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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,85
BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84 (https://dejure.org/1985,85)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1985 - 2 AZR 140/84 (https://dejure.org/1985,85)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 (https://dejure.org/1985,85)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines Betriebs - Betriebsstillegung - Betriebsaufgabe - Betriebliche Bedürfnisse - Schutzbedürftigkeit - Darlegungslast - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KSchG § 1 Abs. 3 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 314
  • NJW 1986, 274
  • ZIP 1985, 1410
  • NZA 1986, 64
  • BB 1985, 866
  • BB 1986, 1159
  • JR 1986, 527
 
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Wird zitiert von ... (100)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob die Kündigung rechtsunwirksam ist, weil die Beklagte bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt hat, unterliegen zwar ebenfalls nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, weil der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie der der Sozialwidrigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (BAG 16, 149, 151 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG 42, 151, 159).

    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Beklagten, nach dem Senatsurteil vom 24. März 1983 (BAG 42, 151, 161) gelte auch für die soziale Auswahl eine abgestufte Verteilung der Darlegungslast.

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, nach der neueren Senatsrechtsprechung (seit BAG 42, 151) könne § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht nur angewandt werden, wenn für den Arbeitgeber "eine gewisse Zwangslage" bestehe, sondern bereits dann, wenn die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers im Interesse eines geordneten Betriebsablaufs erforderlich sei.

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Der Senat gibt seine Ansicht auf, ein Arbeitnehmer, der noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt ist, könne bei der Auswahl der zu Kündigenden nach § 1 III Kündigungsschutzgesetz wegen größerer sozialer Schutzbedürftigkeit den Vorzug vor Arbeitnehmern erhalten, die bereits den allgemeinen Kündigungsschutz erworben haben (BAGE 10, 323 = NJW 1961, 940).

    Die entgegengesetzte Ansicht des Senats im Urteil vom 20. Januar 1961 (BAG 10, 323 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) wird aufgegeben, weil das dringende betriebliche Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG und die Sozialauswahl im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG einen einheitlichen Kündigungsgrund bilden.

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Der Senat hat im Urteil vom 16. September 1982 (2 AZR 271/80 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18 mit zustimmender Anm. von Herschel) entschieden, auch bei einer etappenweise erfolgenden Betriebsstillegung seien die Grundsätze der sozialen Auswahl zu berücksichtigen.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Das Berufungsgericht hat zwar übersehen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) und der absolut herrschenden Meinung in der Literatur (…statt vieler Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rz 184, 259;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 306;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 507) eine Kündigung auch dann sozial nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer ohne Widerspruch des Betriebsrats an einem anderen freien Arbeitsplatz des Betriebs weiterbeschäftigt werden kann.
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Aus diesem Grunde hat ihm der Senat im Urteil vom 18. Oktober 1984 BAG 47, 80 einen Wertungsspielraum zuerkannt, so daß nur deutlich schutzbedürftigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Auswahl rügen können.
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Auf diesem Rechtsfehler beruht aber das Urteil nicht, weil die Klägerin trotz der Behauptung der Beklagten, über keine freien Arbeitsplätze zu verfügen, nicht dargelegt hat, wie sie sich ihre weitere Tätigkeit vorstellt, an welche Art der Beschäftigung in welcher Abteilung sie gedacht hat (vgl. zur abgestuften Darlegungs- und Beweislast BAG vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, eine solche Unternehmerentscheidung hätten die Gerichte für Arbeitssachen nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler BAG 30, 272 und 42, 151, 157 m. w. N.).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Das Berufungsgericht hat zwar übersehen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) und der absolut herrschenden Meinung in der Literatur (…statt vieler Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rz 184, 259;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 306;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 507) eine Kündigung auch dann sozial nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer ohne Widerspruch des Betriebsrats an einem anderen freien Arbeitsplatz des Betriebs weiterbeschäftigt werden kann.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Das Berufungsgericht hat zwar übersehen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) und der absolut herrschenden Meinung in der Literatur (…statt vieler Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rz 184, 259;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 306;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 507) eine Kündigung auch dann sozial nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer ohne Widerspruch des Betriebsrats an einem anderen freien Arbeitsplatz des Betriebs weiterbeschäftigt werden kann.
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände mitberücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 4/77

    Errechnung gesetzlicher Abfindungsansprüche von Miterben nach der Höfeordnung - …

  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde …

  • ArbG Berlin, 23.02.1973 - 10 BV 3/72
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Dabei kann die tarifliche Eingruppierung - vor allem bei ausgesprochenen Hilfstätigkeiten - für die Beurteilung der Vergleichbarkeit in engen Grenzen herangezogen werden (Senat 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314; 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31).

    Auf diese Zahl von Arbeitnehmern beschränkt sich dann die soziale Auswahl (BAG 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314; zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die tatsächlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG auch BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306; 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu IV 1 a der Gründe; BAGE 48, 314, 323 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882, 1884 f.) bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit.

    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (BAGE 48, 314, 323 = AP, aaO;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 347 b; Dänzer-Vanotti, ArbuR 1986, 126, 127).

    Bei ausgesprochenen Hilfstätigkeiten kommt der identischen Eingruppierung ein ausreichender Indizwert zu (BAGE 48, 314, 323 = AP, aaO;… KR-Becker, aaO, Rz 347; Preis, DB 1984, 2244, 2247).

    Fehlen Auswahlrichtlinien und nimmt der Arbeitgeber folglich die Sozialauswahl allein vor, so steht ihm nach ständiger Rechtsprechung zwar kein Handlungsermessen, wohl aber ein Beurteilungsspielraum zu (BAGE 47, 80, 92 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 4 a der Gründe; BAGE 48, 314, 325 = AP, aaO;… KR-Becker, aaO, Rz 352; Jobs, DB 1986, 538, 540;… Weller, aaO; Otto, SAE 1985, 218, 220; Rost, ZIP 1982, 1396, 1399 f.; Weng, DB 1978, 884, 888) [BGH 07.12.1977 - V BLw 4/77].

    In ständiger Rechtsprechung (BAGE 42, 151, 160 f [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] : AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B 111 2 c der Gründe; BAGE 48, 315, 320 f. [BAG 25.04.1985 - 2 AZR 140/84] = AP, aaO;… Urteil vom 18. Oktober 1984, aaO; Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu A 111 2 der Gründe; Urteil vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 75/88 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) ist das Bundesarbeitsgericht im Rahmen der Beweisführungslast von einer abgestuften Darlegungslast ausgegangen.

    Diese aus der Mitteilungspflicht herzuleitende Vortragslast ist allerdings auf die subjektiven, vom Arbeitgeber tatsächlich angestellten Überlegungen beschränkt (…Urteil vom 21. Dezember 1983, aaO; BAGE 48, 314, 321 = AP, aaO;… Urteil vom 8. August 1985, aaO, zu A 111 2 b cc der Gründe; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 -, n.v., zu VII 3 b der Gründe;… Urteil vom 21. Juli 1988, aaO, zu II 2 c der Gründe).

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