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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,336
BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95 (https://dejure.org/1997,336)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 5 AZR 727/95 (https://dejure.org/1997,336)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 (https://dejure.org/1997,336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines beendeten Rechtsverhältnisses - Feststellungsinteresse - Tatsachenvortrag - Pauschale Behauptung - Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse für beendetes Rechtsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Propagandist, Feststellungsinteresse bei beendetem Vertragsverhältnis, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Statusklage, Statusprozess

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Feststellungsinteresse für beendetes Rechtsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 347
  • NJW 1997, 3396
  • MDR 1997, 1150
  • NZA 1997, 1246
  • BB 1997, 1156
  • BB 1997, 2008
  • DB 1997, 2032
  • DB 1997, 936
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
    Ist die Klage - wie hier - lediglich auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so besteht ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses nur, wenn sich hieraus Folgen für die Gegenwart oder für die Zukunft ergeben (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 163/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977; vgl. auch BGHZ 27, 190, 196).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat das jeweils entscheidende Gericht, auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen; dabei hat es indessen keine Untersuchung des Sachverhalts von Amts wegen vorzunehmen oder zu mutmaßen, inwieweit sich aus dem vergangenen Sachverhalt für Gegenwart oder Zukunft möglicherweise noch rechtlich relevante Folgen ergeben könnten (BAG Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201, 203 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977).

  • BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage - …

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
    Die pauschale Behauptung, die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit hätte zu einem Anspruch auf eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente geführt, reicht regelmäßig nicht aus, das Feststellungsinteresse zu bejahen (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).«.

    aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, für die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit sei in der Regel das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn es möglich sei, daß dem Kläger aus der unterbliebenen Beitragsleistung zur Sozialversicherung eine Rentenverkürzung drohe; das gelte auch dann, wenn es nur um die Frage der richtigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und um die Lohnsteuerpflicht gehe; das Feststellungsinteresse könne dann bejaht werden, wenn die zuständigen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden glaubhaft zu erkennen gegeben hätten, daß sie für diese Fragen vom arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil ausgehen würden (BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
    Ist die Klage - wie hier - lediglich auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so besteht ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses nur, wenn sich hieraus Folgen für die Gegenwart oder für die Zukunft ergeben (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 163/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977; vgl. auch BGHZ 27, 190, 196).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Endet das streitige Rechtsverhältnis im Laufe des gerichtlichen Verfahrens, bleibt ein auf die Vergangenheit bezogenes Feststellungsinteresse nur erhalten, wenn sich aus der begehrten Feststellung noch konkrete Folgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (…st. Rspr., vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - aaO; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 40 = EzA ZPO § 256 Nr. 47, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Aus der vom Kläger begehrten Feststellung ergeben sich noch konkrete Folgen für die Gegenwart und Zukunft (vgl. Senat 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu ermitteln, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1;… 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

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