Rechtsprechung
| BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sozialeinrichtung der Post - Direktversicherung für ehemalige Beamte
- archive.org
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BetrAVG § 1 Abs. 2
Gleichbehandlung bei der betrieblichen Altersversorgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung; höhere Leistungen an ehemalige Beamten
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig - 5 AZR 645/95
- ArbG Braunschweig, 19.01.1994 - 3 Ca 513/93
- LAG Niedersachsen, 23.05.1995 - 6 Sa 746/94
- BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95
Papierfundstellen
- BAGE 84, 331
- NJW 1997, 2836
- ZIP 1997, 375
- NZA 1997, 312
- VersR 1997, 1383
- BB 1997, 267
- DB 1997, 683
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93
Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage
Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95
a) Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt vom Arbeitgeber die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage; er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG Urteil vom 8. März 1995 - 5 AZR 869/93 - AP Nr. 123 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).b) Geht es - wie hier - um die Gewährung von Leistungen, so ist eine unterschiedliche Behandlung dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG Urteil vom 8. März 1995, aaO; BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.; BAG Urteil vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).
- BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust
Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95
b) Geht es - wie hier - um die Gewährung von Leistungen, so ist eine unterschiedliche Behandlung dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (…BAG Urteil vom 8. März 1995, aaO; BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.; BAG Urteil vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.). - BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95
b) Geht es - wie hier - um die Gewährung von Leistungen, so ist eine unterschiedliche Behandlung dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (…BAG Urteil vom 8. März 1995, aaO; BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.; BAG Urteil vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).
- BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97
Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"
Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Gewährung von Leistungen mit dem Ziel, eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu halten, auf die der Arbeitgeber besonders angewiesen ist, eine Differenzierung sachlich rechtfertigen kann (vgl. etwa BAG Urteil vom 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 645/95 - BAGE 84, 331 = AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung). - BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Der Arbeitgeber darf die Qualifikationsanforderungen grundsätzlich festlegen und Vorgaben hinsichtlich des von ihm einzusetzenden Personals treffen (BAG 20. November 1996 - 5 AZR 645/95 - BAGE 84, 331). - LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 369/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
Rn. 49 - 5 AZR 645/95 - ZIP 1997, 375, 376).Rn. 52 Wenn sich die Beklagte in einer derartigen Situation entschieden hat, die bei ihr verbleibenden Arbeitnehmer neu zu motivieren und damit auf absehbare Zeit zu halten, stellt dies eine Vorgabe hinsichtlich der von ihr beschäftigten Personen dar, die der Kläger als künftig entbehrlicher Arbeitnehmer hinnehmen muß (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG v. 20.11.1996 - 5 AZR 645/95 - ZIP 1997, 375, 377).
- BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 462/00
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Dem Arbeitgeber ist es grundsätzlich unbenommen, die Qualifikationsanforderungen festzulegen und Vorgaben hinsichtlich des von ihm einzusetzenden Personals zu treffen (BAG 20. November 1996 - 5 AZR 645/95 - BAGE 84, 331). - BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96
Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt vom Arbeitgeber die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage; er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG Urteile vom 20. November 1996 - 5 AZR 645/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 8. März 1995 - 5 AZR 869/93 - AP Nr. 123 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (12) Sa 370/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
Rn. 49 - 5 AZR 645/95 - ZIP 1997, 375, 376).Rn. 52 Wenn sich die Beklagte in einer derartigen Situation entschieden hat, die bei ihr verbleibenden Arbeitnehmer neu zu motivieren und damit auf absehbare Zeit zu halten, stellt dies eine Vorgabe hinsichtlich der von ihr beschäftigten Personen dar, die der Kläger als künftig entbehrlicher Arbeitnehmer hinnehmen muß (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG v. 20.11.1996 - 5 AZR 645/95 - ZIP 1997, 375, 377).
- BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 313/96
Einzelvertragliche Vereinbarung der AVR Caritas; Altersgrenzenregelung des § 19 …
Dieser verlangt vom Arbeitgeber die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (BAG Urteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 645/95 - AP Nr. 148 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - LAG Hamm, 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97
Anspruch auf eine eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld); Voraussetzung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 510/97
Arbeitsentgelt: Motivationszulage - Gleichbehandlungsgebot
Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Gewährung von Leistungen mit dem Ziel, eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu halten, auf die der Arbeitgeber besonders angewiesen ist, eine Differenzierung sachlich rechtfertigen kann (vgl. etwa BAG Urteil vom 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 645/95 - BAGE 84, 331 = AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
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