Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,690
BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 (https://dejure.org/1989,690)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 (https://dejure.org/1989,690)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 (https://dejure.org/1989,690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei Betriebsbußen - Voraussetzungen und gesetzliche Grenzen bei der Einführung von Betriebsstrafen - Feststellung der Unwirksamkeit einer Disziplinarmaßnahme - Beförderungshemmende Mißbilligung

  • hensche.de

    Betriebsbuße, Mitbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 169
  • NZA 1990, 193
  • VersR 1990, 507
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 705
  • DB 1990, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1975, BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vgl. auch Urteil des Siebten Senats vom 28. April 1982, BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Eine solche Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Der Arbeitgeber kann diesen Verstoß als arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers mitbestimmungsfrei abmahnen (Urteil des Senats vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - …

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats ist es, den Arbeitnehmern an der Gestaltung dieser betrieblichen Ordnung eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewähren (Beschluß des Senats vom 24. März 1981, BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).

    Inhalt des auf die betriebliche Ordnung bezogenen Regelwerkes können auch Regeln sein, die der Durchsetzung und Bewahrung dieser betrieblichen Ordnung dienen, sei es, daß sie besondere Anreize zur Beachtung der betrieblichen Ordnung schaffen (vgl. die genannte Entscheidung des Senats vom 24. März 1981, aaO, für einen Sicherheitswettbewerb), sei es, daß sie die Überwachung der Einhaltung dieser betrieblichen Ordnung regeln (vgl. die Entscheidung des Senats vom 10. November 1987, BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 für die Überwachung eines allgemeinen Alkoholverbots).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 962/79

    Betriebsvereinbarung - Dienstvereinbarung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Allerdings hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 28. April 1982 (BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße) den Antrag eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer als Disziplinarmaßnahme ausgesprochenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für zulässig gehalten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1975, BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vgl. auch Urteil des Siebten Senats vom 28. April 1982, BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Ein auf eine solche Feststellung gerichteter Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig (Urteil vom 12. September 1984, BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; zuletzt Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Der Senat hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Regelungen, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Regeln und Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber betreffen (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon …

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Der Senat hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Regelungen, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Regeln und Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber betreffen (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Der Senat hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Regelungen, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Regeln und Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber betreffen (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Eine solche Beanstandung wird regelmäßig als "Abmahnung" bezeichnet, jedoch kommt es auf die äußerliche Bezeichnung nicht an, so daß auch eine "Rüge" oder ein "Verweis" oder ähnlich bezeichnete Beanstandungen nur eine Abmahnung darstellen können (BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Insoweit handelt es sich nicht um eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. die Entscheidung des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88
    Inhalt des auf die betriebliche Ordnung bezogenen Regelwerkes können auch Regeln sein, die der Durchsetzung und Bewahrung dieser betrieblichen Ordnung dienen, sei es, daß sie besondere Anreize zur Beachtung der betrieblichen Ordnung schaffen (…vgl. die genannte Entscheidung des Senats vom 24. März 1981, aaO, für einen Sicherheitswettbewerb), sei es, daß sie die Überwachung der Einhaltung dieser betrieblichen Ordnung regeln (vgl. die Entscheidung des Senats vom 10. November 1987, BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 für die Überwachung eines allgemeinen Alkoholverbots).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der …

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des …

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Als Sanktionen dürfen sie nur verhängt werden, wenn eine mitbestimmte betriebliche Bußordnung besteht, die den formellen Anforderungen des § 77 Abs. 2 BetrVG entspricht (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - BAGE 63, 169, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

    Der Ausspruch von Abmahnungen unterliegt dagegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 63, 169).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht