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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,290
BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92 (https://dejure.org/1993,290)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1993 - 3 AZR 299/92 (https://dejure.org/1993,290)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 (https://dejure.org/1993,290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 329
  • ZIP 1993, 1330
  • MDR 1994, 179
  • NZA 1993, 941
  • VersR 1993, 1509
  • BB 1993, 2090
  • DB 1993, 1927
  • JR 1994, 88
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76

    Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten - …

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Die wirtschaftliche Notlage muß durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt werden; es muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsieht (ständige Rechtsprechung des Senats, BAGE 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 29, 169 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 26. November 1985, BAGE 50, 210, 218 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. April 1988, BAGE 58, 167, 173 ff. [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu III der Gründe; vgl. im übrigen die Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 72).

    b) Die Erwägungen des Berufungsgerichts verdienen nur im Ausgangspunkt Zustimmung, nicht im Ergebnis: Es trifft zu, daß der Kapitaleigner grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ein Unternehmen zu sanieren, also weiteres Kapital einzusetzen (BAG Urteil vom 18. Mai 1977, BAGE 29, 169, 176 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3 b der Gründe;… zustimmend Lutter/Timm, ZGR 1983, 269, 285 und Windbichler, aaO, S. 239).

    Ein endgültiger Widerruf kommt nur dann in Betracht, wenn auch die sanierte Kapitalgesellschaft auf Dauer unfähig bleibt, die vollen Sanierungslasten zu tragen (BAGE 29, 169, 177 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 1 a der Gründe).

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589).

    Zunächst gilt ganz allgemein, daß die konzernrechtlichen Haftungsregelungen keine Anwendung finden und demgemäß das herrschende Unternehmen nicht für Verluste einzustehen hat, wenn bei deren Entstehung das Konzerninteresse keine Rolle gespielt hat (BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - AP Nr. 1 zu § 303 AktG, zu 2 c bb der Gründe; Urteil des Senats vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91

    Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts und der erkennende Senat haben diese Haftungsgrundsätze übernommen (Urteile vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972 und vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zunächst gilt ganz allgemein, daß die konzernrechtlichen Haftungsregelungen keine Anwendung finden und demgemäß das herrschende Unternehmen nicht für Verluste einzustehen hat, wenn bei deren Entstehung das Konzerninteresse keine Rolle gespielt hat (BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - AP Nr. 1 zu § 303 AktG, zu 2 c bb der Gründe; Urteil des Senats vom 6. Oktober 1992 - 3 AZR 242/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Senat ausdrücklich zurückgewiesen (Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 b der Gründe).

    Nach der Größe des Betriebes und den Umständen des Einzelfalls kann auch ein Sanierungskonzept, an das geringere Anforderungen zu stellen sind, ausreichen (Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu III der Gründe).

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Voraussetzung der Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau - und BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG und BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 165/91 - TBB - ZIP 1993, 589).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Seit dem Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der VwGO vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) ist das Verhältnis zwischen den Gerichten für Arbeitssachen und den ordentlichen Gerichten als eine Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu beurteilen (BAG Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979, zu II 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Auch bei dem Widerruf von Versorgungszusagen im Rahmen der Altersversorgung über eine Unterstützungskasse hat der Senat hinsichtlich der Beurteilung der Gründe auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns dann abgestellt, wenn das Trägerunternehmen mit seiner wirtschaftlichen Betätigung in einen Konzern eingebunden und speziell auf die Bedürfnisse des Konzerns zugeschnitten ist (Urteil vom 18. April 1989, BAGE 61, 273, 282 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 3 b der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
    Ferner hat der Senat diese konzernrechtlichen Haftungsregeln im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Konzernunternehmens bei der Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG berücksichtigt (Urteil vom 28. April 1992, 3 AZR 244/91 = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente …

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84

    Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende …

  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …

    Allerdings hat § 303 AktG für den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG Bedeutung erlangt (BAGE 61, 273 [282]; BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - ZIP 1993, 1330 [1333]).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich auf die "zeitlich unbegrenzte Übernahmepflicht des PSV" hingewiesen (Urteil vom 16. März 1993, aaO.).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Diese Wertung wirkt sich auch aus, wenn es darum geht, ob die Voraussetzungen für ein Eingreifen des gesetzlichen Insolvenzschutzes nach § 7 BetrAVG bestehen (vgl. hierzu BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 402/00

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage (§ 7 Abs 1 Satz 3 Nr 5 BetrAVG aF

    Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners und dessen aktive Arbeitnehmer an den Sanierungslasten zu beteiligen (Bestätigung von BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).

    Neben den Betriebsrentnern und den vorzeitig ausgeschiedenen Versorgungsanwärtern sind auch die weiteren Gläubiger des Versorgungsschuldners einschließlich der aktiven Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch die Sanierung erhalten werden sollen, an den Sanierungslasten zu beteiligen (vgl. hierzu zuletzt umfassend BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 340 ff.).

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