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   BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84   

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BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 (https://dejure.org/1985,34)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 (https://dejure.org/1985,34)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 (https://dejure.org/1985,34)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers - Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs - Begriff des arbeitsvertraglichen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2849 (Ls.)
  • NZA 1986, 155
  • BB 1986, 135
  • DB 1986, 232
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Es genügt vielmehr, wenn aufgrund der außer- oder innerbetrieblichen Gründe das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist (Bestätigung und Klarstellung von BAG 07.12.1978 2 AZR 155/77 = BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die in diesem Zusammenhang in zahlreichen Senatsentscheidungen gewählte Formulierung, der Arbeitgeber habe in gerichtlich voll nachprüfbarer Weise darzulegen und ggf. zu beweisen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner- oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und in welchem Umfang dadurch A r b e i t s p l ä t z e ganz oder teilweise wegfallen (vgl. beispielsweise Senatsurteil vom 7. Dezember 1978, BAG 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), ist verschiedentlich dahin mißverstanden worden, der Arbeitgeber müsse darlegen und beweisen, der "konkrete Arbeitsplatz" des betroffenen Arbeitnehmers sei "weggefallen", d.h. das Beschäftigungsbedürfnis sei gerade dort entfallen, wo der gekündigte Arbeitnehmer zuletzt eingesetzt worden sei.

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Danach ist Betrieb "die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinem oder seinen Arbeitnehmer(n) durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen" (vgl. u.a. BAG 1, 175, 178;Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, unter II 1 der Gründe;Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 515/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I 2 a der Gründe; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 58 und KR-Becker, aaO, Rz 80, beide m.w.N.).

    Inzwischen hat der Siebte Senat mit Urteil vom 23. März 1984 (aaO) sich nicht nur dieser Rechtsprechung angeschlossen, sondern den Betriebsbegriff dahin erweitert, daß in einem Betrieb von verschiedenen Arbeitgebern bei rechtlicher Vereinbarung über die gemeinsame Leitung auch verschiedene arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können.

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Sie kann vorliegend aber gleichwohl durch den Senat ausgelegt werden, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO;Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Gründe, die in der schriftlichen Stellungnahme nicht enthalten sind, kann er nach Ablauf der Frist nicht nachschieben (BAG Beschluß vom 3. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Sie kann vorliegend aber gleichwohl durch den Senat ausgelegt werden, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO;Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Sie kann vorliegend aber gleichwohl durch den Senat ausgelegt werden, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO;Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]).
  • BAG, 23.07.1970 - 2 AZR 426/69

    Gesamthafenbetriebsgesellschaft - Hafenarbeiter - Vermittlung in einzelne

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Dementsprechend ist einhellige Ansicht, daß Gesamthafenbetrieb und Einzelhafenbetrieb jeweils einen Betrieb für sich bilden (BAG Urteil vom 23. Juli 1970 - 2 AZR 426/69 - AP Nr. 3 zu § 1 GesamthafenbetriebsG, unter 1 und 2; Bötticher, Die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, 1966, S. 13; Assmann, aaO, S. 13 f.; KR-Becker, aaO, Rz 84; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 20) und für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu dem einen oder anderen Betrieb jeweils das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (BAG Urteil vom 23. Juli 1970, aaO, unter 2 mit zust. Anm. von Herschel; Wiebel, aaO, 295).
  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 161/56

    Hafenaushilfsarbeiter - Arbeitsamt - Erwerbsloser -

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Das GesamthafenbetriebsG hat nach Aufhebung der 12. DVO zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit durch das Kontrollratsgesetz Nr. 40 vom 30. November 1946 lediglich wieder eine gesetzliche Grundlage geschaffen, auf der durch "Vereinbarung" des zuständigen Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft oder einzelnen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ein besonderer fiktiver Arbeitgeber und ein besonderer fiktiver Betrieb gebildet werden kann, um die ständige Beschäftigung auch der nichtständigen Hafenarbeiter zu gewährleisten (BAG Urteil vom 19. Juli 1957 - 1 AZR 161/56 - AP Nr. 1 zu § 1 GesamthafenbetriebsG; Trieschmann, Das Seearbeitsrecht und das Recht der Hafenarbeiter, Sozialpolitik in Deutschland, Heft 16, S. 24; Goldschmidt, RdA 1949, 338 und 1950, 270, 271; Assmann, aaO, S. 15, 16; Plett, aaO, 52; Gramm, aaO, 335; Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Einleitung, Rz 27; Wiebel, aaO, 295).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 42, 151, 157).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
    Der Senat hat vielmehr stets geprüft, ob durch einen bestimmten inner- oder außerbetrieblichen Grund ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den unmittelbar oder mittelbar (vgl. dazu das Urteil des Senates vom 1. Juli 1976, BAG 28, 131) das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 32, 150;Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18).
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 7/54

    Mitbestimmung: Anwendung der Vorschriften des BetrVG auf Unternehmen der

  • BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55

    Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte

  • BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 136/60

    Unständiger Hafenaushilfsarbeiter - Hamburger Hafen - Lohnanspruch -

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein"; im Anschluss BAG 9, 11.1979 - 7 AZR 933/77 - n.v. [2.]; 17.10.1980 - 7 AZR 675/78 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 10 [3 b.]; 27.9.1984 - 2 AZR 63/83 - BAGE 47, 26 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 [B.II.]; 30.5.1985 - 2 AZR 321/84 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 [B.II.1.]; ständige Judikatur - s. insofern aus neuerer und neuester Zeit etwa BAG 21.4.2005 - 2 AZR 244/04 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 80 = NZA 2005, 1294 [II.2.]; 3.4.2008 - 2 AZR 500/06 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 137 = EzA § 2 KSchG Nr. 70 = NZA 2008, 812 [B.I.1.].
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6, aaO sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24, aaO).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 19.04.1985 - 12 Sa 10/85   

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https://dejure.org/1985,3012
LAG Baden-Württemberg, 19.04.1985 - 12 Sa 10/85 (https://dejure.org/1985,3012)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.1985 - 12 Sa 10/85 (https://dejure.org/1985,3012)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 1985 - 12 Sa 10/85 (https://dejure.org/1985,3012)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Faktisches Arbeitsverhältnisses; Entleiherbetrieb; Geltung von vereinbarten Arbeitsbedingungen; Verleihbetrieb; Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes; Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1; BGB § 611 § 622
    Arbeitsbedingungen: Wechsel infolge Arbeitnehmerüberlassung

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 67
  • BB 1986, 135
  • DB 1985, 2256
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 21.06.1985 - 13 Sa 102/85   

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https://dejure.org/1985,4102
LAG Hessen, 21.06.1985 - 13 Sa 102/85 (https://dejure.org/1985,4102)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.06.1985 - 13 Sa 102/85 (https://dejure.org/1985,4102)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 13 Sa 102/85 (https://dejure.org/1985,4102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit des Willens des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in

    Von solcher "Nachhaltigkeit" kann im Zuge dialogischer Konfrontation über das (ggf. vermeintliche) Recht einer Verkäuferin, zum Verzehr eines Brötchens eine Pause einzulegen, keine Rede sein, solange die vom Arbeitgeber selber als "wutentbrannt" geschilderte Betroffene noch keine Möglichkeit hatte, zu besonnener Überlegung und Entschlussfassung zurückzukehren (vgl. im gleichen Sinne schon LAG Frankfurt/Main 21.05.1985 - 13 Sa 102/05 - BB 1986, 135).(Rn.40).

    hierzu den Hinweis von Erwin Fromm (unten, Fn. 58) auf LAG Frankfurt28.10.1974 - 1 Sa 463/74 [Leitsatz 1.]: "Erklärt ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung und unter Alkoholeinfluss im Zorn, er gehe nach Hause und wenn das jemandem nicht passe, so werde er überhaupt nicht wiederkommen, so handelt es sich weder um eine (mangels eines wichtigen Grundes ohnehin unwirksame) außerordentliche noch um eine ordentliche Kündigung"; tendenziell ebenso LAG Frankfurt21.5.1985 - 13 Sa 102/85 - BB 1986, 135 [Leitsatz]: "Unmutsäußerung oder ein spontanes Imponiergehabe, die durch Streitigkeiten und Verärgerungen hervorgebracht werden, können nach Treu und Glauben von niemandem als ernstgemeinte rechtsgeschäftliche Willenserklärungen verstanden werden.

    In solchen Situationen muss der Wille des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses deutlich erkennbar hervortreten".S. hierzu den Hinweis von Erwin Fromm (unten, Fn. 58) auf LAG Frankfurt28.10.1974 - 1 Sa 463/74 [Leitsatz 1.]: "Erklärt ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung und unter Alkoholeinfluss im Zorn, er gehe nach Hause und wenn das jemandem nicht passe, so werde er überhaupt nicht wiederkommen, so handelt es sich weder um eine (mangels eines wichtigen Grundes ohnehin unwirksame) außerordentliche noch um eine ordentliche Kündigung"; tendenziell ebenso LAG Frankfurt21.5.1985 - 13 Sa 102/85 - BB 1986, 135 [Leitsatz]: "Unmutsäußerung oder ein spontanes Imponiergehabe, die durch Streitigkeiten und Verärgerungen hervorgebracht werden, können nach Treu und Glauben von niemandem als ernstgemeinte rechtsgeschäftliche Willenserklärungen verstanden werden.

    52) S. hierzu den Hinweis von Erwin Fromm (unten, Fn. 58) auf LAG Frankfurt28.10.1974 - 1 Sa 463/74 [Leitsatz 1.]: "Erklärt ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung und unter Alkoholeinfluss im Zorn, er gehe nach Hause und wenn das jemandem nicht passe, so werde er überhaupt nicht wiederkommen, so handelt es sich weder um eine (mangels eines wichtigen Grundes ohnehin unwirksame) außerordentliche noch um eine ordentliche Kündigung"; tendenziell ebenso LAG Frankfurt21.5.1985 - 13 Sa 102/85 - BB 1986, 135 [Leitsatz]: "Unmutsäußerung oder ein spontanes Imponiergehabe, die durch Streitigkeiten und Verärgerungen hervorgebracht werden, können nach Treu und Glauben von niemandem als ernstgemeinte rechtsgeschäftliche Willenserklärungen verstanden werden.

  • LAG Hessen, 19.07.1989 - 9 Sa 20/89

    Klage auf Feststellung eines ungekündigt fortbestehenden Arbeitsverhältnisses;

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  • ArbG Frankfurt/Main, 16.04.1997 - 9 Ca 3666/96

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag; Auslegung einer

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