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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1773
BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 (https://dejure.org/1986,1773)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 (https://dejure.org/1986,1773)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 (https://dejure.org/1986,1773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 322
  • NZA 1987, 426
  • BB 1987, 903
  • JR 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Für die Auslegung von Tarifverträgen ist zwar - ausgehend vom Tarifwortlaut - auch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, dies aber nur dann, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen enthalten sind (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Damit ist ausgeschlossen, daß ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit Urlaub nimmt, weil die Erfüllung des Urlaubsanspruchs während dieser Zeit unmöglich ist (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung) dargelegt.
  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; zuletzt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305 = DB 1986, 2394), daß der Urlaubsanspruch ein durch Gesetz bzw. durch Tarifvertrag bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist.
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs - …

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Ein Anspruchserhalt über das Ende der Befristung hinaus ist durch § 8 d MuSchG gesetzlich nicht gewährleistet (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - BAGE 52, 63).
  • BAG, 24.04.1986 - 8 AZR 326/82

    Auslegung tarifvertraglicher Urlaubsbestimmungen - Anspruch auf Gewährung von …

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub den Arbeitgeber berechtigt, nach § 8 d MuSchG (für den Rechtszustand ab 1. Januar 1986 vgl. § 17 Abs. 1 BErzGG) den Urlaub zu kürzen, gleichgültig, ob es sich um tariflichen oder gesetzlichen Urlaub handelt (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24. April 1986 - 8 AZR 326/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Der erkennende Senat ist dieser Auffassung gefolgt (vgl. die Urteile vom 13. November 1986, BAGE 53, 322 = AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG und vom 22. Oktober 1987, BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 13 Sa 17/95

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage

    Es kommt deshalb in erster Linie auf den Wortlaut und den systematischen Zusammenhang der jeweiligen Bestimmungen an (ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. vom 13.11.1986 - 8 AZR 68/83 -, AP Nr. 28 zu § 13BUG- umter 6. der Gründe; vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG/Auslegung).
  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86

    Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …

    Im Ergebnis gilt hier das gleiche wie bei der Abgeltung von verfallenem Urlaub im fortbestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - AP Nr. 28 zu § 13 BUrlG, zu 4 der Gründe, mit weiteren Nachweisen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 13 Sa 162/95

    Vergütungssicherung nach demTarifvertragüber den Rationalisierungsschutz für …

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  • ArbG Stade, 14.11.1988 - 2 Ca 302/88
    Mit dem 8. Senat des BAG (Urteil vom 13.11.1986 -- 8 AZR 68/83, DB 1987 S. 1362 = NZA 1987 S. 426) ist deshalb davon auszugehen, daß der Arbeitgeber nach § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT nicht Urlaub zu gewähren, sondern das während des Urlaubs weiterzuzahlende Arbeitsentgelt -- allerdings unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auch in seiner Freistellungskomponente -- zu zahlen hat.
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