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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2687
BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 (https://dejure.org/2003,2687)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 (https://dejure.org/2003,2687)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 1 AZR 496/02 (https://dejure.org/2003,2687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialplanauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
    Betriebsverfassungsrecht; Auslegung eines Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 568 (Ls.)
  • BAGReport 2003, 334
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 2 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 123; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 2 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 123; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Gründe für eine derartige Überbewertung der Jahreszahlungen im Vergleich zu Monatszahlungen lassen sich weder der generellen Überbrückungsfunktion von Sozialplanabfindungen (dazu BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266, 272) noch etwa Besonderheiten des vorliegenden Sozialplans entnehmen.
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 2 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 123; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2002 - 18 Sa 411/02

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2002 - 18 Sa 411/02 - wird zurückgewiesen.
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