Rechtsprechung
| BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
BetrAVG § 1 Gleichbehandlung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 (Gleichbehandlung)
Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung, Leistung nur an bestimmte Mitarbeitergruppen, Berechtigung zur Gruppenbildung, Zweck der Altersversorgung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 24.10.1994 - 5 Ca 385/94
- LAG Hessen, 24.07.1996 - 8 Sa 2142/94
- BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Papierfundstellen
- BAGE 88, 23
- ZIP 1998, 965
- MDR 1998, 849
- NZA 1998, 762
- VersR 2000, 208
- BB 1998, 1319
- DB 1998, 1139
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (9)
- BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Die Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung darf daher auf solche Arbeitnehmer beschränkt werden, die der Unternehmer enger an das Unternehmen binden will (BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - BAGE 78, 288, 292 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 der Gründe).Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Juli 1993 (- 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) berufen.
Zwar muß er den Arbeitnehmern die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
- BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Die Unterscheidung zwischen Mitarbeitern mit leitenden Aufgaben und sonstigen Mitarbeitern ist sachlich berechtigt (Bestätigung von BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).Die Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung darf daher auf solche Arbeitnehmer beschränkt werden, die der Unternehmer enger an das Unternehmen binden will (BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - BAGE 78, 288, 292 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 der Gründe).
Eine Versorgungsordnung, die Arbeitnehmer in gehobenen Positionen begünstigt, andere Arbeitnehmer von Leistungen der Altersversorgung aber ausschließt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309, 313 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu B 2 der Gründe).
- BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Die Gruppenbildung muß - gemessen an den mit der Regelung verfolgten Zwecken - sachlich berechtigt sein (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 288 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 9. Dezember 1997 - 3 AZR 355/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Die Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung darf daher auf solche Arbeitnehmer beschränkt werden, die der Unternehmer enger an das Unternehmen binden will (BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - BAGE 78, 288, 292 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 2 der Gründe).
- BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Auf solche Einzelfälle können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b [3] der Gründe; BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 = AP Nr. 134 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Auf solche Einzelfälle können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b [3] der Gründe; BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 = AP Nr. 134 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94
Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Auf solche Einzelfälle können sich andere Arbeitnehmer zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b [3] der Gründe; BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 = AP Nr. 134 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Zwar muß er den Arbeitnehmern die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung). - LAG Hessen, 24.07.1996 - 8 Sa 2142/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung bei Ruhegeldzusagen
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juli 1996 - 8 Sa 2142/94 - wird zurückgewiesen. - BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 355/96
Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung - Umfang eines zustehenden …
Auszug aus BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Die Gruppenbildung muß - gemessen an den mit der Regelung verfolgten Zwecken - sachlich berechtigt sein (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 288 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 9. Dezember 1997 - 3 AZR 355/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00
Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte
Erfolgt die Besserstellung unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen, können sich andere Arbeitnehmer hierauf zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 27). - BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
Selbst wenn trotz revisionsrechtlicher Bedenken die Beklagte mit diesem Vortrag noch gehört werden könnte, obwohl sie diesen für den Kläger nicht erkennbaren Differenzierungsgrund entgegen der Rechtsprechung des Dritten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 350; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 62) nicht spätestens im Januar 2003 offen gelegt hat, als der Kläger an sie herantrat und ein Weihnachtsgeld in Höhe seines monatlichen Bruttogrundlohns für das Jahr 2002 beanspruchte, fehlten sachliche Kriterien für die Besserstellung der ca. 70 Angestellten der Beklagten. - BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung
e) Nach der Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die nicht ohne Weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Aus diesem Grunde stellt sich nicht die Frage, ob die Beklagte, die nicht bereits vor dem Arbeitsgericht, sondern erst in der Berufungsinstanz diesen Differenzierungsgrund offengelegt hatte, mit diesem Vorbringen verspätet war (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23). - BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04
Gleichbehandlungsgrundsatz
Erfolgt die Besserstellung einzelner Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen, können sich andere Arbeitnehmer hierauf zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 27). - BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).a) Nach der Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
Arbeitnehmer mit Leitungs- und Führungsaufgaben sind für das Unternehmen von besonderer Bedeutung (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 26). - BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08
Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist anerkannt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt ist, wenn der Arbeitgeber nur den Mitarbeitern bestimmter Hierarchieebenen eine Versorgungszusage macht (vgl. BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 - 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23; 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 250, 255; 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309). - LAG Hamm, 27.05.2003 - 6 Sa 1378/02
Gleichbehandlung mit AT-Angestellten bei Altersversorgung
Die Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung darf daher auf solche Arbeitnehmer beschränkt werden, die der Unternehmer enger an das Unternehmen binden will (BAG 11. November 1986 - 3 ABR 74/85; BAG 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93; BAG 22. November 1994 - 3 AZR 349/94; BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96).Die besondere Bedeutung der Mitarbeiter in leitender Position für den Unternehmenserfolg liegt auf der Hand (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96).
Eine Versorgungsordnung, die Arbeitnehmer in gehobenen Positionen begünstigt, andere Arbeitnehmer von Leistungen der Altersversorgung aber ausschließt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG 11. November 1986 - 3 ABR 74/85; BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96).
Ausgeschiedene Arbeitnehmer können nicht verlangen, rückwirkend mit den noch aktiven Arbeitnehmern gleichgestellt zu werden (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96).
- BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
Gleichbehandlungsgrundsatz - Maßregelungsverbot - Betriebsrentenrecht
Der Arbeitgeber darf bei der betrieblichen Altersversorgung danach differenzieren, welche Bedeutung die Arbeitsleistung für ihn hat und welche Position der Arbeitnehmer im Betrieb einnimmt (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 26 f.). - BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung unständig Beschäftigter mit …
- BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01
Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg
- BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung
- BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 639/03
Dienstvereinbarung - Privatisierung - Gleichbehandlung
- LAG Hessen, 02.11.2005 - 8 Sa 941/05
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung - Auslandsmitarbeiter
- OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 19 U 241/05
Anspruchs eines in Ruhestand befindlichen früheren Geschäftsführers auf Erhöhung …
- LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche; …
- LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02
Problematik der Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Arbeitsvertrag wegen …
- LAG Hamburg, 07.03.2024 - 3 Sa 59/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 Sa 491/12
Eingruppierung - Gruppenleiter im handwerklichen Erziehungsdienst in einer …
- BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98
Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2001 - 18 Sa 495/01
Betriebliche Altersversorgung: Benachteiligung von Außendienstmitarbeitern
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 15 Sa 136/98
Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung
- LAG Hamm, 18.12.2008 - 15 Sa 1097/08
Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach den Bestimmungen einer …
- LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02
Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2015 - 7 Sa 1696/14
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsregelung - Ungleichbehandlung - …
- LAG Berlin, 06.10.1998 - 11 Sa 73/98
Anwendung des Bundesangestelltentarifs (BAT) auf im Beitrittsgebiet begründetes …
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 15 Sa 668/10
Bindungsinteresse als ein anerkennungswerter Differenzierungsgrund bei der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 369/04
Gleichbehandlung bei der Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen …
- LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02
Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden …
- ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
Anspruch auf ein volles 13. Monatseinkommen auf der Grundlage des allgemeinen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2000 - 3 Sa 403/00
Voraussetzungen einer unverfallbaren betrieblichen Altersversorgung ; Anspruch …
- LAG München, 01.10.1998 - 4 Sa 1366/97
Arbeitsentgelt: Weihnachts- und Urlaubsgeld für geringfügig Beschäftigte
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2000 - 3 Sa 405/00
Verpflichtung des Arbeitgebers eine Versorgungszusage auch auf die Mitarbeiter in …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2000 - 3 Sa 404/00
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgebot - Ausschluß einzelner …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".