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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,738
BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84 (https://dejure.org/1986,738)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 8 AZR 212/84 (https://dejure.org/1986,738)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 (https://dejure.org/1986,738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 328
  • NZA 1987, 390
  • BB 1987, 1036
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt dargelegt (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67), daß die Erfüllung von Urlaubsansprüchen unmöglich ist, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank ist.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche …

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84
    Nach dem Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1985 (- 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vgl. ebenso schon Urteil des Fünften Senats BAGE 22, 85 = AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr) setzt die Geltendmachung eines Urlaubsanspruchs voraus, daß der Urlaub vor dem Eintritt der Befristung noch erfüllt werden kann.
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84
    Nach dem Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1985 (- 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vgl. ebenso schon Urteil des Fünften Senats BAGE 22, 85 = AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr) setzt die Geltendmachung eines Urlaubsanspruchs voraus, daß der Urlaub vor dem Eintritt der Befristung noch erfüllt werden kann.
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Insoweit bedarf es auch keiner Erwägung des Senats darüber, ob während der Zeit vom 1. bis 21. Dezember 1983 mit Rücksicht auf die Regelung in Nr. 85 MTN der Urlaubsanspruch tatsächlich noch bestanden hat oder ob er bereits vorher untergegangen war (vgl. hierzu die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1986 - 8 AZR 244/84 - BAGE 53, 304 und vom 13. November 1986 - 8 AZR 212/84 - BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84]).
  • LAG Hessen, 20.02.1987 - 11 Sa 1808/86

    Untergang von Urlaubsansprüchen

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  • LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung von …

    Ein Urlaubsanspruch sei nur dann wirksam geltend gemacht, wenn er erfüllt werden kann (BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84 - Rn. 15).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur künftigen Gewährung des Zusatzurlaubs setzt - wie beim Grundurlaub - voraus, daß der Zusatzurlaub im laufenden Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall innerhalb der Fristen des § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 BAT rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird (vgl. BAGE 52, 258, 260 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).

    Ansonsten ist der Urlaubsanspruch als Freistellungsanspruch vom Arbeitgeber nicht erfüllbar (BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP, aaO).

  • LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86

    Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG v. 07.11.1985 - 6 AZR 62/84, DB 1986, 757 = NZA 1986, 393; BAG v. 13.11.1986 - 8 AZR 212/84, BB 1987, 1036 = DB 1987, 895) ist eine Tarifregelung, die für den Erhalt des Urlaubsanspruchs auf die Geltendmachung bis zum 31.03.
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur künftigen Gewährung des Zusatzurlaubs setzt - wie beim Grundurlaub - voraus, daß der Zusatzurlaub im laufenden Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall innerhalb der Fristen des § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 BAT rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird (vgl. BAGE 52, 258, 260 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; BAGE 53, 328, 330 = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).

    Ansonsten ist der Urlaubsanspruch als Freistellungsanspruch vom Arbeitgeber nicht erfüllbar ( BAGE 53, 328, 330 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 787/87

    Urlaub: Übertragung in das Folgejahr - Geltendmachung - Arbeitsunfähigkeit

    Wird nämlich der Urlaub so spät geltend gemacht, daß er nicht mehr in vollem Umfang vor dem Ende der Befristung verwirklicht werden kann, so ist die Erfüllung zum Teil unmöglich (vgl. BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP, aaO, zu I 2 der Gründe).

    Auszugehen ist daher mit der Entscheidung des Senats vom 13. November 1986 zur gleichlautenden Bestimmung in § 15 I Nr. 7 MTV Papierverarbeitung (BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP, aaO) davon, daß durch § 25 Nr. 1.10. MTV die Befristung des Urlaubsanspruchs nicht berührt wird, sondern die Bestimmung nur den Hinweis enthält, daß es der Geltendmachung des Urlaubs bedarf, um den mit dem Ende der Befristung eintretenden Rechtsverlust zu vermeiden.

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 223/86

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Urlaubes bei Krankheit, wenn die …

    Dieser Halbsatz ändert nichts daran, daß die wirksame Geltendmachung des Urlaubs dessen Erfüllbarkeit voraussetzt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 53, 328 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG).

    Eine wirksame Geltendmachung setzt voraus, daß der Urlaub vor Fristablauf erfüllt werden kann (BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1356/11

    Urlaub; Urlaubsregelung nach § 10 MTV Druck

    Rn. 24 Nach früherer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. beispielsweise Entscheidung vom 13.11.1986, 8 AZR 212/84, BAGE 53, 328) wurde durch eine solche tarifliche Bestimmung die Befristung des Urlaubsanspruchs nicht berührt.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.11.1986 (8 AZR 212/84, a.a.O.) zu einer vergleichbaren tariflichen Bestimmung bereits ausgeführt hat, enthält eine solche Regelung lediglich den Hinweis, dass es der Geltendmachung des Urlaubs bedarf, um den mit dem Ende der Befristung eintretenden Rechtsverlust zu vermeiden, nicht aber um eine eigenständige vom Gesetzesrecht losgelöste Regelung.

  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 559/87

    Befristung des Urlaubsanspruchs auf Geltendmachung bis zum 31. März eines jeden …

  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 92/85

    Erlöschen des Schwerbehindertenurlaubsanspruchs

  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 588/84

    Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei erfolgloser Geltendmachung

  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 740/85

    Urlaubsanspruch - Übertragbarkeit von Urlaub - Zusatzurlaub für schwerbehinderte …

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85

    Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.1991 - 6 Sa 829/90

    Urlaubsanspruch; Leistungsverweigerungsrecht; Urlaubsbewilligung; …

  • BAG, 30.11.1989 - 8 AZR 302/88

    Verzugsschaden einer Verkäuferin im Einzelhandel nach Erlöschen ihres …

  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 603/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …

  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch erfordert keine Arbeitsleistung in dem Jahr - …

  • BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 89/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen …

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …

  • BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 604/85

    Anspruch auf Abgeltung von wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr …

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 97/86

    Urlaubsanspruch und Mutterschaftsurlaub - Fortbestand des wegen …

  • BAG, 15.01.1987 - 8 AZR 174/85

    Urlaubsübertragung in das folgende Kalendarjahr

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 109/85

    Entstehen eines Urlaubsanspruchs aus einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis …

  • LAG Hessen, 01.08.1994 - 16 Sa 357/94

    Entschädigungsansprüche für verfallenen Urlaub nach Maßgabe der tariflichen …

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 510/87

    Urlaubsübergang, wenn die Geltendmachung aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht …

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 242/85

    Vergleichbarkeit der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen …

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