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Rechtsprechung
   BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,253
BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90 (https://dejure.org/1991,253)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1991 - 2 AZR 205/90 (https://dejure.org/1991,253)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 (https://dejure.org/1991,253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung - Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Umschulungsmaßnahme - Pflicht des Arbeitgebers zur Umschulung nur bei Vorhandensein eines geeigneten freien Arbeitsplatzes im Beschäftigungsbetrieb oder in einem anderen Betrieb - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - anderweitige Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 198
  • NZA 1991, 806
  • BB 1991, 1419
  • BB 1991, 412
  • BB 1992, 214
  • DB 1991, 1730
  • DB 1991, 445
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, zum Beispiel aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers, zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als "frei" anzusehen (so BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Allerdings hat der Senat bereits im Urteil vom 29. März 1990 (- 2 AZR 369/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, der Arbeitgeber sei bei Wegfall des bisherigen Arbeitsgebiets eines Arbeitnehmers nicht gehalten, ihm zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine freie Beförderungsstelle anzubieten.

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556; vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5) kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer auf Dauer die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Bezüglich der Initiativlast hat der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung - wie der Betriebsrat nach § 102 Abs. 2 BetrVG - im Zusammenhang mit der Kündigung darzutun, wie er sich eine andere Beschäftigungsmöglichkeit vorstellt (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAGE 47, 26, 32 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Dies gilt auch bei einer Kündigung, die auf einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund gestützt wird (BAGE 29, 49, 53; 33, 1, 10 f. = AP Nr. 4 und 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, jeweils zu III 2 a bzw. II 2 c der Gründe).
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und …

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 668/84 - NZA 1987, 555, 556; vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5) kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer auf Dauer die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Dies gilt auch bei einer Kündigung, die auf einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund gestützt wird (BAGE 29, 49, 53; 33, 1, 10 f. = AP Nr. 4 und 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, jeweils zu III 2 a bzw. II 2 c der Gründe).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung das Vorhandensein eines anderen freien Arbeitsplatzes voraus (vgl. BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Bezüglich der Initiativlast hat der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung - wie der Betriebsrat nach § 102 Abs. 2 BetrVG - im Zusammenhang mit der Kündigung darzutun, wie er sich eine andere Beschäftigungsmöglichkeit vorstellt (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAGE 47, 26, 32 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
    Für die rechtliche Bedeutsamkeit dieser sprachlichen Unterschiede könnte sprechen, daß der Gesetzgeber die Neuregelung im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 7. Mai 1968 (BAGE 21, 6 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Anm. zu vorstehender Entscheidung von Herschel, AR-Blattei (D) Kündigungsschutz, Entsch.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Dieses mildere Mittel kann in einer zumutbaren Beschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen liegen (BAG 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 -BAGE 85, 107), uU auch in einer Vergütungsreduzierung.
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine Kündigung ist aber entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51;… v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 338;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1229).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …

    Bislang hat das Bundesarbeitsgericht, soweit ersichtlich, nur entschieden, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien leidensgerechten Arbeitsplatz schließe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine krankheitsbedingte Kündigung aus (so auch Senatsurteil vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 204 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung; aus der Formulierung in B II 2 b des genannten Urteils, daß "Bildungsmaßnahmen zum Zwecke einer späteren anderweitigen Beschäftigung ... stärker in die Rechtsstellung des Arbeitgebers" eingreifen, "als umgehend zu vollziehende Umsetzungen oder Versetzungen", kann, wie die Revision mit Recht geltend macht, nicht entnommen werden, letztere müßten ggf. zur Vermeidung einer Kündigung auch auf bislang von anderen Arbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze vorgenommen werden).
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