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Rechtsprechung
   BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1885
BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94 (https://dejure.org/1996,1885)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94 (https://dejure.org/1996,1885)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 8 AZR 1041/94 (https://dejure.org/1996,1885)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 181
  • NZA 1996, 980
  • NJ 1996, 552
  • BB 1996, 1176
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74

    Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im …

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Allein der Übergang von Aufgaben einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft berührt nicht den Bestand eines Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG).

    Aus der Aufgabenzuweisung allein folgt gleichfalls kein Übergang von Arbeitsverhältnissen der Horterzieher auf die Gemeinden als Schulträger (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 Saarland UniversitätsG).

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 576/92

    Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG im Falle der vertraglichen "Übernahme der Verantwortung für Reinigungsaufgaben" (vgl. Entscheidung vom 14. April 1994 - Rs-C-392/92 - ZIP 1994, 1036) überhaupt auf die Reorganisation der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer übertragen werden können (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 - EzA § 613 a BGB Nr. 117; Urteil vom 6. Juli 1995 - 8 AZR 287/93 - nicht veröffentlicht).

    § 128 Abs. 3 BRRG erfordert Übernahmeentscheidungen und wirkt nicht unmittelbar auf die betroffenen Dienstverhältnisse ein (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. März 1981 - ZB 36.81 - Buchholz 415.1 - Nr. 33; BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 - EzA § 613 a BGB Nr. 117).

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der …

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Ein Recht zur Selbstverwaltung stand ihnen nicht zu (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285, 288; Bauer, BayVBl. 1990, 263, 265).

    Die §§ 76, 78 der Kommunalverfassung besagen nichts zur materiellen Identität (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285, 289).

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 287/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes - Voraussetzungen eines …

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG im Falle der vertraglichen "Übernahme der Verantwortung für Reinigungsaufgaben" (vgl. Entscheidung vom 14. April 1994 - Rs-C-392/92 - ZIP 1994, 1036) überhaupt auf die Reorganisation der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer übertragen werden können (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 - EzA § 613 a BGB Nr. 117; Urteil vom 6. Juli 1995 - 8 AZR 287/93 - nicht veröffentlicht).

    Der Normzweck des § 613 a BGB ändert sich auch nicht dadurch, daß Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsinhaber die "Personalunion" für einzelne Arbeitnehmer durch Rechtsgeschäft herbeiführen (vgl. BAG Urteil vom 6. Juli 1995 - 8 AZR 287/93 -, zu II 2 c der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Dieser Kündigungsgrund setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus mit der Folge, daß infolgedessen gerade auch der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - BAGE 72, 350, 358).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92

    Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Horterziehern

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    cc) Damit weicht die landesgesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern von der im Freistaat Sachsen ab, zu der das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. März 1994 entschieden hat (- 8 AZR 639/92 - NZA 1995, 125), daß die Arbeitsverhältnisse der Horterzieher an Schulen im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächs. GVBl. 1991 S. 213) am 1. August 1991 auf die Gemeinden als Schulträger gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG übergegangen sind.
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG im Falle der vertraglichen "Übernahme der Verantwortung für Reinigungsaufgaben" (vgl. Entscheidung vom 14. April 1994 - Rs-C-392/92 - ZIP 1994, 1036) überhaupt auf die Reorganisation der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer übertragen werden können (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 - EzA § 613 a BGB Nr. 117; Urteil vom 6. Juli 1995 - 8 AZR 287/93 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - BAGE 72, 176 = AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 380/94

    Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O - stellvertretende Bürgermeisterin

    Auszug aus BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
    d) Eine Gesamtrechtsnachfolge der Landkreise ist in der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 nicht angeordnet worden und liegt deshalb auch nicht vor (BGH, aaO, sowie das Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 -, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 35/95

    Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs (Lehrer für untere …

    Wird hingegen von der im Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 1996 (- 8 AZR 1041/94 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt) aufgezeigten Rechtslage ausgegangen, daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 - GBl. DDR I S. 255) auf der Ebene der Landkreise untere staatliche Verwaltungsbehörden gebildet wurden, zu denen auch die Schulämter gehörten, die am 3. Oktober 1990 auf die neu entstehenden Länder überführt wurden, wäre der Kreisschulrat als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde "Schulamt" anzusehen.

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 22. Februar 1996 (- 8 AZR 1041/94 -) entschieden hat, blieben auch die Arbeitsverhältnisse der Horterzieher von Gesetzes wegen über den 2. Oktober 1990 hinaus unverändert fortbestehen.

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 352/96

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten; Anrechenbarkeit von bestimmten …

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  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 36/95
    Wird hingegen von der im Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 1996 (8 AZR 1041/94 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt) aufgezeigten Rechtslage ausgegangen, daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 - GBl. DDR I S. 255) auf der Ebene der Landkreise untere staatliche Verwaltungsbehörden gebildet wurden, zu denen auch die Schulämter gehörten, die am 3. Oktober 1990 auf die neu entstehenden Länder überführt wurden, wäre der Kreisschulrat als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde "Schulamt" anzusehen.

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 22. Februar 1996 (8 AZR 1041/94 -) entschieden hat, blieben auch die Arbeitsverhältnisse der Horterzieher von Gesetzes wegen über den 2. Oktober 1990 hinaus unverändert fortbestehen.

  • BVerwG, 12.09.2006 - 5 B 12.06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abführungspflichtigkeit eines Verkaufserlöses …

    Der von der Klägerin vertretenen These eines Handelns allein als "staatliches Organ" ist dabei schon deswegen nicht zu folgen, weil in der Rechtsprechung geklärt ist, dass eine Stadt im Bereich der vormaligen DDR als mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattete Gebietskörperschaft nicht mit dem früheren Rat der Stadt als einer untergeordneten Staats- und Verwaltungseinheit identisch ist (s. etwa OLG Dresden, Urteil vom 28. Juli 1993 - 6 U 445/93 - NJ 1993, 479; Urteil vom 30. Juli 2003 - 6 U 1/03 - BGH, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285; Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361; stRspr; BAG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 8 AZR 1041/94 - BAGE 82, 181) und nach § 102 Abs. 1 KommunalverfassungsG die bisherigen örtlichen Räte in der DDR als Staatsorgane untergegangen sind (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - V ZR 110/94 - WM 1996, 870; Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 212/94 - DtZ 1996, 138; Urteil vom 23. Januar 1997 - VII ZR 218/95 - LKV 1997, 303).
  • BVerwG, 12.09.2006 - 5 B 13.06

    Abführung eines Verkaufserlös aus einem nach 1990 erfolgten Verkauf von ehemals …

    Der von der Klägerin vertretenen These eines Handelns allein als "staatliches Organ" ist dabei schon deswegen nicht zu folgen, weil in der Rechtsprechung geklärt ist, dass eine Stadt im Bereich der vormaligen DDR als mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattete Gebietskörperschaft nicht mit dem früheren Rat der Stadt als einer untergeordneten Staats- und Verwaltungseinheit identisch ist (s. etwa OLG Dresden, Urteil vom 28. Juli 1993 - 6 U 445/93 - NJ 1993, 479; Urteil vom 30. Juli 2003 - 6 U 1/03 - BGH, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285; Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361; stRspr.; BAG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 8 AZR 1041/94 - BAGE 82, 181) und nach § 102 Abs. 1 KommunalverfassungsG die bisherigen örtlichen Räte in der DDR als Staatsorgane untergegangen sind (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - V ZR 110/94 - WM 1996, 870; Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 212/94 - DtZ 1996, 138; Urteil vom 23. Januar 1997 - VII ZR 218/95 - LKV 1997, 303).
  • KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung …

    Es bedarf deshalb auch keiner Erörterung, inwieweit sich die Klägerin überhaupt ein Verschulden des örtlichen Rates zurechnen lassen müßte (vgl. hierzu BAGE 82, 181; OLG Naumburg DtZ 1993, 320; OLG Brandenburg, OLG-NL 1994, 130).
  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 677/94

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Soziale Auswahl im Rahmen einer …

    Nach der im Senatsurteil vom 22. Februar 1996 (- 8 AZR 1041/94 - AP Nr. 138 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgezeigten Rechtslage, daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) untere staatliche Verwaltungsbehörden gebildet wurden, zu denen auch die Schulämter gehörten, wäre der Schulrat als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Schulamt anzusehen.
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 892/94
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 22. Februar 1996 (8 AZR 1041/94 -) entschieden hat, blieben auch die Arbeitsverhältnisse der Horterzieher von Gesetzes wegen über den 2. Oktober 1990 hinaus unverändert fortbestehen.
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