Rechtsprechung
| BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer Teilbetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrenten - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Bestandsschutz - Unterstützungskasse - Kürzung - Trägerunternehmen - Wirtschaftliche Notlage
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.05.1982 - 6 Ca 10121/81
- LAG Köln, 09.02.1983 - 2 Sa 864/82
- BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Papierfundstellen
- BAGE 48, 258
- ZIP 1986, 108
- NZA 1986, 60
- VersR 1986, 1110
- BB 1986, 1160
- JR 1986, 528
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Unterstützungskasse
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Soweit das BVerfG entschieden hat, daß Unterstützungskassen aus "triftigen Gründen" sogar den unverfallbaren Teilbetrag der Versorgungsanwartschaften kürzen können (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen), betrifft diese Rechtsprechung nur sogenannte "Altfälle", in denen das Arbeitsverhältnis schon vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes geendet hatte.Allerdings hat dessen Zweiter Senat mit Beschluß vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) ein Urteil des erkennenden Senats aufgehoben, das eine vergleichbare Kürzungsmaßnahme bei einer Unterstützungskasse betraf.
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Insoweit kommt bei Leistungen von Unterstützungskassen eine Kürzung schon dann in Betracht, wenn sich das Trägerunternehmen zwar in Schwierigkeiten, aber noch nicht in einer Notlage befindet (Ergänzung des Urteils vom 17.4.1985 - 3 AZR 72/83 = VersR 86, 454 (L)).Er hat entscheidend darauf abgestellt, ob im Zeitpunkt der Kürzung in den bereits erdienten Anwartschaftswert, in die erdiente Dynamik oder in den noch nicht erdienten, von weiterer Betriebstreue abhängigen Wertzuwachs eingegriffen werden soll (Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 -).
- BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 183/83
Änderung einer Versorgungsregelung durch Rundschreiben
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1985 (- 3 AZR 183/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Senat entschieden, daß ein Personalleiter, der Rundschreiben mit Vertragsänderungsangeboten formuliert und mitunterschreibt, damit der Änderung des eigenen Arbeitsvertrages noch nicht zustimmt.
- LAG Schleswig-Holstein, 26.04.1984 - 2 Sa 535/83
Widerruf des Ruhegeldes wegen wirtschaftlicher Notlage der Beklagten ; …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Das ist nicht überzeugend (wie hier: Arend, BB 1984, 1367, 1371 und LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 1300). - BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 44/84
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Dieser könnte überhaupt nur noch dann eingreifen, wenn das Trägerunternehmen es versäumt hätte, eine solche Kürzungsbefugnis rechtzeitig und rückhaltlos auszuüben (vgl. auch Urteil des Senats vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 44/84 - EzA § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 105, zu V 1 der Gründe). - BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71
Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Die Versorgungsschuldnerin hat nicht behauptet, daß ihre Kürzungsmaßnahme Teil eines Sanierungsplans gewesen sei, der den formalen Anforderungen der Rechtsprechung genügt hätte (vgl. BAG 24, 63, 71 f. = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 4 der Gründe; BAG 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt). - BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79
Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ist darüber hinaus zu fordern, daß der Pensions-Sicherungs-Verein vor der Kürzungsmaßnahme eingeschaltet wird, damit der Insolvenzschutz auch tatsächlich gewährleistet ist (BAG 32, 220, 226 f. = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAG 33, 234, 237 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; jetzt auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - WM 1985, 701). - BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77
Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen - …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Da der Beirat nach der Satzung nur beratend mitwirkte, konnte die Zugehörigkeit eines Betriebsratsmitglieds zum Beirat die Voraussetzungen für eine sogenannte organschaftliche Mitbestimmung (vgl. BAG 31, 11 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) nicht erfüllen. - BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79
Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Diese Regelung verweist unausgesprochen auf die Rechtsprechung zum Widerruf wegen einer wirtschaftlichen Notlage, die bei Erlaß des Gesetzes bereits vom Bundesarbeitsgericht und vom Bundesgerichtshof entwickelt und gefestigt worden war (BAG 34, 146, 153 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG, unter B I 1 der Gründe). - BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des …
Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ist darüber hinaus zu fordern, daß der Pensions-Sicherungs-Verein vor der Kürzungsmaßnahme eingeschaltet wird, damit der Insolvenzschutz auch tatsächlich gewährleistet ist (BAG 32, 220, 226 f. = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAG 33, 234, 237 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; jetzt auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - WM 1985, 701). - BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76
Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung …
- BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78
Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage
- BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71
Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs - …
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Es habe die damals angegriffene Entscheidung nur aufgehoben, weil es sich, anders als im Fall des vorliegenden Verfassungsbeschwerde-Verfahrens, um einen sogenannten Altfall gehandelt habe und für solche "durch richterliche Rechtsfindung gewonnenen Versorgungsansprüche" die Widerrufsgründe nicht den strengen Maßstäben des Betriebsrentengesetzes entnommen werden dürften (vgl. dazu auch BAG, DB 1985, S. 2615).Stünde dem Begünstigten vorher kein Anspruch zu und wäre die Unterstützungskasse berechtigt, die Leistungen jederzeit einzustellen oder zu kürzen, könnte ein Insolvenzfall gar nicht eintreten (vgl. BAG, DB 1985, S. 2615).
- BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89
Abbau einer Überversorgung
Diese schon vorgesetzliche Rechtsprechung des Senats hat das Betriebsrentengesetz bestätigt, indem es das Merkmal der wirtschaftlichen Notlage aufgegriffen und bei zulässiger Ausübung des Widerrufsrechts das Eingreifen des Insolvenzschutzes gewährleistet (statt aller: BAGE 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen;… Urteil vom 17. März 1987, aaO, und Urteile vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - (Kündigung einer Betriebsvereinbarung) und - 3 AZR 299/87 - (Widerruf einer Unterstützungskassenzusage), beide zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85
Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer …
Nach dem Willen des Gesetzes sollen versorgungsberechtigte Arbeitnehmer in Höhe des insolvenzgeschützten Teils ihrer Versorgungsanwartschaft keine eigenen Opfer zur Sanierung eines Unternehmens beitragen müssen (BAGE 48, 258, 267 f. = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente …
Vielmehr bestanden dann "zwingende" Gründe, die es der Beklagten auch erlaubt hätten, unter Einschaltung des Pensions-Sicherungs-Vereins in diese Anwartschaftsteile einzugreifen (vgl. z.B. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen). - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Wie dargelegt, wurde der fehlende Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei der Unterstützungskasse vom Bundesarbeitsgericht als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen interpretiert (vgl. BAG 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG -Unterstützungskasse). - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Wie dargelegt, wurde der fehlende Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei der Unterstützungskasse vom Bundesarbeitsgericht als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen interpretiert (vgl. BAG 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskasse). - LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1986 - 6 (3) Sa 597/85
Widerruf der Versorgungszusage; Voraussetzungen einer unverfallbaren Anwartschaft …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00
Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung - …
Für Eingriffe in Zuwachsraten, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG, Urteil vom 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung). - BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85
Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente
Wird ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage erklärt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG), so fordern Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof, daß der Träger der Insolvenzsicherung eingeschaltet und damit auch die Effektivität des Insolvenzschutzes gewährleistet wird (ständige Rechtsprechung des Senats, erstmals im Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; zuletzt im Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 194/83 - BAGE 48, 258, 267; ebenso BGHZ 93, 383). - BAG, 16.09.1986 - 3 AZR 72/85
Erfüllung von Ruhegeldansprüchen bei Betriebsnachfolge - Eintritt des …
Deswegen verlangt das Gesetz, daß die Kürzung oder die Einstellung von Versorgungsleistungen durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für zulässig erklärt sein muß (BAG Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 194/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BFH, 24.02.1988 - II B 93/87
Unterstützungskasse - Anwartschaft - Ermittlung des Vermögenswertes - Schätzung …
- BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 15/86
Insolvenzschutz nach ablösender Betriebsvereinbarung - Insolvenzschutz auf der …
- BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 294/89
Begrenzung der Betriebsrente - Änderung von Betriebsrentenvereinbarungen - …
- BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88
Rechtsmittel
- LAG Hessen, 28.11.1986 - 6 Sa 887/85
Beurteilung der wirtschaftlichen Anpassungskraft einer Konzerngesellschaft; …
- OLG Köln, 09.06.1987 - 27 UF 23/87
- LAG Hessen, 08.05.1987 - 6 Sa 1443/86
Vorruhestandsbezüge nach einem Vorruhestandstarifvertrag für Brauereien; …
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