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Rechtsprechung
   BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,476
BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92 (https://dejure.org/1993,476)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 10 AZR 207/92 (https://dejure.org/1993,476)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 (https://dejure.org/1993,476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Tarifvertragsrecht; Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher Vereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 238
  • NZA 1994, 667
  • BB 1994, 723
  • DB 1994, 2142
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für …

    Auszug aus BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend die in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zu überprüfen sind (BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - AP Nr. 126 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein allgemein gefaßtes Tätigkeitsmerkmal (hier: Trocken- und Montagebauarbeiten) durch ein Tätigkeitsbeispiel (hier: Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen), bringen sie damit zum Ausdruck, daß die aufgeführten Beispielstätigkeiten das vorangestellte Tätigkeitsmerkmal erfüllen (BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - aaO).

    Kraft ausdrücklicher tariflicher Bestimmung fallen somit Betriebe des Schreinerhandwerks, die - wie der Beklagte - arbeitszeitlich überwiegend Montage- und Trockenbauarbeiten verrichten, unter den fachlichen Geltungsbereich des VTV (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - aaO).

    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob ab diesem - außerhalb des Klagezeitraums liegenden - Zeitpunkt die wegen der Tarifbindung des Beklagten bestehende Tarifkonkurrenz mit den allgemeinverbindlichen Bautarifverträgen nach dem Prinzip der Spezialität dahingehend zu lösen ist, daß der MTV für das Schreinerhandwerk in Bayern vorgeht (BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, aaO, m. w. N.) und - wovon auch die ZVK ausgeht - der VTV nicht mehr zur Anwendung kommt.

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und …

    Auszug aus BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92
    Eine Tarifkonkurrenz ist dann gegeben, wenn beide Parteien eines Arbeitsvertrages gleichzeitig an zwei verschiedene, miteinander konkurrierende Tarifverträge gebunden sind, weil sie entweder Mitglieder der Tarifvertragsparteien beider Tarifverträge sind oder weil sie an den einen Tarifvertrag kraft Mitgliedschaft bei den Tarifvertragsparteien gebunden sind und ihr Arbeitsverhältnis gleichzeitig von einem anderen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag erfaßt wird (BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, und vom 5. September 1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Die Rechtsprechung des Vierten Senats hat im Schrifttum vielfältige Kritik erfahren (Konzen, RdA 1978, 146, 153 f.; B. Müller, NZA 1989, 449, 451;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 164; Wiedemann/Arnold, Anm. zu AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 290 ff.;… Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl., S. 379;… Hagemeyer/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 4 Rz 109;… Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1502 ff.; Kraft, RdA 1992, 162 ff.; Reuter, JuS 1992, 105, 108 f.; Vogg, Anm. zu EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 7; Salje, SAE 1993, 79;… zust. Söllner, Arbietsrecht, 10. Aufl., S. 145; Säcker/Oetker, ZfA 1993, 1).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92
    Eine Tarifpluralität im Sinne dieser Rechtsprechung liegt dann vor, wenn einer der konkurrierenden Tarifverträge - wie hier der allgemeinverbindliche VTV - für die Arbeitsverhältnisse mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gilt, der andere Tarifvertrag jedoch nur einzelvertraglich vereinbart ist, der Arbeitgeber aber kraft Mitgliedschaft in der Tarifvertragspartei dieses Tarifvertrages auf Arbeitgeberseite an diesen Tarifvertrag gebunden ist (vgl. zuletzt BAGE 67, 330 [BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90] = AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, m. w. N.).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92
    Eine Tarifkonkurrenz ist dann gegeben, wenn beide Parteien eines Arbeitsvertrages gleichzeitig an zwei verschiedene, miteinander konkurrierende Tarifverträge gebunden sind, weil sie entweder Mitglieder der Tarifvertragsparteien beider Tarifverträge sind oder weil sie an den einen Tarifvertrag kraft Mitgliedschaft bei den Tarifvertragsparteien gebunden sind und ihr Arbeitsverhältnis gleichzeitig von einem anderen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag erfaßt wird (BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, und vom 5. September 1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im …

    Auszug aus BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92
    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein allgemein gefaßtes Tätigkeitsmerkmal (hier: Trocken- und Montagebauarbeiten) durch ein Tätigkeitsbeispiel (hier: Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen), bringen sie damit zum Ausdruck, daß die aufgeführten Beispielstätigkeiten das vorangestellte Tätigkeitsmerkmal erfüllen (BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung;… BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - aaO).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

    Auszug aus BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend die in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zu überprüfen sind (BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 - AP Nr. 126 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

    Der Vorrang des spezielleren Tarifvertrages gilt allerdings dann nicht, wenn der speziellere Tarifvertrag ohne Tarifbindung des Arbeitgebers lediglich einzelvertraglich vereinbart worden ist (BAG, Urteile vom 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - AP Nr. 21 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz …und vom 4. Dezember 2002 a.a.O. ).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Der in Bezug genommene Tarifvertrag findet nur im Wege des kollektiven Günstigkeitsvergleichs Anwendung, soweit einzelne Sachgruppen günstiger geregelt sind (vgl. BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238, 245 f.).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238; 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298; Merten BB 1993, 572, 577; Wiedemann/Wank § 4 Rn. 281; Wank Anm. EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 9; Jacobs Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz S. 462 f.; Fenn FS Kissel S. 213, 232 f.; Hanau/Kania Anm. AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; Schleusener SAE 1998, 5, 14; Reuter JuS 1992, 105, 109), wird diese Auffassung im Anschluss an das Senatsurteil vom 29. August 2007 (- 4 AZR 767/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37) ausdrücklich aufgegeben.
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