Rechtsprechung
| BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Verfall des Urlaubsanspruchs - Rückwirkung der Neuregelung der Vorschrift des § 51 Abs. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaub während Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 15.03.1988 - 17 Ca 9082/87
- LAG Köln, 07.10.1988 - 9 Sa 662/88
- BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Papierfundstellen
- BAGE 64, 88
- NZA 1990, 450
- BB 1990, 712
- DB 1990, 2175
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Diesen Anspruch brauchte das beklagte Land jedoch nicht zu erfüllen, weil die Klägerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zu den Zeitpunkten, in denen Urlaubsansprüche beim Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach den tariflichen Bestimmungen verfallen wären, bzw. bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (7. Oktober 1988) arbeitsunfähig war (vgl. Urteil des Senats vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Die Neuregelung entfaltet, soweit sie gegenüber der alten Fassung zusätzliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung aufstellt (Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs - vgl. Urteil des Senats vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), keine Rückwirkung.
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Die Bestimmung des § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT ist wirksam, soweit nach ihr die Abgeltung des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Tarifurlaubs und gesetzlichen Mindesturlaubs verlangt werden kann, der nach dem Gesetz (§ 7 Abs. 3 BUrlG) schon verfallen wäre (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers ist Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer die ursprünglich geschuldete Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht erbringen kann (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers ist Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer die ursprünglich geschuldete Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht erbringen kann (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86
Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit - …
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang
Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Dies wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Klägerin vertraglich verpflichtet und tatsächlich in der Lage gewesen wäre, andere nicht vom mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot erfaßte Tätigkeiten auszuüben (vgl. BAGE 56, 340, 345 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 4 b der Gründe; BAGE 64, 88, 90 = AP Nr. 15 zu § 47 BAT, zu I 1 der Gründe). - BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung
Er trägt nicht vor, ungeachtet seiner Erwerbsunfähigkeit ab 1. Oktober 1989 bis zum Ende des Übertragungszeitraumes (31. März 1990) in der Lage gewesen zu sein, vertragsgemäße Arbeitsleistungen für die Gemeinschuldnerin zu erbringen (vgl. BAGE 64, 88, 90 [BAG 25.01.1990 - 8 AZR 12/89]; BAG Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 28.11.1990 - 8 AZR 570/89
Urlaubsanspruch - Befristung
Der erkennende Senat folgt dieser Auffassung (vgl. BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG; zuletzt Urteil vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 481/88
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Zahlung einer Abgeltung - …
Sie widerspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) als auch den Folgerungen, die von den Tarifvertragsparteien durch die Neufassung von § 47 BMT-G II gezogen worden sind (vgl. dazu die Urteile des Senats zur gleichlautenden Regelung in § 51 BAT vom 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - und vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).Diese Auffassung hat der erkennende Senat inzwischen für § 51 BAT mit Urteil vom 25. Januar 1990 (- 8 AZR 12/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt.
- LAG Berlin, 27.06.1990 - 13 Sa 40/90
Arbeitsengelt: Anspruch bei Wiedereingliederungsmaßnahmen
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 42, 52 zu § 616 BGB;… BAG Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - Der Betrieb 1988, S. 47, zu 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 - ZTR 1990, S. 209 zu I 1 der Gründe) ist die Erbringung einer zeitlich oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränkten Teilleistung im Regelfall nicht die Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung. - LAG Düsseldorf, 16.09.1993 - 12 Sa 969/93
Urlaub: Erlöschen des Urlaubsanspruchs
2 Eine tarifliche Urlaubsverfallklausel gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern nur für den tariflichen Mehrurlaub (im Anschluß an BAG-Urteil vom 25.1.1990 - 8 AZR 12/89 , DB 1990 S. 2175 = AP Nr. 15 zu § 47 BAT). - BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 503/88
Urlaub während der Erkrankung - Erfordernis des Rechtsschutzinteresses für die …
Wie der Senat im Urteil vom 25. Januar 1990 (- 8 AZR 12/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) zu der wortgleichen Bestimmung des § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT entschieden hat, ist in dieser Tarifvorschrift nicht die Gewährung von Urlaub während der Erkrankung geregelt, sondern die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis zu erhalten. - BAG, 25.04.1991 - 8 AZR 277/90
Urlaubsabgeltungsanspruch in Ermangelung einer eigenen tariflichen …
Abgeltungsansprüche auch im fortdauernden Arbeitsverhältnis etwa für den Fall vorzusehen, daß der Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht hat nehmen können (vgl. dazu zuletzt das Senatsurteil vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 - AP Nr. 15 zu § 47 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 574/89
Erteilung von Urlaub während einer Erkrankung - Wirksamkeit einer Tarifbestimmung …
Der erkennende Senat hat zu der mit § 52 Abs. 4 MTL II wortgleichen Vorschrift in § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT im Urteil vom 25. Januar 1990 (- 8 AZR 12/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe) ausgeführt, daß mit der Bestimmung, daß "der Urlaub ... auch während einer Erkrankung genommen werden" kann, nicht die Gewährung von Urlaub geregelt ist, sondern ein Fall der Urlaubsabgeltung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis, weil es - eben wegen der Erkrankung - an der Möglichkeit fehlt, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. - BAG, 25.04.1991 - 8 AZR 276/90
Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Verweigerung der Gewährung des …
Abgeltungsansprüche auch im fortdauernden Arbeitsverhältnis etwa für den Fall vorzusehen, daß der Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht hat nehmen können (vgl. dazu zuletzt das Senatsurteil vom 25. Januar 1990 - 8 AZR 12/89 - AP Nr. 15 zu § 47 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
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