Rechtsprechung
| BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Arbeitnehmers auf Schadensersatz bei einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder Eigentumsverletzung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Arbeitnehmers - Gesamtschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 19.08.1988 - 12 Ca 8612/87
- LAG Köln, 15.02.1989 - 2 Sa 1286/88
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 128
- NJW 1990, 3228
- MDR 1990, 1142
- NZA 1991, 13
- BB 1990, 1775
- DB 1991, 179
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft
- BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60
unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB, …
Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89
Soweit dieser Restschaden die vom klagenden Land gezahlten 5.000,-- DM übersteigt, steht dem klagenden Land als Ausgleichsanspruch zwar ein Befreiungsanspruch zu (BGHZ 35, 317, 325). - BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89
Der Senat ist als Revisionsgericht vielmehr selbst in der Lage, diese Verteilung vorzunehmen (vgl. BGHZ 3, 46, 52, mit weiteren Nachweisen). - BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53
Eisenbahnhaftung
Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89
Hierdurch würde in die durch Gesetz geordneten Rechtsverhältnisse der an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligten Gesamtschuldner eingegriffen (vgl. BGHZ 17, 214, 222).
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
cc) In weiteren Entscheidungen wurde die Frage des Bezugspunkts des Verschuldens offengelassen (BAG 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97, zu II 2 b der Gründe; 10. Mai 1990 - 8 AZR 209/89 - BAGE 65, 128 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 110). - BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers
Der Ersatzpflichtige soll in der Regel für eine äußerst unwahrscheinliche Folge deshalb nicht einstehen müssen, weil diese außerhalb des vorhersehbaren und beherrschbaren Geschehens liegt (Senat 10. Mai 1990 - 8 AZR 209/89 -BAGE 65, 128 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 110 = EzA BGB § 426 Nr. 2). - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr
Neben Regelungszusammenhängen, in denen als Ursache einer Folge jegliche Bedingung angesehen wird, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (conditio sine qua non, sog. Äquivalenz- oder Bedingungstheorie, vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2011 - 2 B 71/11 - juris; BAG, Urt. v. 10.05.1990 - 8 AZR 209/89 -, BAGE 65, 128), genügt eine solche rein naturwissenschaftliche Betrachtung in anderen Bereichen nicht (vgl. nur SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2012 - 2 A 171/09 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18
Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften"; …
Neben Regelungszusammenhängen, in denen als Ursache einer Folge jegliche Bedingung angesehen wird, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (conditio sine qua non, sog. Äquivalenz- oder Bedingungstheorie, vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2011 - 2 B 71/11 - juris; BAG, Urt. v. 10.05.1990 - 8 AZR 209/89 -, BAGE 65, 128), genügt eine solche rein naturwissenschaftliche Betrachtung in anderen Bereichen nicht (vgl. nur SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2012 - 2 A 171/09 - juris).
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