesetz für die Ermittlung des …
- BAG, 18.10.1985 - 7 AZR 325/83
Zeitpunkt der Kündigung eines örtlichen Sonderzuschlages - Rechte eines …
- BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89
Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit und zusätzliche Zeitzuschläge - …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 619/85
Wöchentliche Arbeitszeit von Erzieherin an Sonderschule - Rechtmäßigkeit der …
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 712/85
Wöchentliche Arbeitszeit von Erziehern an einer Sonderschule - Zulässigkeit des …
- LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96
Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt
- BAG, 24.06.1992 - 10 AZR 512/90
Zahlung einer Sonderzuwendung nach dem Lohntarifvertrag für das Malerhandwerk und …
- BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 70/86
Höhe der Überstundenvergütung bei außerdienstplanmäßiger Arbeit an Feiertagen
- BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 788/85
Überstundenvergütung für Arbeit an einem gesetzlichen Wochenfeiertag ohne …
- LAG Baden-Württemberg, 22.12.1987 - 14 Sa 64/87
Minderung tariflicher Sonderzahlung wegen in Anspruch genommnem Erziehungsurlaub; …
- BAG, 13.08.1987 - 6 AZR 373/85
Berechnung der Arbeitszeit bei mehrtägiger Personalratssitzung - Unterschied …
- BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 139/84
Beschäftigung als Montagestammarbeiter - Montagetarifvertrag für den …
- LAG Hamm, 27.02.2008 - 18 Sa 1821/07
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, Fernmontage, Auslösung, …
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