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Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1397
BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90 (https://dejure.org/1992,1397)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 9 AZR 509/90 (https://dejure.org/1992,1397)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 (https://dejure.org/1992,1397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei befreiender Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 21
  • NZA 1993, 185
  • BB 1992, 1565
  • BB 1992, 2296
  • BB 1993, 294
  • DB 1992, 1687
  • DB 1993, 543
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Auch wenn die Möglichkeit einer Klage auf künftige Leistung einer Feststellungsklage nicht entgegensteht (BGH NJW 1986, 2507), so ist aber ein Feststellungsantrag unstatthaft, der denselben Streitgegenstand betrifft wie der daneben gestellte Leistungsantrag.
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher …

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Für ein Vorruhestandsverhältnis im Baugewerbe, das tarifrechtlich wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln ist (BAGE 63, 100 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand), gelten nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG die Rechtsnormen des VRTV-Bau unmittelbar und zwingend in ihrer jeweils gültigen Fassung (…BAG, aaO; BAGE 41, 163 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 149 ff.).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Für ein Vorruhestandsverhältnis im Baugewerbe, das tarifrechtlich wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln ist (BAGE 63, 100 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand), gelten nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG die Rechtsnormen des VRTV-Bau unmittelbar und zwingend in ihrer jeweils gültigen Fassung (…BAG, aaO; BAGE 41, 163 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 149 ff.).
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88

    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen …

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Nach Auffassung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 63, 111 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Vorruhestand) waren Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung unabhängig von der Auszahlungsform (Kapital oder Rente), vom Zeitpunkt der Auszahlung und von der Höhe des Versicherungsbetrages vergleichbare Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 VRG, wenn sie nach ihrem Zweck bei Eintritt eines Versorgungsfalls wie die gesetzliche Rente der Sicherung des Lebensunterhaltes dienten.
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen …

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524) ist dem bei der Auslegung der Erlöschensvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 VRG nicht gefolgt.
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung - …

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Nach Auffassung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 63, 111 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Vorruhestand) waren Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung unabhängig von der Auszahlungsform (Kapital oder Rente), vom Zeitpunkt der Auszahlung und von der Höhe des Versicherungsbetrages vergleichbare Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 VRG, wenn sie nach ihrem Zweck bei Eintritt eines Versorgungsfalls wie die gesetzliche Rente der Sicherung des Lebensunterhaltes dienten.
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der …

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
    Nach Auffassung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 22 = AP Nr. 1 zu § 5 VRG; BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG; BAGE 63, 111 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Vorruhestand) waren Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung unabhängig von der Auszahlungsform (Kapital oder Rente), vom Zeitpunkt der Auszahlung und von der Höhe des Versicherungsbetrages vergleichbare Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 VRG, wenn sie nach ihrem Zweck bei Eintritt eines Versorgungsfalls wie die gesetzliche Rente der Sicherung des Lebensunterhaltes dienten.
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Ein solches ist nicht gegeben, soweit der durch einen Feststellungsantrag abgedeckte Streitgegenstand bereits durch einen daneben gestellten Leistungsantrag erschöpft ist (BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - BAGE 71, 21).
  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 665/92

    Vorruhestand - Erlöschen wegen Bezugs einer Hauptversorgung

    Das Erlöschen des Anspruchs des Klägers auf Vorruhestandsgeld bestimmt sich nach § 8 VRTV-Bau in der durch den Tarifvertrag vom 27. Oktober 1988 geänderten Fassung (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG).

    Mit dieser Bewertung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 28. Juli 1992, aaO. Dort hat der Senat zum Erlöschenszeitpunkt nach § 8 Abs. 1 VRTV-Bau entschieden, daß Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung erst dann mit der Leistung auf vorgezogenes Altersruhegeld, Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b VRG vergleichbar i. S. des § 2 Abs. 2 VRG sind, wenn die Minderung der Alterseinkünfte bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Lebensversicherung der Minderung der gesetzlichen Rente bei Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes prozentual entspricht.

    Soweit das Bundessozialgericht zur Auslegung von § 5 VRG eine Teilleistung in einer Gesamtversorgung, die aus gesetzlicher Altersversorgung und befreiender Lebensversicherung besteht, mit den in § 2 Abs. 2 VRG genannten Leistungen nicht für vergleichbar gehalten hat, gilt das für den Geltungsbereich des VRTV-Bau angesichts des eindeutigen Wortlauts, seiner Systematik und seiner Entstehungsgeschichte nicht (Senatsurteile vom 24. November 1992, BAGE 72, 6 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Vorruhestand; vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG).

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Der Kläger hat am 1. Mai 1992 mit dem Kapitalbetrag aus der befreienden Lebensversicherung eine der in § 2 Abs. 2 Vorruhestandgesetz genannten Leistungen entgegengenommen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; BSG Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524).

    Soweit seine Ausführungen im Urteil vom 10. Oktober 1989 (…aaO) dahingehend verstanden worden sind, ist der erkennende Senat dem nicht gefolgt (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu III und IV der Gründe).

  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93

    Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich eines

    Die tarifliche Regelung begründet nicht nur einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, sondern räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, durch einseitigen Antrag in den Vorruhestand zu treten und Vorruhestandsleistungen beanspruchen zu können (Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480 und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - AP Nr. 14 zu § 2 VRG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

    Der Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist danach nicht erforderlich (so bereits Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 -, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93

    Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet

    Eine das Vorruhestandsverhältnis begründende schriftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien war in keinem Fall vorgesehen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480).
  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 111/93

    Verjährung der Ansprüche auf Vorruhestandsleistungen

    Sie haben Entgeltcharakter (BAGE 63, 100 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand) und werden tarifrechtlich (BAGE 63, 100 = AP, aaO und Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG) und konkursrechtlich (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO) wie Arbeitsentgelt behandelt.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach …

    Der Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist danach nicht erforderlich (so bereits Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - BAGE 71, 21 -, zu IV 3 der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 12.11.1999 - 4 Sa 255/97

    Differenzierung der Vergütung von Angestellten nach Osttarif oder Westtarif; …

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  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 401/94

    Rückgewähr überzahlten tariflichen Vorruhestandsgelds - Anspruch auf eine Rente …

    Der Anspruch des Beklagten ist für die Zeit, in der er nur die italienische Rente bezog, nach ständiger Rechtsprechung des BAG (…Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - BAGE 58, 260 = AP, a.a.O.; Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - BAGE 60, 38 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG) allerdings nur teilweise erloschen.
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