Rechtsprechung
| BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
- JurPC
ZPO § 233, § 85 Abs. 2
Prüfungspflichten des Anwalts bei Faxversand - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 59 (Leitsatz)
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO
Berufungsschrift per Telefax/Fristversäumnis/anwaltliche Pflichten/Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; wirksame Ausgangskontrolle für Frist wahrende Schriftsätze per Telefax
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.10.1998 - 96 Ca 18.533/98
- ArbG Berlin, 23.10.1998 - 96 Ca 18533/98
- LAG Berlin, 10.05.1999 - 9 Sa 156/99
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Papierfundstellen
- BAGE 95, 365
- NJW 2001, 1595
- MDR 2001, 410
- NZA 2001, 406
- NJ 2001, 334 (Ls.)
- BB 2001, 1202
- DB 2001, 600
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 34; BAG 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379, 382).Dabei darf der Anwalt das Absenden der Telekopie auch einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen (BAG 30. März 1995 aaO; BGH NJW 1994, 329).
Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BAGE 79, 379, 382; BGH 19. November 1997-VIII ZB 33/97-AP ZPO 1977 § 233 Nr. 55; BGH NJW-RR 1998, 1361 links; BGH NJW 2000, 1043, 1044; Müller NJW 2000, 322, 334; Pape/Notthoff NJW 1996, 417, 424; Henneke NJW 1998, 2194, 2195).
- BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93
Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Dabei darf der Anwalt das Absenden der Telekopie auch einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen (…BAG 30. März 1995 aaO; BGH NJW 1994, 329).Es handelt sich insoweit um eine einfache Tätigkeit, die der Prozeßbevollmächtigte nicht selbst verrichten muß, sondern einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen kann (BGH NJW 1994, 329; Müller NJW 2000, 322, 329; Pape/Notthoff NJW 1996, 417, 421).
- BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Ein Prozeßbevollmächtigter kann auch mit einer genauen Einzelanweisung an eine zuverlässige Angestellte eine wirksame Ausgangskontrolle bei der Versendung von Telekopien sicherstellen und damit eine Fristwahrung gewährleisten (BGH NJW 1999, 429).Nur beim Vorliegen besonderer Umstände (längerer Zeitraum zwischen Einzelanweisung und Erledigungsdatum, vgl. BGH NJW 1999, 429) ist eine weitere Überprüfung durch den Rechtsanwalt erforderlich.
- BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Hat der Anwalt durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muß er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (im Anschluß an BGH Beschluß vom 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338, 339).Hat der Anwalt allerdings durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muß er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (BGH VersR 2000, 338, 339).
- LAG Berlin, 10.05.1999 - 9 Sa 156/99
Betriebsbedingte ordentliche Kündigung; Wirksamkeit eines per Fax übermittelten …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
2 AZR 163/00 9 Sa 156/99.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 10. Mai 1999 - 9 Sa 156/99 - aufgehoben.
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß 23. August 1999 - 1 BvR 1138/97 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 59; BVerfGE 41, 23, 25 f.; 69, 381, 385). - BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß 23. August 1999 - 1 BvR 1138/97 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 59; BVerfGE 41, 23, 25 f.; 69, 381, 385). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß 23. August 1999 - 1 BvR 1138/97 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 59; BVerfGE 41, 23, 25 f.; 69, 381, 385). - BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
Sorgfaltsanforderungen bei fehlgeschlagener Übermittlung einer …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 34; BAG 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - BAGE 79, 379, 382). - BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 163/00
Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BAGE 79, 379, 382; BGH 19. November 1997-VIII ZB 33/97-AP ZPO 1977 § 233 Nr. 55; BGH NJW-RR 1998, 1361 links; BGH NJW 2000, 1043, 1044; Müller NJW 2000, 322, 334; Pape/Notthoff NJW 1996, 417, 424; Henneke NJW 1998, 2194, 2195). - BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
- BGH, 12.07.1994 - X ZB 15/94
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung an den falschen …
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Es besteht keine Verpflichtung, sich über die Ausführung anschließend zu vergewissern (BAG 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 - BAGE 95, 365, 369; BGH 23. April 1997 - XII ZB 56/97 - NJW 1997, 1930; BGH 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338).Der Rechtsanwalt muss dann den Sendebericht nicht selbst überprüfen, sondern darf sich auch insoweit auf die Befolgung seiner Anweisungen verlassen (BAG 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 - BAGE 95, 365, 369 f. mwN; BGH 26. Januar 2006 - I ZB 64/05 - NJW 2006, 1519).
- BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung
Einer nochmaligen Rückfrage, ob der Anweisung Folge geleistet wurde, bedarf es daher ebenso wenig wie einer Überprüfung des Sendeprotokolls durch den Rechtsanwalt oder Steuerberater (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 21. September 2000 2 AZR 163/00, BAGE 95, 365; BGH-Beschlüsse vom 1. Juli 2002 II ZB 11/01, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1289, m.w.N.; vom 20. April 2000 VII ZB 11/00, Versicherungsrecht --VersR-- 2001, 214; in BB 2003, 707; vom 1. Februar 2001 I ZB 39/00, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2002, 380; vom 17. Juni 1998 VIII ZB 14/98, NJW-RR 1998, 1444). - LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per …
Fristgebundene Schriftsätze können per Telefax fristwahrend übermittelt werden (vgl. statt aller: BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; BGH, Beschluss vom 20.02.2003 = MDR 2003, 766 m.w.N.).Der Anwalt darf dabei das Absenden eines Telefaxes auch einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen (BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 13.03.1997 - MDR 1997, 694 m.w.N.).
- BGH, 11.03.2004 - IX ZR 20/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung an den falschen …
Mit dieser Auffassung schränkt das Berufungsgericht den Grundsatz ein, daß der Prozeßbevollmächtigte die ausführende Aufgabe der richtigen Telefaxübermittlung im Rahmen einer für die nötige Sicherheit sorgenden Büroorganisation ausreichend ausgebildeten, zuverlässigen und - wenn nötig - hinreichend überwachten Mitarbeitern überlassen kann (…vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 1995 - VII ZB 19/94, BGHR ZPO § 233 Telekopie 1 im Anschluß an BGH, Beschl. v. 2. Mai 1990 - XII ZB 17/90, LM ZPO § 233 Fd Nr. 49 zur Kontrolle der Postanschrift; BAG NJW 2001, 1595, 1596). - LAG Düsseldorf, 17.07.2006 - 14 Sa 334/06
Mangels Abmahnung und Anhörung unwirksame fristlose Kündigungen bei …
Die von dem Kläger vermissten allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen für die Fristenwahrung sind in Fällen konkreter Einzelanweisungen, deren Befolgung wie hier eine Fristwahrung sichergestellt hätte, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2000, NJW 2001, 1595 ff.; BGH, Beschluss vom 23.10.2003, NJW 2004, 367 ff.; BGH, Beschluss vom 22.06.2004, NJW-RR 2004, 1361 f.; BGH, Beschluss vom 26.01.2006, JurBüro 2000, 222 m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts
Da die Prozessbevollmächtigten durch die umfassende Büroanweisung eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt haben, waren sie nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus verpflichtet, selbst die Auswahl der richtigen Empfängernummer und den Sendebericht der Faxübermittlung zu überprüfen (vgl. BAG, Urteil v. 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 -, BAGE 95, 365 = AP Nr. 70 zu § 233 ZPO 1977; BGH, Beschluss v. 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99, NJW 2000, 1043). - LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1351/13
Antrag auf nachträgliche Klagezulassung
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