Rechtsprechung
| BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abmahnung - Personalakte
- archive.org
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 70; BGB § 611
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 70 BAT
Öffentlicher Dienst; Erteilung bzw. Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 29.06.1993 - 4 Ca 15/93
- LAG Düsseldorf, 16.12.1993 - 13 Sa 1274/93
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Papierfundstellen
- BAGE 79, 37
- NJW 1995, 1916 (Ls.)
- MDR 1995, 504
- NZA 1995, 676
- BB 1995, 524
- BB 1995, 622
- DB 1995, 981
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (14)
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
Keine Regelausschlußfrist für Abmahnungen
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Vielmehr übt der Arbeitgeber mit der Abmahnung ein vertragliches Rügerecht aus (Senatsurteil vom 15. Januar 1986, BAGE 50, 362, 368, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 a und c der Gründe; Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Nach dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1986 (BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) gibt es keine gesetzliche "Regelausschlußfrist", innerhalb derer eine Pflichtverletzung abgemahnt werden muß.
- BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und ggf. welches Fehlverhalten des Arbeitnehmers er mißbilligt und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilt (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Vielmehr übt der Arbeitgeber mit der Abmahnung ein vertragliches Rügerecht aus (Senatsurteil vom 15. Januar 1986, BAGE 50, 362, 368, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 a und c der Gründe; Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Die Rechtsprechung des Senats zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte beruht im wesentlichen darauf, daß Abmahnungen in der Personalakte die weitere berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nachhaltig beeinflussen und zu einer dauerhaften und nachhaltigen Gefährdung seiner Rechtsstellung beitragen können (vgl. zuletzt Urteil vom 14. September 1994, BAGE 77, 378, zu III 1 der Gründe). - BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber - wenn auch nur in Ausnahmefällen - verpflichtet sein kann, auch ein auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhendes Schreiben aus der Personalakte zu entfernen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309 = RzK I 1 Nr. 26; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236 = RzK I 1 Nr. 47). - BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78
Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter - …
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, daß tarifliche Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, nach dem Willen der Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden sollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAGE 32, 364, 366; 42, 231, 235 = AP Nr. 31, 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969). - BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Während der 1. Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1988 (- 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II der Gründe) die Ausschlußfrist für gewahrt hielt, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 8. Februar 1988 (- 5 AZR 47/88 - EzBAT § 70 BAT Nr. 28 = RzK I 1 Nr. 48) die Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte deswegen abgewiesen, weil er die Ausschlußfrist nicht gewahrt habe. - BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81
Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und …
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, daß tarifliche Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, nach dem Willen der Tarifvertragsparteien in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden sollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAGE 32, 364, 366; 42, 231, 235 = AP Nr. 31, 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969). - BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber - wenn auch nur in Ausnahmefällen - verpflichtet sein kann, auch ein auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhendes Schreiben aus der Personalakte zu entfernen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309 = RzK I 1 Nr. 26; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236 = RzK I 1 Nr. 47). - BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Weiter ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber - wenn auch nur in Ausnahmefällen - verpflichtet sein kann, auch ein auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhendes Schreiben aus der Personalakte zu entfernen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309 = RzK I 1 Nr. 26; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236 = RzK I 1 Nr. 47). - BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80
Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff
- BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88
Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist
- BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88
Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte
- LAG Köln, 28.03.1988 - 5 Sa 90/88
Abmahnung; Rügerecht; Arbeitgeber; Verwirkung; Anhörung; Personalrat
- LAG München, 13.12.2018 - 4 Sa 514/18
Attestvorlagepflicht ab dem 1. Tag; Willkürverbot
Mit dem Bundesarbeitsgericht sei davon auszugehen, dass es keine "Regelausschlussfrist" gebe, innerhalb derer eine Pflichtverletzung abgemahnt werden müsse (BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94). - BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95
Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309;Urteil vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;Urteil vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236;Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18
Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag
Mit dem Bundesarbeitsgericht ist davon auszugehen, dass es keine "Regelausschlussfrist" gibt, innerhalb derer eine Pflichtverletzung abgemahnt werden muss (BAG v. 14.12.1994 - 5 AZR 137/94).
- BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Revisionsfrist - Zustellung des …
Die Entgegennahme nur durch den Leiter der Behörde oder nur durch Personen mit Befähigung zum Richteramt ist damit nicht Voraussetzung für die ordnungsgemäße Zustellung eines Beschlusses nach § 160a SGG (vgl Bundesarbeitsgericht <BAG> vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - NJW 1995, 1916;… Häublein in Münchener Komm zur ZPO, 5. Aufl 2016, § 174 RdNr 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, 32. Aufl 2018, § 174 RdNr 17). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18
Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte - Anhörung der …
Rn. 84 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer dienstlichen Bewertung aus der Personalakte verfällt jedoch nicht nach § 39 Abs. 1 S. 1 TV-BA binnen sechs Monaten nach Kenntnis von dieser dienstlichen Bewertung (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677;… Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 17. Aufl. 2017, § 132 Rz. 49, jeweils für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).Da dienstliche Bewertungen meist keine unmittelbaren Auswirkungen haben, drängt sich für den Arbeitnehmer die Notwendigkeit dagegen vorzugehen, nicht in derselben Weise auf wie etwa bei nicht erfüllten Zahlungsansprüchen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677 für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).
Das bedeutet, dass der Entfernungsanspruch immer neu entsteht, solange sich die dienstliche Bewertung in der Personalakte befindet (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - NZA 1995, 676, 677 für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte).
- LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/05
Mobbing durch Vorgesetzte; unerlaubte Handlung; Persönlichkeitsrechtsverletzung; …
Soweit in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.1994 (5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung) ausgeführt worden ist, der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte unterliege nicht dem tariflichen Verfall, steht dies der Unterwerfung von Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung unter die Ausschlussklausel nicht entgegen. - LAG Köln, 23.09.2003 - 13 (12) Sa 1137/02
Verwirkung, Abmahnung, Zeitmoment, Umstandsmoment, Maßregelungsverbot
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BB 1995, 622).Im übrigen konnte der Arbeitnehmer angesichts der zahlreichen zwischenzeitlichen Personalgespräche keinesfalls davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sein Recht, etwaige Pflichtverletzungen zu rügen, nicht mehr wahrnehmen würde (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BB 1995, 622).
- LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers
(1) Danach liegt eine wirksame Abmahnung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber zum einen dem Arbeitnehmer in einer für diesen deutlich erkennbaren Art und Weise die Pflichtverletzung genau bezeichnet (sog. Rüge- und Hinweisfunktion) und damit zum anderen deutlich - wenn auch nicht ausdrücklich - den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sog. Ankündigungs- oder Warnfunktion (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Bremen, Urteil vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01, NZA-RR 2002, 186, 190 f.; ebenso Pauly, Hauptprobleme der arbeitsrechtlichen Abmahnung, NZA 1995, 449, 451; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836 m.w. Nachw.). - BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch - Ausschlussfrist - …
Zu den Ansprüchen, die auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beruhen, gehören zB der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (BAG 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BAGE 79, 37 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 109), der Anspruch auf vertrauliche Behandlung ärztlicher Berichte über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (…BAG 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - aaO) sowie der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - BAGE 68, 60 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 23 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 91, zu II 1 der Gründe).Auch im Falle der nicht vertragsgemäßen Beschäftigung wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers mit jedem Tag, an dem er nicht vertragsgemäß beschäftigt wird, aufs neue verletzt (…BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - aaO, zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - aaO, zu I 2 b der Gründe).
- LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00
Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger …
Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 94/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung). - LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
- LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Fristlose Kündigung wegen Nutzung des Internet während der Arbeitszeit zu …
- ArbG Hamburg, 05.03.1997 - 21 Ca 89/97
Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
Abmahnungsentfernungsanspruch des Arbeitnehmers
- LAG Niedersachsen, 18.11.2003 - 13 Sa 679/03
Wiedereinstellungsanspruch eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang vom …
- LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 271/01
Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestr eil
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2024 - 5 Sa 173/23
Verhaltensbedingte Kündigung - Missachtung von Sicherheitsvorschriften
- LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01
Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - 10 Sa 2113/09
Berechtigtes betriebliches Interesse - Entfernung von Unterlagen aus der …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06
Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 396/07
Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03
Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 113/22
Abmahnung - Entfernungsanspruch - Personalakte - Weisungsrecht - Ermessen - …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Mitgliedern der …
- LAG Hamm, 06.11.2002 - 18 Sa 838/02
Abmahnung, Abgeltung von Urlaubsvergütung, Dienstwagen, Privatnutzung, …
- ArbG Gießen, 15.06.2016 - 7 Ca 415/15
Einzelfallentscheidung betreffend die Wirksamkeit einer außerordentlichen, …
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 15 Sa 81/06
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- LAG Hamm, 04.02.2003 - 6 Sa 1249/02
Entfernung Abmahnungsschreiben - Rücknahme Abmahnungserklärung
- LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 2009/99
Wirksamkeit einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der …
- ArbG Siegburg, 08.09.2022 - 5 Ca 1765/21
- ArbG Halle, 05.12.2013 - 3 Ca 1298/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Lehrkraft - Entgegennahme …
- LAG Hamm, 28.08.2002 - 18 Sa 603/02
Abmahnung, Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, Verletzung der …
- ArbG Hamburg, 21.02.2014 - S 1 Ca 239/13
Voraussetzungen des Anspruchs auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte …
- LAG Hamm, 23.03.2006 - 8 Sa 949/0
- ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2005 - 6 Ca 7216/04
- ArbG Dessau, 05.06.2002 - 2 Ca 70/02
Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus einer Personalakte; Begriff und …
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