Rechtsprechung
| BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Personalgestellung eines Bundeslandes - Bundesamt - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Spezialregelung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 5 Abs. 5; AÜG Art. 1 § 1 Abs. 2
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem Asylverfahrensgesetz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 06.04.1995 - 1 Ca 854/94
- LAG Hessen, 22.02.1996 - 12 Sa 943/95
- BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96
Papierfundstellen
- BAGE 85, 234
- NZA 1997, 1165
- BB 1997, 2224
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren
Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96
Dies führe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 [BAG 26.04.1995 - 7 AZR 850/94] = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG, m. w. N.) wegen § 13 AÜG zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem entliehenen Arbeitnehmer und dem Entleiher.
- BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Rn. 23 (1) Das Bundesarbeitsgericht hat zum einen angenommen, dass die Personalgestellung eines Bundeslandes an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Bearbeitung von Asylverfahren auf der Grundlage von § 5 Abs. 5 AsylVfG in der bis 31. August 2004 geltenden Fassung nicht an den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu messen ist (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 357/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 234). - BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04
BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin …
Rn. 17 cc) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1997 die Anwendung des Art. 1 § 1 Abs. 2, § 13 AÜG aF auf die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in spezialgesetzlich geregelten Fällen der Verwaltungshilfe nach § 5 Abs. 5 AsylVerfG (BAGE 85, 234 = AP Nr. 23 zu AÜG § 1) oder im Rahmen der Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe nach dem SGB VIII (BAGE 86, 113 = AP Nr. 1 zu SGB VIII § 2) wieder eingeschränkt (…zu Sonderregelungen im Öffentlichen Dienst s. Düwell aaO 2. Aufl. (2000) Abschn. 4.5 Rdn. 76a ff., 415, 420). - BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Rn. 27 Es kann dahinstehen, ob der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Fall der gesetzlichen Personalgestellung nach den Regelungen des VersÄmtEinglG überhaupt eröffnet ist (abl. hinsichtlich einer Regelung des AsylVfG BAG 5. März 1997 - 7 AZR 357/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 234). Auch wenn man dies unterstellt, fehlt es jedenfalls an der Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG.
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 21/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Rn. 29 Es kann dahinstehen, ob der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Fall der gesetzlichen Personalgestellung nach den Regelungen des VersÄmtEinglG überhaupt eröffnet ist (abl. hinsichtlich einer Regelung des AsylVfG BAG 5. März 1997 - 7 AZR 357/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 234). Auch wenn man dies unterstellt, fehlt es jedenfalls an der Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG. - BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 84/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Rn. 27 Es kann dahinstehen, ob der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Fall der gesetzlichen Personalgestellung nach den Regelungen des VersÄmtEinglG überhaupt eröffnet ist (abl. hinsichtlich einer Regelung des AsylVfG BAG 5. März 1997 - 7 AZR 357/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 234). Auch wenn man dies unterstellt, fehlt es jedenfalls an der Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG. - LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 27/10
Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe …
Rn. 123 Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 05. März 1997 zur Norm des § 5 Abs. 5 AsylVfG (7 AZR 357/96, BAGE 85, 234) sowie vom 11. Juni 1997 zu den Vorschriften der §§ 2 ff. SGB IIX (7 AZR 487/96, BAGE 86, 113), in denen die Verdrängung der Normen des AÜG bejaht worden ist. - LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe …
Rn. 124 Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 05. März 1997 zur Norm des § 5 Abs. 5 AsylVfG (7 AZR 357/96, BAGE 85, 234) sowie vom 11. Juni 1997 zu den Vorschriften der §§ 2 ff. SGB IIX (7 AZR 487/96, BAGE 86, 113), in denen die Verdrängung der Normen des AÜG bejaht worden ist.
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