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Rechtsprechung
   BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1687
BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93 (https://dejure.org/1994,1687)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1994 - 3 AZR 981/93 (https://dejure.org/1994,1687)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 (https://dejure.org/1994,1687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz für Rentenanpassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 299
  • ZIP 1994, 1369
  • NZA 1995, 73
  • VersR 1994, 1134
  • BB 1994, 1789
  • DB 1994, 1831
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 184/87

    Mißbrauch - Insolvenzsicherung - Rentenerhöhung - Anpassung - Wegfall des …

    Auszug aus BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
    In seinem Urteil vom 29. November 1988 (BAGE 60, 228 [BAG 29.11.1988 - 3 AZR 184/87] = AP Nr. 21 zu § 16 BetrAVG, mit Anm. von Baumgärtel, vgl. ferner Otto, EWiR § 7 BetrAVG 2/89 S. 319 und Kreßel, SAE 1990, 120, 123) ist der Senat davon ausgegangen, aufgrund der Entscheidung des Arbeitgebers, die Rente nach § 16 BetrAVG anzupassen, komme eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Versorgungsberechtigtem zustande (zu 1. der Gründe).

    Ihm muß es gestattet sein, sich auf einen Versicherungsmißbrauch zu berufen (BAG Urteil vom 29. November 1988, BAGE 60, 228 [BAG 29.11.1988 - 3 AZR 184/87] = AP Nr. 21 zu § 16 BetrAVG).

    Auch im letzteren Fall führt die Entscheidung des Arbeitgebers zu einer rechtsgeschäftlichen Verbesserung der Zusage; das Gesetz selbst verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Prüfung und Entscheidung nach billigem Ermessen (Urteil vom 29. November 1988, aaO, zu 1 c der Gründe).

    Höfer/Reiners/Wüst beziehen sich zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil des Senats vom 29. November 1988 (aaO).

    Anders als in dem vom Senat im Urteil vom 29. November 1988 (aaO) entschiedenen Fall ist die Mißbrauchsabsicht aber nicht mehr zu prüfen, wenn die Verbesserung im letzten Jahr vor der Insolvenz des Arbeitgebers vorgenommen wird.

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
    Für die Frage, in welchem Umfang der Versicherungsschutz durch § 7 Abs. 5 BetrAVG ausgeschlossen ist, kann offen bleiben, ob die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers zu einem Vertrag mit dem versorgungsberechtigten früheren Arbeitnehmer führt oder sich in einer einseitigen Leistungsbestimmung des Arbeitgebers nach § 315 BGB erschöpft (so Urteile des Senats vom 23. April 1985, BAGE 48, 284, 288 f. = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu I 1 a und b der Gründe; BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).

    Eine in § 6 k des Gesetzentwurfs enthaltene Verweisung auf § 315 BGB ist nur deshalb nicht in die endgültige Fassung des Gesetzes aufgenommen worden, weil sie für entbehrlich gehalten wurde (…BT-Drucks. 7/2843, S. 34 und Sitzungsberichte des Deutschen Bundestags, 7. Wahlperiode, 134. Sitzung, S. 9064 ff.; ferner BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 705/93

    Insolvenzschutz für dynamisierte Rente

    Auszug aus BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
    Der Insolvenzschutz ist auf die Sicherung des Anspruchs beschränkt, der dem Versorgungsberechtigten nach der Versorgungszusage im Zeitpunkt des Sicherungsfalls zusteht (ständige Rechtsprechung des BAG, BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, mit Anm. von Weitnauer; zuletzt BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 75, 377).

    § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG ordnet für jede Leistungsverbesserung in dieser Zeit den Ausschluß vom Versicherungsschutz an, sofern nicht die Verbesserung planmäßig im Vollzug einer früher gegebenen Zusage stattfindet (BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 75, 377).

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 764/85

    Insolvenzschutz für Versorgungsverbesserungen

    Auszug aus BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
    Der Zweck der Regelung in § 7 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 BetrAVG geht dahin, einen Mißbrauch der Insolvenzsicherung zu verhindern (BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 764/85 - AP Nr. 42 zu § 7 BetrAVG).

    Mithin kommt es auf den Zeitpunkt der Zusage an, mag der Eintritt des Erfolgs auch von ungewissen oder bedingten künftigen Umständen abhängen (BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 764/85 - AP Nr. 42 zu § 7 BetrAVG, zu 2 c der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
    Für die Frage, in welchem Umfang der Versicherungsschutz durch § 7 Abs. 5 BetrAVG ausgeschlossen ist, kann offen bleiben, ob die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers zu einem Vertrag mit dem versorgungsberechtigten früheren Arbeitnehmer führt oder sich in einer einseitigen Leistungsbestimmung des Arbeitgebers nach § 315 BGB erschöpft (so Urteile des Senats vom 23. April 1985, BAGE 48, 284, 288 f. = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu I 1 a und b der Gründe; BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit - …

    Auszug aus BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93
    Der Insolvenzschutz ist auf die Sicherung des Anspruchs beschränkt, der dem Versorgungsberechtigten nach der Versorgungszusage im Zeitpunkt des Sicherungsfalls zusteht (ständige Rechtsprechung des BAG, BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, mit Anm. von Weitnauer; zuletzt BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 75, 377).
  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers - …

    § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG enthält eine unwiderlegbare Vermutung und damit einen zeitlich begrenzten objektiven Ausschlusstatbestand (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 137/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 271; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 76, 299; statt vieler Cisch/Lämpe BB 2016, 2167;… Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 7 Rn. 296).

    Der Begriff der Verbesserung einer Versorgungszusage ist denkbar weit und erfasst auch die Erhöhung einer Betriebsrente nach Maßgabe des § 16 BetrAVG (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 120/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 224; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 76, 299;… Berenz in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm BetrAVG 8. Aufl. § 7 Rn. 170;… Langohr-Plato Betriebliche Altersversorgung 7. Aufl. Rn. 850;… Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 7 Rn. 298;… Wortmann in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Stand Februar 2020 Teil 16 A Rn. 440;… aA Höfer/Höfer BetrAVG Bd. I Stand März 2019 § 7 Rn. 281;… UFOD/Braun bAV § 7 BetrAVG Rn. 222).

    Rn. 39 aa) Zu § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, wonach Verbesserungen der Versorgungszusagen bei der Bemessung der Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung nicht berücksichtigt wurden, soweit sie in dem letzten Jahr vor dem Eintritt des Sicherungsfalls größer gewesen sind als in dem diesem Jahr vorangegangenen Jahr, hat der Senat erkannt, dass auch durch (Versäumnis-)Urteil erstrittene rechtskräftige Anpassungen nach § 16 BetrAVG diesem Ausschlusstatbestand unterfallen (BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 76, 299).

    Der objektive Ausschlusstatbestand von § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG ist zeitlich begrenzt (vgl. BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 76, 299) und dient dem Schutz des PSV und seiner Mitglieder (vgl. BT-Drs. 15/2150 S. 54 sowie BT-Drs. 7/2843 S. 9).

    Der Ausschlusstatbestand ist objektiv und unwiderleglich (vgl. BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 76, 299), weshalb es - anders als bei den Sätzen 1 und 2 - auf eine - ohnehin nur schwer mögliche - Prüfung und Feststellung einer Missbrauchsabsicht nicht ankommt.

    Dies könnte für die vom Senat im Urteil vom 26. April 1994 (- 3 AZR 981/93 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 76, 299) erwogene Lösung, schon den Zeitpunkt der Klageerhebung als Zeitpunkt der "Verbesserung" anzusehen, sprechen.

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Ein Arbeitgeber, der die laufende Rente an einen eingetretenen Kaufkraftverlust entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anpaßt, verbessert die ursprünglich erteilte Versorgungszusage (BAGE 76, 299, 302 = AP Nr. 30 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 120/02

    Versicherungsmißbrauch nach § 7 Abs 5 Satz 3 BetrAVG

    Ob der Arbeitgeber die Leistung erhöht hat, ohne dazu verpflichtet zu sein, oder ob er lediglich nach Maßgabe des § 16 BetrAVG pflichtgemäß geprüft und ermessensfehlerfrei entschieden hat, ist dabei ohne Belang (BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299; 2. Juni 1987 - 3 AZR 764/85 - AP BetrAVG § 7 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 24).

    Zu § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG aF, der jede Verbesserung innerhalb des alten Karenzzeitraumes von einem Jahr erfaßte, hat der Senat entschieden, daß durch Versäumnisurteil erstrittene rechtskräftige Anpassungen nach § 16 BetrAVG der unwiderleglichen Mißbrauchsvermutung des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG aF unterliegen (Senat 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299).

  • LAG Köln, 24.04.2024 - 5 Sa 457/23

    Umfang der Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen …

    Rn. 40 § 7 Abs. 5 Satz  3 1. Halbsatz BetrAVG schließt Zusagen in den zwei letzten Jahren vor dem Eintritt des Sicherungsfalls vom Insolvenzschutz grundsätzlich aus, ohne Rücksicht darauf, ob ein Versicherungsmissbrauch festgestellt (Satz  1) oder zu vermuten ist (Satz  2). §  7 Abs.  5 Satz  3 1. Halbsatz BetrAVG enthält eine unwiderlegbare Vermutung und damit einen zeitlich begrenzten "objektiven" Ausschlusstatbestand (…BAG 21.07.2020 - 3 AZR 142/16 - Rn. 36; 26.04.1994 - 3 AZR 981/93 - Rn. 16).

    Die zeitliche Nähe zum Sicherungsfall genügt für den Anspruchsausschluss (…BAG 21.07.2020 - 3 AZR 142/16 - Rn. 37; 26.04.1994 - 3 AZR 981/93 - Rn. 17).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Ausgenommen davon wären nur Rentenerhöhungen, die im letzten Jahr, oder, nach dem Betriebsrentengesetz in der Fassung ab 1. Januar 1999, in den letzten beiden Jahren vor Eintritt des Insolvenzfalles vorgenommen worden wären (BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299), wie sich aus § 7 Abs. 5 Satz 3 1. Halbsatz BetrAVG ergibt.
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Dabei handelt es sich um eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung eines Versicherungsmißbrauchs (vgl. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226, 231; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299, 304).
  • BAG, 24.11.1998 - 3 AZR 423/97

    Versicherungsmißbrauch bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

    § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG enthält eine unwiderlegliche Vermutung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt BAGE 76, 299 = AP Nr. 30 zu § 16 BetrAVG).

    Die Mißbrauchsvermutung des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG kann selbst dann nicht widerlegt werden, wenn der Berechtigte das Fehlen einer Mißbrauchsabsicht nachweist (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299, 303 f. = AP Nr. 30 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 b und 2 der Gründe;… Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., § 7 Rz 305).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 494/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Dabei handelt es sich um eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung eines Versicherungsmißbrauchs (vgl. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226, 231; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299, 304).
  • LAG Köln, 05.05.2004 - 7 Sa 54/04

    Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers ohne bisherige Zusage gegenüber …

    Die Missbrauchsvermutung des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG könnte selbst dann nicht widerlegt werden, wenn der Berechtigte das Fehlen einer Missbrauchsabsicht nachweist (BAG NZA 1999, 652; BAG NZA 1995, 73).
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