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Rechtsprechung
   BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2451
BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84 (https://dejure.org/1986,2451)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1986 - 7 AZR 663/84 (https://dejure.org/1986,2451)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 (https://dejure.org/1986,2451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des Gastspielvertrages vom Normalvertrag - Einstellung eines Bühnenmitglieds zur Ergänzung des ständigen Personals und zur Ausgestaltung des Spielplans - Angabe der Kunstgattung und des Kunstfachs in einem Dienstvertrag eines ständigen Bühnenmitglieds bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 108
  • ZUM 1987, 466
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 02.09.1987 - V 1982/83
    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84
    Bei diesem Gespräch wurde dem Beklagten ein neuer Vertrag für die beiden Spielzeiten 1981/82 und 1982/83 angeboten.

    Das Theater der Stadt B überträgt Herrn Ottowerner M in den Spielzeiten 1981/82 und 1982/83 jeweils zwei Produktionen.

    In ihm heißt es lediglich, die Klägerin übertrage dem Beklagten "in den Spielzeiten 1981/82 und 1982/83 jeweils zwei Produktionen".

  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage - …

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84
    Mit diesem Inhalt, den der Senat selbst durch Auslegung feststellen kann (vgl. z.B. BAG Urteil vom 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - BAG 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT), sind die Hilfsanträge 2 a und b gemäß § 256 ZPO zulässig.
  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 140/00

    Gastspielvertrag - § 20 NV-Solo

    Der Vertrag vom 21. April/16. Mai 1988 hat damit rechtswirksam den Vertrag vom 30. Juni 1982 abgelöst (vgl. BAG 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - BAGE 53, 108; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen zur konkludenten Aufhebung eines unbefristeten früheren Arbeitsverhältnisses durch ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - aaO) und der in der Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (Hosak Gastverträge darstellender Bühnenkünstler S 31 ff.;… Bolwin/Sponer Bühnentarifrecht Stand Mai 2001 § 20 NV-Solo Rn. 27;… Kurz Theaterrecht 8. Kapitel Rn. 10), gehört zum Wesen des Gastspielvertrags eines darstellenden Künstlers, daß im Vertrag selbst festgelegt ist oder doch jedenfalls auf Grund des Vertrags einvernehmlich festgelegt werden soll, welche Rolle der Künstler in welchem Bühnenstück spielen soll.

    Geht es aber bei dem Engagement des Gastes um die Ausgestaltung eines bestimmten Spielplans, so kann Gegenstand dieses Engagements auch nur eine bestimmte Aufgabe innerhalb dieses Spielplans sein (BAG 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - aaO).

    Mit dem Wesen des Gastspielvertrags ist es unvereinbar, wenn es der Theaterleitung überlassen bleiben soll, dem Bühnenkünstler im Rahmen seines Kunstfaches oder seines Repertoires die von ihm zu übernehmenden Aufgaben jeweils zuzuweisen (BAG 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - aaO mit Nachweisen).

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 613/02

    Gastspielvertrag mit Opernsängerin

    Mit dem Wesen des Gastspielvertrags ist es dagegen unvereinbar, wenn es der Theaterleitung überlassen bleiben soll, dem Bühnenkünstler im Rahmen seines Kunstfachs die von ihm zu übernehmenden Aufgaben jeweils zuzuweisen (BAG 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - BAGE 53, 108 = AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 28, zu I 2 b der Gründe; 27. September 2001 - 6 AZR 140/00 -, zu I 2 a und b der Gründe).

    (3) Für die Rechtsnatur des Vertrags ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern die wahre Natur der von ihnen getroffenen Vereinbarungen maßgeblich (BAG 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - BAGE 53, 108 = AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 28, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart …

    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum …

    § 61 Abs. 3 Unterabs. 1 NV Bühne-SR Solo dient damit dem Bestandsschutz, nicht aber dem Inhaltsschutz (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung nach § 2 Abs. 3 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977 zB BAG 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108).
  • LAG Berlin, 18.12.1989 - 9 Sa 83/89

    Arbeitnehmer; Künstler; Bühnenkünstler; Gastvertrag; Reisekosten; Erstattung

    Ebensowenig besteht für das Berufungsgericht Veranlassung, vorliegend zu der Streitfrage Stellung zu nehmen, ob Gastverträge nur bei Repertoire- und Serientheatern zulässig und denkbar sind, die neben den Gästen ein auf Normalvertrag engagiertes festes Ensemble haben (vgl. dazu BAG vom 24.9.1986, AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag - anderer Ansicht: Greiffenhagen, UFITA Band 88 [1980], S. 11; derselbe, Gastvertragsrecht [1989], S. 11).

    Da auch der Gast grundsätzlich in den Theaterbetrieb, in das Ensemble, eingegliedert, also Bühnenmitglied ist, wenn auch kein ständiges oder fest engagiertes, und sich bei der Erfüllung seiner künstlerischen Aufgaben nach den Weisungen des Regisseurs bzw. den Absprachen mit den Kollegen zu richten hat, kann der arbeitsrechtliche Status eines solchen Bühnenmitgliedes ernsthaft nicht in Zweifel gezogen werden (ebenso Riepenhausen, S. 21;… derselbe, Ergänzungsband 1965, S. 18 ff.; Schimana, Anmerkung zu BAG AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Greiffenhagen, UFITA Band 88, 34 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

    Danach dient § 2 Abs. 3 TVM zwar dem Bestandsschutz, sichert jedoch nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - BAGE 53, 108 = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart …

    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108).
  • LAG Köln, 02.08.2002 - 4 Sa 815/01

    Abgrenzung, Gastspielvertrag/Normalvertrag

    a) Für die Abgrenzung zwischen einem Gastspielvertrag und dem Vertrag auf der Basis des Normalvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 27.09.2001 im Anschluss an seine Entscheidung vom 24.09.1986 - 7 AZR 663/84 - folgendes ausgeführt:.
  • BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 79/90

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrages - Nichtverlängerungsmitteilung bei …

    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24. September 1986 (BAGE 53, 108 [BAG 24.09.1986 - 7 AZR 663/84] = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ausgeführt, die Vertragspartner hätten die Möglichkeit, auch ein aufgrund eines Tarifvertrages unkündbares Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
  • LAG Köln, 24.02.2000 - 10 Sa 1071/99

    Bühnenrecht - Nichtverlängerungsmitteilung - Gastvertrag - Beschäftigungszeit

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  • BAG, 15.11.1990 - 6 AZR 112/89
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