Rechtsprechung
| BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsgewerbe - Tarifvertrag - Vergütungsgruppen - Betriebsrat - Tätigkeitsmerkmale
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher Gehaltsstruktur
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.12.1991 - 9 BV 11/91
- LAG Hamburg, 11.06.1992 - 2 TaBV 1/92
- BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Papierfundstellen
- BAGE 72, 123
- BB 1993, 1088
- DB 1993, 1094
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (9)
- BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90
Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers, …
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Die Rechtsbeschwerde beruft sich zu Unrecht auf den Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - (EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100).Wie der Senat in der Entscheidung vom 18. Juni 1991 (aaO) deutlich gemacht hat, ist der Arbeitgeber u. a. dann zur erneuten Entscheidung über die Eingruppierung verpflichtet, wenn sich die Vergütungsgruppenordnung geändert hat.
Gebunden an eine frühere Entscheidung ist der Betriebsrat auch nach dem Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 (aaO) nur insoweit, als er bei unveränderten Verhältnissen keine Überprüfung der Eingruppierung durch ein neues Verfahren nach § 99 BetrVG verlangen kann.
Hier ist er, wie der Senat ausgeführt hat, darauf beschränkt, über seine allgemeinen Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beim Arbeitgeber die Einhaltung der seiner Ansicht nach nicht mehr zutreffend angewandten Gehalts- oder Lohngruppenordnung anzumahnen (Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991, aaO, zu B II 4 der Gründe).
Die Eingruppierung ist ein gedanklicher Vorgang, ein Akt der Rechtsanwendung bzw. die Kundgabe des bei dieser Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100; Senatsbeschluß vom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, beide mit Nachweisen).
- BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf …
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
a) Die Rechtsbeschwerde beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf den Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 (- 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972).Der Senat hat festgestellt, der Betriebsrat habe der Eingruppierung in die einzelnen Gehaltsgruppen bereits unter dem Geltungsbereich des bisherigen Tarifvertrages zugestimmt; da sich weder die Zahl der Gehaltsgruppen noch die abstrakten Tätigkeitsmerkmale geändert hätten, bestehe kein Anlaß, aufgrund der Änderung des Tarifvertrages die Arbeitnehmer insoweit neu einzugruppieren (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989, aaO).
Schon deshalb liegt ein dem Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 (aaO) vergleichbarer Sachverhalt nicht vor.
- BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen …
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).Auf diese muß nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Richtbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
- BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88
Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).Auf diese muß nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Richtbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
- BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74
Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter …
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Wenn die Tarifvertragsparteien ein spezielles Tätigkeitsbeispiel "Leiter" vorsehen, bringen sie damit in der Regel zum Ausdruck, daß sie die gesamte Tätigkeit eines solchen Arbeitnehmers einheitlich tariflich bewerten wollen (vgl. für eine ähnliche Eingruppierungsproblematik im öffentlichen Dienst BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82
Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Wenn die Tarifvertragsparteien ein spezielles Tätigkeitsbeispiel "Leiter" vorsehen, bringen sie damit in der Regel zum Ausdruck, daß sie die gesamte Tätigkeit eines solchen Arbeitnehmers einheitlich tariflich bewerten wollen (vgl. für eine ähnliche Eingruppierungsproblematik im öffentlichen Dienst BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, u. a. zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber bekundete Rechtsansicht - die Eingruppierung - richtig ist (Senatsbeschluß vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, u. a. zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber bekundete Rechtsansicht - die Eingruppierung - richtig ist (Senatsbeschluß vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92
Die Eingruppierung ist ein gedanklicher Vorgang, ein Akt der Rechtsanwendung bzw. die Kundgabe des bei dieser Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 100; Senatsbeschluß vom 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972, beide mit Nachweisen).
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Sie ist ein Akt der Rechtsanwendung und die Kundgabe des hierbei gefundenen Ergebnisses (BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - BAGE 72, 123, 137 f.).Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, ua. zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber bekundete Rechtsansicht - die Eingruppierung in die Entgeltordnung - richtig ist (BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - zu B II 3 der Gründe mwN, aaO).
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung
Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe). - BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung
Wie es sich insoweit verhält, ist durch Auslegung der Protokollnotiz und des von ihr betroffenen Tarifvertrags zu ermitteln (BAGE 72, 123, 133 = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 b aa der Gründe).
- BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 46/92
Arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Neueingruppierung von Arbeitnehmern - …
Wenn der Arbeitgeber im Verfahren nach § 101 BetrVG auf Antrag des Betriebsrats verpflichtet wird, eine Eingruppierung oder Umgruppierung vorzunehmen, wird daher von ihm keine konstitutive Maßnahme verlangt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 3 der Gründe).Die Tarifvertragsparteien stellen weiter fest, dies bedeute, daß aus Anlaß dieser Gehaltsstrukturänderung weder eine Höhergruppierung noch eine Herabgruppierung von Arbeitnehmern, abgesehen von den durch die neue Gehaltsgruppe VI erfaßten Tätigkeiten, vorzunehmen sei (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993, a.a.O., zu B II 1 b bb der Gründe).
Bindend vorgegeben wird nur die Gehaltsstruktur, in die die Eingruppierung zu erfolgen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993, a.a.O., zu B II 1 b ee der Gründe).
- BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 48/92
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung unter Beteiligung des …
Er hat zweitinstanzlich den Antrag dahin beschränkt, daß zwei Gruppenleiter ausgenommen wurden, wegen deren Eingruppierung ein eigenes Verfahren anhängig war (vgl.Senatsbeschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 -).Dies hat der Senat schon in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenenBeschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - gleichfalls so gesehen.
- BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95
Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer bei Erfüllung der tariflichen Anforderungen einen entsprechenden Vergütungsanspruch; der Entscheidung des Arbeitgebers über die Einstufung des Arbeitnehmers kommt nur deklaratorische Bedeutung zu (Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - BAGE 72, 123 = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - BAGE 72, 187 = AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01
Tarifvertragliche Übergangsversorgung
Welche Bedeutung im einzelnen anzunehmen ist, ist durch Auslegung der Protokollnotiz und des von ihr betroffenen Tarifvertrages zu entnehmen (BAG 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - BAGE 72, 123). - BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93
Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei
Der Revisionsbeantwortung ist dahin zu folgen, daß Fußnote** nur als authentische Interpretation der Tarifvertragsparteien anzusehen ist (vgl. zur Bedeutung von Protokollnotizen denBeschluß des Ersten Senats vom 12. Januar 1993 - 1 ABR 42/92 - AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09
Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des …
Gleichwohl liegt eine nicht nur redaktionelle, sondern strukturelle tarifliche Änderung der Tarifgruppenordnung vor, die eine Umgruppierung erfordert (vgl. dazu BAG 09.03.1993 - 1 ABR 48/92 - Rn 37, zitiert nach juris). Ebenso wie die Vermehrung von Tätigkeitsbeispielen einer Vergütungsgruppe zur Änderung der Tarifgruppenordnung führt (vgl. BAG 09.03.1993 - 1 ABR 48/92 - Rn 39, 58, zitiert nach juris; BAG 12.01.1993 - 1 ABR 42/92 - Rn 53, 58, zitiert nach juris) gilt diese Rechtsfolge auch bei der Einführung von weiteren Job-Titeln. - LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05
Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der …
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich dabei nicht nur auf die Bestimmung der jeweiligen Vergütungsgruppe, sondern auch auf dazugehörige Fallgruppen oder Stufenregelungen (BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 101;… Fitting, a.a.O., Rz. 78, 91). - ArbG Dortmund, 22.09.2011 - 3 BV 36/11
Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, …
- LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 32/04
Eingruppierung von AT-Angestellten-Mitbestimmung des Betriebsrats, Ausschluss …
- LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10
Zustimmungsersetzung - Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die …
- LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 182/05
Mitbestimmung des Betriebsrats, Umgruppierung von Arbeitnehmern, Anforderungen an …
- LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 85/06
Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung; einseitige …
- LAG Hamm, 13.05.2005 - 10 TaBV 15/04
Eingruppierung von AT-Angestellten Mitbestimmung des Betriebsrats Ausschluss bzw. …
- LAG Hamm, 01.06.2007 - 10 TaBV 19/07
Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten; Mitbeurteilung bei …
- LAG Hamm, 01.06.2007 - 10 TaBV 5/07
Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten; Mitbeurteilung bei …
- LAG Hessen, 05.12.2000 - 9 Sa 478/00
Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung …
- LAG Hessen, 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09
Eingruppierung nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie - …
- LAG Berlin, 22.01.1996 - 9 TaBV 10/95
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehr- bzw. Überarbeit bei …
- BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 66/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei struktureller Änderung der Gehaltsgruppenordnung
- LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; …
- LAG München, 07.09.2011 - 5 Sa 26/11
Auslegung Protokollnotiz, Versetzungsklausel, Ausübung billigen Ermessens
- BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 54/92
Arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Neueingruppierung eines Arbeitnehmers - …
- ArbG Siegen, 24.05.2022 - 2 Ca 113/20
- ArbG Siegburg, 14.05.2014 - 4 Ca 902/13
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung von Nachtarbeits- bzw. …
- ArbG Hamburg, 05.03.1997 - 21 Ca 89/97
Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; …
- LAG Berlin, 28.02.1994 - 9 Sa 124/93
Eingruppierungsfeststellungsklage ; BAT; Erziehungsdienst; Tätigkeitsmerkmale ; …
- BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 6/93
Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine nach Tarifvertrag bestehende …
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