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| BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56 |
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Zulässigkeit einer Teilkündigung
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 18.01.1956 - II LA 474/55
- BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56
Papierfundstellen
- BAGE 5, 44
- NJW 1958, 475
- MDR 1958, 373
- DB 1957, 1131
- DB 1958, 167
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 5/53
Revision: Zulassung nach Inkrafttreten des ArbGG 1953; …
Auszug aus BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56
Wie sich der Arbeitnehmer eine solche Übung entgegenhalten lassen muß, die in dem, Betrieb besteht, in den er eintritt, sofern sie sich zu seinen ungunsten auswirkt (BAG 1, 241), so muß das auch von einer solchen Übung gelten, die ihm Vorteile bringt.
- BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
Eine solche Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig, weil durch sie das von den Parteien vereinbarte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge gestört wird und sie nicht darauf Rücksicht nimmt, daß Rechte und Pflichten der Parteien in vielfachen inneren Beziehungen stehen; durch die Teilkündigung entzieht sich somit eine Vertragspartei der Vertragsbindung, ohne gleichzeitig auf ihre Rechte aus der Bindung der anderen Partei zu verzichten (…vgl. dazu KR-Wolf, Grunds. Rz. 143;… KR-Rost, § 2 KSchG Rz. 51 - 53;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz. 6; Gumpert, BB 1969, 409, 410; BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und BAG AP Nr. 25 zu § 123 GewO). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten
In gleicher Weise war anerkannt, daß bei fehlender Tarifbindung auch durch Betriebsvereinbarung (BAGE 14, 140 [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62] = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG = NJW 1963, 1546 [BGH 23.01.1963 - Ib ZR 78/61] LS) oder betriebliche Übung derartige Bezugnahmen auf Tarifverträge erfolgen können (LAG Bremen, BB 1965, 495; LAG Düsseldorf, DB 1969, 88 [LAG Düsseldorf 02.01.1969 - 8 Sa 462/68]; zur Geltung von - für Arbeitnehmer - ungünstigen betrieblichen Übungen, die in einem Betrieb bestehen, in die der Arbeitnehmer eintritt, vgl. BAG, Urteil v. 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 - BAGE 5, 44, 47 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). - BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
b) Die neuere zivilrechtliche Lehre sieht die Begründung für die Rechtsgeltung der Betriebsübung eher darin, daß dem Arbeitgeber sein Verhalten und der durch dieses Verhalten erzeugte Vertrtuenstatbestand als Haftungsgrund zugerechnet wird (…vgl" Seiter, fDie Betriebsübung, 1967, S. 92 ffo, im Anschluß an Hübner| Zurechnung statt Fiktion einer Willenserklärung, Festschrift für Nipperdey, 1965, Bda I, So 373 ff=; Wiedemann, Anm" zu BAG AP Nr0 121 zu § 242. BGB Ruhegehalt; so auch BAG 5, 44 £"""47 7 AP Nr, 2 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung zu I der GründeJT und AP Nr" 6 aaO /""zu I 1 der GründeJ/")0.
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89
Teilkündigung eines Chefarztvertrages
Statthaft ist die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen grundsätzlich insbesondere dann, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind und von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefaßt werden müssen (BAGE 5, 44, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II der Gründe). - BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel - …
Selbst wenn man zugunsten des Beklagten einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen unterstellt, wäre eine Teilkündigung mangels ihrer vertraglichen Einräumung unwirksam (vgl. BAG 5, 44 [50 f.] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 25 zu § 123 GewO). - BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
Zulässigkeit einer Teilkündigung eines Handelsvertreter- und …
Das Berufungsgericht legt seiner rechtlichen Beurteilung die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 - (AP Nr. 2 zu § 242 BGB = BB 58, 194) zugrunde; danach wird eine Teilkündigung - abgesehen von dem Fall eines ausdrücklichen Vorbehalts - auch dann für zulässig erachtet, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind oder von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefaßt werden müssen. - LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2010 - 3 Sa 186/09
Keine Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag - Tarifvertrag …
Glaubt der Arbeitgeber irrtümlich aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung zur Gewährung einer Leistung verpflichtet zu sein und erkennt der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber sich nur normgemäß verhalten will, so kann der Arbeitgeber seine Leistung für die Zukunft einstellen, da es an einem wirksamen Verpflichtungstatbestand fehlt (u. a. BAG vom 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 -, AP 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG vom 1. Dezember 1967 - 3 AZR 90/67 -, AP 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG vom 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - BAG Pressemitteilung Nr. 20/10). - BAG, 13.10.1960 - 5 AZR 284/59
Vergütung
Denn ihr wohnt weder als sogenannte konkrete Ordnung des Betriebes eine normative Kraft inne, noch ste3.lt .sie ein betriebliches Gewohnheitsrecht dar, das seine Wirkung aus eigener Kraft begründet« Die rechtliche Bedeutung der betrieblichen Übung beruht auf der Möglichkeit, ihren Inhalt zur Grundlage einer ausdrücklichen oder stillschv.'eigenden vertraglichen Vereinbarung zu machen, oder sie als Konkretisierung der Treue- und Fürsorge- Pflicht zur V ert rags ausle gung und Vertragsergänzung herauEuziehen ( sc die jetzt herrschende Meinung, vgl«. Hueck in der Fe..tschrift für Heinrich Lehmann, S« 633 ff«, 6 so auch Herschelp DAR 41? 72 und Feuss-Siebert, Die konkrete Ordnung des Betriebs, 3 Auf!., 1943; a J : Benecke. Die konkrete Ordnung des Betriebs als Rechts quelle, DAR 1940, S, 141 ff"; derso in der Anm« zu AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebt Übung; RAG, z.Be in ARS 39, 153; 40, 215, 356, 365; 41, 36), Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8, November 1957 (BAG 5, 44 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebl.. Übung) die Möglichkeit des einseitigen Widerrufs einer jahrelang gewährten zusätzlichen Vergütung durch den Arbeitgeber mit der Begründung verneint, daß durch die se betriebliche Übung die ArbeitsVerhältnisse der ein zelnen Arbeitnehmer eine auf die Gewährung dieser Vergütung gerichtete Gestaltung erfahren haben. - LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95
Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 09.08.1995 - 2 Sa 339/95
Teilkündigung - Vertragsauslegung
Statthaft ist die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen grundsätzlich insbesondere dann, wenn das Gesamtarbeitsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar aufgefasst werden müssen (BAGE 5, 44, 50 f = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung). - BAG, 22.08.1979 - 4 AZR 896/77
Inkrafttreten des BAT - Wirksam vereinbarte Nebenabrede - Fahrtkostenzuschuß - …
- BAG, 05.07.1968 - 3 AZR 134/67
Betriebliche Übung - Rentenversicherung
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines …
- BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 544/89
Enstehung eines Anspruchs durch betriebliche Übung - Einzelvertragliche Ansprüche …
- BSG, 01.02.1983 - 3 RK 27/81
Erstattung von Krankenhilfekosten durch AOK oder BKK; Nichtentstehung des …
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 510/89
Teilkündigung eines Chefarztvertrages - Zulässigkeit der Kündigung eines …
- BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 776/85
Unzulässigkeit einer Teilkündigung - Unzulässigkeit einer einseitigen …
- BAG, 01.12.1960 - 5 AZR 174/58
Arbeitszeit - Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - …
- BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55
Teilkündigung
- BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1174/79
- BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 127/55
Angleichung der Dienstbezüge - Tarifangestellten der Länder - Tarifangestellten …
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