Rechtsprechung
OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters nach Inanspruchnahme aus einer für die GmbH eingegangenen Bürgschaft im Konkurs der Gesellschaft; Beginn der Verjährung von Regressansprüchen
- rechtsportal.de
Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters nach Inanspruchnahme aus einer für die GmbH eingegangenen Bürgschaft im Konkurs der Gesellschaft
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auswirkungen einer Unterbilanz auf Entstehung und Fälligkeit einer Forderung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verjährung eigenkapitalersetzender Forderungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auswirkungen einer Unterbilanz auf Entstehung und Fälligkeit einer Forderung
Verfahrensgang
- LG München I, 10.02.2014 - 15 HKO 6740/13
- OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Papierfundstellen
- BB 2014, 2433
- BB 2014, 2639
- NZG 2014, 1260
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Dies gilt auch für die Berechnung einer Verjährungsfrist auf Grundlage der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB (vgl. BGH ZIP 2008, 1762).Dies setzt grundsätzlich Fälligkeit des Anspruchs voraus, da erst von diesem Zeitpunkt an (§ 271 Abs. 2 1. HS BGB) der Gläubiger mit Erfolg die Leistung fordern und gegebenenfalls den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung unterbinden kann (vgl. BGH st. Rspr. z.B. ZIP 2008, 1762 m.w.N.).
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11
Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen …
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Nach Beschluss des BGH vom 07.03.2011 (NJW-RR 2012, 579;… Palandt, BGB, 73. Auflage, § 205 Rdnr. 3) ist eine analoge Anwendung der Norm auf gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte nicht möglich. - BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im …
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
e) Dies gilt auch bezüglich einer von der Klägerin angesprochenen Stundung unter Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 15.11.2011 (Az: II ZR 6/11).
- BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07
Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus …
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Dabei ist im Grundsatz festzuhalten, dass der Anspruch aus § 774 BGB entsteht und fällig wird wie die Hauptforderung, d.h. der Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank gegen die Darlehensnehmerin (…Palandt, BGB, 73. Auflage, § 199 Rdnr. 3; BGH NJW 2008, 1729). - BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Der Gesetzgeber hat die Einführung der kurzen Regelverjährungsfrist von drei Jahren deshalb als unbedenklich angesehen, weil die Verkürzung der Frist durch den nach dem subjektiven System des § 199 BGB hinausgeschobenen Fristbeginn kompensiert wird und die Höchstfristen die Gefahr der Verjährung von unbekannten Ansprüchen auf ein hinnehmbares Maß reduzieren (BT-Drucks. 14/6040 S. 108; BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 29). - BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00
Kenntnis von der Person des Schädigers
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Ausreichend ist, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage - zumindest eine Feststellungsklage - erheben kann (st. Rspr., vgl. z.B. BGH NJW 2001, 1721;… Palandt, BGB a.a.O. Rdnr. 28). - BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94
Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Hierfür spricht auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.1996 (NJW 1996, 1341, vgl. Roth/Altmeppen GmbHG 7. Auflage, § 32 a a.F. Rdnr. 90), wonach der Rückzahlungsanspruch auch bei eigenkapitalersetzendem Charakter eines Darlehens in seinem Bestand nicht berührt wird, er lediglich seine Durchsetzbarkeit verliert und der Zinslauf hierdurch jedoch nicht gehindert wird. - BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13
Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen …
Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
Gegenstand der Feststellungsklage kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses sein (st. Rspr., vgl. BGH vom 05.03.2014, IV ZR 102/13).
- OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14
Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des …
Zwar entstehen Ansprüche erst mit Fälligkeit, also wenn sie erstmals vom Gläubiger geltend gemacht und mit einer Klage durchgesetzt werden können (OLG München BB 2014, 2639 [Rz. 31]), jedoch tritt in Fällen des Schadensersatzes wegen Beschädigung einer Sache (Wiederherstellung, § BGB § 249 BGB § 249 Absatz I BGB, oder der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag, § BGB § 249 BGB § 249 Absatz II 1 BGB) die Fälligkeit in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung ein (BGH NJW 2009, 910). - AG Delmenhorst, 25.01.2016 - 41 C 1001/15
Gebrauchtwagenkaufvertrag - Rücktritt und Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Dieser Zeitpunkt ist zwar grundsätzlich gleichzusetzen mit dem der Fälligkeit (BGH BeckRS 2014, 18230; MDR 2010, 319 f), jedoch handelt es sich nicht um einen völligen Gleichlauf zwischen Entstehung des Anspruchs i.S.d § 199 BGB und der Fälligkeit.