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Rechtsprechung
   BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,920
BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88 (https://dejure.org/1990,920)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1990 - 6 AZR 528/88 (https://dejure.org/1990,920)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1990 - 6 AZR 528/88 (https://dejure.org/1990,920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 22
  • NZA 1991, 115
  • FamRZ 1991, 428 (Ls.)
  • BB 1991, 68
  • DB 1991, 101
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 279/82
    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Bereits mit dem nicht veröffentlichten Urteil vom 27. Juli 1983 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (- 5 AZR 279/82 -) zu § 4 Nr. 2 Satz 2 des vorliegenden Tarifvertrags entschieden, die Vorschrift könne keine Anwendung finden für Fälle des Mutterschaftsurlaubs nach den §§ 8a ff. MuSchG.

    Die Revision hat dem Fünften Senat zu Unrecht vorgeworfen, er habe mit seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (- 5 AZR 279/82 -) ohne Not die von ihm aufgestellten Auslegungsregeln verlassen, im Zweifel sei anzunehmen, daß mit einer Jahressonderzahlung auch im Bezugszeitraum geleistete Arbeit anerkannt werde und deshalb müsse im Bezugszeitraum überhaupt eine gewisse Arbeitsleistung vorliegen (BAG Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Insoweit pflichtet der erkennende Senat dem Fünften Senat in seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (aaO) uneingeschränkt bei.

    Wie der Fünfte Senat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 1983 (aaO) zutreffend ausgeführt hat, enthält der Tarifvertrag entgegen der Auffassung der Revision auch keine Tariflücke.

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche …

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Die Revision hat dem Fünften Senat zu Unrecht vorgeworfen, er habe mit seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (- 5 AZR 279/82 -) ohne Not die von ihm aufgestellten Auslegungsregeln verlassen, im Zweifel sei anzunehmen, daß mit einer Jahressonderzahlung auch im Bezugszeitraum geleistete Arbeit anerkannt werde und deshalb müsse im Bezugszeitraum überhaupt eine gewisse Arbeitsleistung vorliegen (BAG Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat (Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - DB 1990, 942 = NZA 1990, 497 = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64) zu dieser Rechtsprechung zwischenzeitlich Bedenken hat anklingen lassen und im Ergebnis die Rechtsprechung ausdrücklich nur für den unverändert in Kraft gesetzten Tarifvertrag über Sonderzahlungen in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 aufrechterhalten hat, lagen den Entscheidungen des Fünften Senats vom 18. Januar 1978 und vom 29. August 1979 (aaO) Fälle vollständig fehlender Arbeitsleistungen zugrunde, während im Streitfall die Klägerin mehrere Monate lang gearbeitet hat.

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Die Revision hat dem Fünften Senat zu Unrecht vorgeworfen, er habe mit seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (- 5 AZR 279/82 -) ohne Not die von ihm aufgestellten Auslegungsregeln verlassen, im Zweifel sei anzunehmen, daß mit einer Jahressonderzahlung auch im Bezugszeitraum geleistete Arbeit anerkannt werde und deshalb müsse im Bezugszeitraum überhaupt eine gewisse Arbeitsleistung vorliegen (BAG Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von …

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Zwar ruht das Arbeitsverhältnis der Parteien in beiden Fällen (Senatsurteile vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759 = BB 1989, 2479 und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - BB 1990, 1200 [BAG 07.12.1989 - 6 AZR 322/88] und vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 67/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im …

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat (Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - DB 1990, 942 = NZA 1990, 497 = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64) zu dieser Rechtsprechung zwischenzeitlich Bedenken hat anklingen lassen und im Ergebnis die Rechtsprechung ausdrücklich nur für den unverändert in Kraft gesetzten Tarifvertrag über Sonderzahlungen in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 aufrechterhalten hat, lagen den Entscheidungen des Fünften Senats vom 18. Januar 1978 und vom 29. August 1979 (…aaO) Fälle vollständig fehlender Arbeitsleistungen zugrunde, während im Streitfall die Klägerin mehrere Monate lang gearbeitet hat.
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 36, 218, 225, 226 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sind unbewußte Regelungslücken zwar unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Berücksichtigung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten.
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 36, 218, 225, 226 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sind unbewußte Regelungslücken zwar unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Berücksichtigung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten.
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Die Revision hat dem Fünften Senat zu Unrecht vorgeworfen, er habe mit seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (- 5 AZR 279/82 -) ohne Not die von ihm aufgestellten Auslegungsregeln verlassen, im Zweifel sei anzunehmen, daß mit einer Jahressonderzahlung auch im Bezugszeitraum geleistete Arbeit anerkannt werde und deshalb müsse im Bezugszeitraum überhaupt eine gewisse Arbeitsleistung vorliegen (BAG Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme - …

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Zwar ruht das Arbeitsverhältnis der Parteien in beiden Fällen (Senatsurteile vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759 = BB 1989, 2479 und vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 322/88 - BB 1990, 1200 [BAG 07.12.1989 - 6 AZR 322/88] und vom 1. Februar 1990 - 6 AZR 67/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
    Die Revision hat dem Fünften Senat zu Unrecht vorgeworfen, er habe mit seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (- 5 AZR 279/82 -) ohne Not die von ihm aufgestellten Auslegungsregeln verlassen, im Zweifel sei anzunehmen, daß mit einer Jahressonderzahlung auch im Bezugszeitraum geleistete Arbeit anerkannt werde und deshalb müsse im Bezugszeitraum überhaupt eine gewisse Arbeitsleistung vorliegen (BAG Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche …

  • LAG Nürnberg, 25.08.1988 - 2 Sa 51/87

    Tarifvertrag; Arbeitsverhältnis; 13. Monatseinkommen; Kürzung; Erziehungsurlaub; …

  • BAG, 01.02.1990 - 6 AZR 67/88

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Minderung durch Erziehungsurlaub - Ruhen …

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat wiederholt Bedenken gegen einen solchen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommt, geltend gemacht und darauf verwiesen, daß damit eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung normiert wird (…BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP, aaO; BAGE 66, 22 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie; Urteil vom 10. Januar 1991, BAGE 67, 19 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).
  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    Da es zunächst um den wertneutralen Arbeitsablauf des Betriebes geht, kommt eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten nur in Ausnahmefällen in Betracht (Beschluß des Senats vom 6. November 1990, BAGE 66/22, - 1 ABR 88/89 -, zu II 1 a der Gründe, m. w. N., = EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 15;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 108, 127;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 62).

    Dies gilt insbesondere für die Arbeitszeitgestaltung von Redakteuren, die ein Zeitungsverlag für eine aktuelle Berichterstattung jederzeit einsetzen können muß (vgl. außer der Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1990, aaO, auch die Entscheidung des Senats vom 6. November 1990, aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 418/89

    Jahresabschlußzahlung und Erziehungsurlaub

    Sie reichen nicht aus, um den Anwendungsbereich des Tarifvertrages über seinen Wortlaut hinaus auszudehnen(Senatsurteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 528/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 36, 218, 225, 226 [BAG 23.09.1981 - 4 AZR 569/79]= AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 47, 61, 67 [BAG 10.10.1984 - 4 AZR 411/82] = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975;Senatsurteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 528/88 -) sind unbewußte Regelungslücken zwar unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Berücksichtigung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten.

  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Verlangte hingegen ein Arbeitnehmer Erziehungsurlaub, so hatte der Arbeitgeber diesen zu gewähren, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz erfüllt sind (BAG 6. Oktober 1993 - 10 AZR 547/92 - 23. August 1990 - 6 AZR 528/88 - BAGE 66, 22 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Keramikindustrie Nr. 1 = EzA TVG § 4 Feinkeramische Industrie Nr. 1).
  • LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02

    Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung

    Unter unbezahltem Urlaub wird eine unbezahlte Freistellung verstanden, die auf einer freiwillig zustande gekommenen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beruht (BAG Urteil vom 6. Okt. 1993-10 AZR 547/92 - Juris; BAG Urteil vom 23. Aug. 1990-6 AZR 528/88 - EzA § 4 TVG Feinkeramische Industrie Nr. 1).
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 547/92

    Zahlung einer tariflichen Jahressondervergütung - Auslegung des Begriffs …

    Dieser Unterschied hindert eine ausdehnende Auslegung der dem Wortlaut nach ohnehin eindeutigen Vorschrift der Ziff. 165 RTV (so auch BAGE 66, 22 = AP Nr. 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem oben zitierten Urteil vom 23. August 1990 (BAGE 66, 22, aaO) entschieden, daß unter den in einem Tarifvertrag verwendeten Begriff "unbezahlter Urlaub" grundsätzlich nicht auch der Erziehungsurlaub fällt.

  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 486/94

    TV-Auslegung: § 63 BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von …

    Das Arbeitsverhältnis ruht damit genauso, wie es während der Wehrdienstzeit ruht (vgl. BAGE 66, 22, 26 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 13 Sa 17/95

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage

    Nur wenn hiernach eine Regelungslücke festgestellt werden kann, ist eine ergänzende Auslegung statthaft (BAG vom 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 -, AP Nr. 19 zu § 611 BGB/Lehrer, Dozenten; vom 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 -, AP Nr. 95 zu § 22 ,23 BAT 75; vom 23.08.1990 - 6 AZR 528/88 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG/Tarifverträge Keramikindustrie - unter II 3. der Gründe; vom 27.05.1992 - 5 AZR 252/91 -, AP Nr. 1 zu § 8 JArbSchG - unter I der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 15 Sa 103/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle

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  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1624/01

    Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung des Cockpitpersonals

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  • LAG Hamm, 16.07.1993 - 10 Sa 981/92

    Sonderzahlung; 13. Monatsgehalt; Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Baugewerbe; …

  • LAG Hamm, 13.12.1991 - 10 Sa 1336/90

    Tarifvertrag; Jahresleistung; Jahressonderzahlung; Sonderzahlung; Chemische …

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.1997 - 15 Sa 69/97

    Verweisung auf gesetzliche Vorschriften in Tarifverträgen im Bereich der …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 13 Sa 162/95

    Vergütungssicherung nach demTarifvertragüber den Rationalisierungsschutz für …

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