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Rechtsprechung
   BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1216
BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82 (https://dejure.org/1983,1216)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1983 - 5 AZR 156/82 (https://dejure.org/1983,1216)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 156/82 (https://dejure.org/1983,1216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 265
  • NJW 1984, 1990 (Ls.)
  • afp 1983, 362
  • JR 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
    Nach den Grundsätzen, die der Senat nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (1 BvR 1177/80 - BVerfGE 59, 231) seiner Entscheidung über das Klagebegehren zugrunde zu legen hat (§ 31 Abs. 1 BVerfGG), muß die Klage abgewiesen werden.

    Dabei sind diese Grundsätze wiederum im Lichte des Grundrechts des beklagten Senders auf Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) zu sehen ; sie werden durch die Bedeutung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat inhaltlich auch in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung (Art. 5 Abs. 2 GG) gestaltet (vgl. BVerfGE 59, 231, 265).

    Das kann zur Folge haben, daß die Mitarbeiter nicht auf Dauer sondern nur für die Zeit beschäftigt werden, in der sie benötigt werden (BVerfGE 59, 231, 257 ff. - Abschnitt C II der Gründe).

    Diese sich aus den allgemeinen Gesetzen ergebenden Schranken der Rundfunkfreiheit müssen im Lichte des Grundrechts der Rundfunkfreiheit gesehen werden: "Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken ... Die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2, die in der verfassungsrechtlich legitimierten Gewährung arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes liegt, muß geeignet und erforderlich sein, der sozialen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter Rechnung zu tragen; der Erfolg, der mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Rundfunkfreiheit bedeutet" (BVerfGE 59, 231, 265).

    Beispielhaft hat das Bundesverfassungsgericht genannt: Regisseure, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftler und Künstler (BVerfGE 59, 231, 260 - Abschnitt C II 1 b der Gründe).

    "Weder darf den programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz generell versagt werden noch dürfen bei der Entscheidung über diesen Schutz die Regeln und Maßstäbe des Arbeitsrechts in einer Weise auf die Anstellungsverhältnisse dieser Mitarbeiter angewendet werden, die das durch die Verfassung geschützte Recht der Anstalten, frei von fremder Einflußnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu bestimmen, unberücksichtigt läßt." (BVerfGE 59, 231, 265 - zu C III 3 a der Gründe).

    Wenn auch - wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat - die Rundfunkfreiheit verlangt, die Kriterien für die Zulässigkeit befristeter Beschäftigungen anders als sonst zu beurteilen (BVerfGE 59, 231, 267 f.), so verbleibt es doch dabei, daß eine Rundfunkanstalt mit programmgestaltenden Mitarbeitern auch unbefristete Arbeitsverträge eingehen kann.

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß die soziale Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter, die von einem Sender über längere Zeit hinweg beschäftigt werden, im Laufe der Zeit wächst (vgl. insoweit auch BVerfGE 59, 231, 271 - Abschnitt C III 2).

  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 561/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Rechtfertigung der vereinbarten …

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
    Solche Erwägungen haben bereits in tarifliche Regelungen Eingang gefunden (vgl. die Zusatzvereinbarung zum MTV der Deutschen Welle über die Geltung des TV vom 29. April 1969 für befristet beschäftigte Arbeitnehmer vom 15. Dezember 1970; dazu das Urteil vom 30. November 1977 - 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. ferner § 4 des Manteltarifvertrages des WDR vom 8. August 1979).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
    Über die Zuordnung einer Vertragsgestaltung zu einer dieser beiden Fallgruppen entscheidet allein der Wille der Parteien (vgl. BAG 30, 163, 168 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen - diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) dürfen die Parteien befristete Arbeitsverträge abschließen, wenn bei Vertragsabschluß sachliche Gründe für die Befristung vorgelegen haben.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

    Dementsprechend kann sich der sachliche Grund für die Befristung der Arbeitsverträge mit programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern aus der den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehenden Rundfunkfreiheit ergeben (BAGE 41, 247, 261 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B III 1 a der Gründe und BAGE 41, 265, 271 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 a der Gründe).

    Andererseits kann eine lang andauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, daß bei einer Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem Wechsel besteht, während die Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter im Laufe der Zeit wachsen kann (BAGE 41, 247, 262 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB ,Abhängigkeit, zu B III 2 der Gründe und BAGE 41, 265, 272 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 der Gründe).

    Auch in den Urteilen vom 13. Januar 1983 (BAGE 41, 247, 263 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B III 2 der Gründe und BAGE 41, 265, 273 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht den Abschluß befristeter Arbeitsverträge nicht vom Vorliegen eines derartigen Personalkonzepts abhängig gemacht.

  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …

    Wenn daraufhin die für die Festlegung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses maßgeblichen Kriterien im Ergebnis bei Rundfunkmitarbeitern anders als sonst zu beurteilen sind, so ist diese Modifikation durch die verfassungsrechtliche Lage bedingt und begrenzt." Auf der Grundlage dieser Erwägungen hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1983 die Statusfrage und den Einfluß der Rundfunkfreiheit auf die Beschäftigung von programmgestaltenden Mitarbeitern beurteilt (vgl. BAGE 41, 265 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit; zuletzt Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
    BAG 41, 265, 270.
  • ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09

    Zahlung von Ausgleichsentgelt, Teilbeendigungsgeld und Urlaubsgeld nach den …

    Rn. 25 bb)              Die vom Kläger im Schriftsatz vom 21.01.2010 zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1982 (BVerfG, Beschlüsse vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 u.a., zitiert nach juris) und des Bundesarbeitsgerichts vom 13.01.1983 (BAG, Urteil vom 13.01.1983 - 5 AZR 156/82, AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hatten jeweils den Bedeutungsgehalt des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Einordnung von bislang als "freie Mitarbeiter" geführte Mitarbeiter als fest angestellte Arbeitnehmer zum Gegenstand, was für den hier zu entscheidenden Streitfall keine Aussagekraft hat.
  • LAG Köln, 11.08.1995 - 13 (3) Sa 160/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …

    Dies hat die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden (BVerfG, Beschluss vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 -, AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG -Rundfunkfreiheit), was entgegen der Meinung der Klägerin auch praktische Auswirkungen auf die Befristungsrechtsprechung gehabt hat (z.B. BAG, Urteil vom 13.01.1983 - 5 AZR 156/82 -, AP Nr. 43 zu § 611 BGB - Abhängigkeit; - 5 AZR 149/82 -, AP Nr. 42 zu § 611 BGB - Abhängigkeit; Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 -, AP Nr. 144 zu § 620 BGB - Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 157/82
    und Filmemachern, die fachlich zur Spitzengruppe gehören, kann selbst bei langjähriger Beschäftigung eine Befristung eher zulässig sein als bei Regisseuren und Filmemachern, die sich in ihrer künstlerischen Eigenart weniger individuell ausdrücken (vgl. insoweit das am gleichen Tag verkündete Urteil des Senats im Verfahren 5 AZR 156/82 - zu II 3 der Gründe).
  • LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine längere Anspruchsdauer; Erfüllen der …

    Dieser Sichtweise sind auch die höchsten deutschen Gerichte bei der Beurteilung der arbeits- oder sozialrechtlichen Stellung von Regisseurinnen/Regisseuren gefolgt (BVerfGE 59, 231; BAGE 41, 265 zur Tätigkeit eines Fernsehregisseurs; BAGE vom 04. Mai 1983, Az. 5 AZR 361/80 - veröffentlicht in Juris - zur persönlichen Abhängigkeit einer Drehbuchautorin und Fernsehregisseurin;… BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 34 zur Versicherungspflicht eines Gastregisseurs bei der Inszenierung einer Oper; a.A. Finanzgericht Berlin EFG 72, 614).
  • BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 571/81
    % ?äger m einem rfceitsverhältnis ajf nrbestimmt Z sit (vgl. BAG 4 " , 247, 272 f. AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe: BAG 41, 265, 269 f. = AP Nr. 43 aaO, zu I 2 a der Gründe).
  • ArbG Hamburg, 28.04.1997 - 8 Ca 556/92

    Die Beweislast dafür, dass einen für die Scientology-Organisation tätigen …

    Die Qualifizierung einer Tätigkeit unterliegt nicht der Dispositionsbefugnis der Parteien, vielmehr kommt es in erster Linie auf die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen an (Bundesarbeitsgericht AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 20.01.2004 - 47 Ca 17605/03

    Befristung eines Arbeitsvertrags eines Moderators und "Anchormans"

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Befristungen insgesamt einen Zeitraum von 5 Jahren nicht überschritten haben und das Gehalt des Klägers so gut dotiert war, dass er davon ohne weiteres für die Zeit nach Ablauf der Befristungen vorsorgen konnte, muss es angesichts des hohen Wertes der Rundfunkfreiheit bei dem Vorrang der Interessen der Beklagten an der Befristung der Arbeitsverhältnisse mit dem Kläger verbleiben (zur Berücksichtigung einer hohen Vergütung vgl. BAG Urt. v. 13.01.83 - 5 AZR 156/82 - EzA Nr. 27 zu § 611 Arbeitnehmerbegriff).
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 94/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 421/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 420/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 48/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 95/84
  • LAG Hamburg, 13.06.1995 - 6 Sa 45/94

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit programmgestaltendem Mitarbeiter einer …

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