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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.1955

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1955 - II ZR 323/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1279
BGH, 03.03.1955 - II ZR 323/53 (https://dejure.org/1955,1279)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1955 - II ZR 323/53 (https://dejure.org/1955,1279)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1955 - II ZR 323/53 (https://dejure.org/1955,1279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1955, 552
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1952 - II ZR 276/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1955 - II ZR 323/53
    An diese mögliche Auslegung der Schiedsgerichtsklausel, die überdies der Senat, wie dem Berufungsgericht zuzustimmen ist, im gleichen Sinne in Anlehnung an die bereits ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, die das Berufungsgericht aufgeführt hat, sich zu eigen gemacht hat (BGH in MDR 1952, 487 [BGH 14.05.1952 - II ZR 276/51]/488), ist das Revisionsgericht gebunden.

    Auch der Senat hat nach Inkrafttreten des Grundgesetzes im gleichen Sinne entschieden (BGH in MDR 1952, 487 [BGH 14.05.1952 - II ZR 276/51]/88).

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung …

    Die sog. Kompetenz-Kompetenz, d.h. die Befugnis, über seine Zuständigkeit eine die staatlichen Gerichte (oder sonstige Behörden) bindende Entscheidung zu treffen, steht ihm hiernach nicht zu (BGH Urt. v. 3. März 1955 - II ZR 323/55 - KTS 1961, 26, 27 = BB 1955, 552 = Betrieb 1955, 688; RGWarn 1934 Nr. 42; RG JW 1928, 2136, 2137 m.w.Nachw.;… Schlosser in Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 1037 Anm. III; Habscheid KTS 1964, 146, 154; Schwab KTS 1961, 17, 25).
  • OLG Schleswig, 08.09.2008 - 16 SchH 1/08

    Freundschaftliche Arbitrage

    Eine entsprechende Formulierung, nämlich "Meinungsverschiedenheiten sind durch Verkäufers Wahl entweder durch Hamburger freundschaftliche Arbitrage und Schiedsgericht oder durch die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung zu bringen" ist bereits Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 03. März 1955 - II ZR 323/53 -, BB 1955, 552) gewesen, in dem die Vorinstanz - für den Bundesgerichtshof bindend - eine Hamburger freundschaftliche Arbitrage als vereinbart angesehen hat.
  • BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62

    Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das …

    Dazu sei, wie die Revision unter Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 3. März 1955 - II ZR 323/53 - (abgedr. in "Betrieb" 1955, 688 und in BB 1955, 552) ausführt, nur das Schiedsgericht selbst zuständig; denn die Parteien hätten nach ihrem eindeutig erklärten Willen - namentlich mit den in der Schiedsgerichtsklausel enthaltenen, vom Berufungsgericht übersehenen Worten "unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs" - dem Schiedsgericht zulässigerweise diese Kompetenz-Kompetenz übertragen.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,712
BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54 (https://dejure.org/1955,712)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1955 - 1 StR 540/54 (https://dejure.org/1955,712)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1955 - 1 StR 540/54 (https://dejure.org/1955,712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BB 1955, 552
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Das Schweigen steht aber beim Betrug wie bei jeder Unterlassungstat dem Handeln nur dann gleich, wenn eine besondere Rechtspflicht zum Handeln (also hier zum Offenbaren) besteht (RGSt 70, 45; 151, 154 f; BGHSt 2, 325, 326) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51].
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Der Angriff in Richtung auf das geschützte Rechtsgut muß aber derart begangen sein, daß die Herbeiführung des Erfolgs in unmittelbarem Anschluß nahegerückt und das geschützte Rechtsgut unmittelbar gefährdet ist (BGHSt 2, 380).
  • BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    In diesem Falle würde es an der Absicht der Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 239 KO fehlen (vgl RGSt 66, 80, 90; RG DJZ 1928 Sp 665; RG HRR 1936 Nr. 379; BGH 1 StR 262/54 vom 23. November 1954).
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Da sonach ein strafbarer Versuch nach § 263 StGB nicht vorliegt, braucht nicht erörtert zu werden, ob - ähnlich wie zwischen § 242 Abs. 1 Nr. 2 KO und §§ 263, 43 StGB (1 StR 697/53 vom 15. Juni 1954) - auch zwischen § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO und §§ 263, 43 StGB Gesetzeseinheit anzunehmen wäre.
  • BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Gleichwohl dürfte in diesem Falle nicht auf den Tatbestand des § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO zurückgegriffen werden (vgl RGSt 68, 368, 369; BGH 3 StR 334/51 vom 30. Oktober 1952).
  • RG, 05.11.1881 - 2356/81

    Inwiefern befindet sich ein Gerichtsvollzieher in rechtmäßiger Ausübung seines …

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Eine solche Pflicht des Vollstreckungsschuldners, dem Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse an den in seinem Gewahrsam befindlichen Sachen zu offenbaren, kann indessen schon aus dem Grunde nicht angenommen werden, weil der Gerichtsvollzieher grundsätzlich nur den Gewahrsam des Schuldners zu prüfen hat (vgl RGSt 5, 295, 298) und sich durch die Behauptung, daß ein Dritter Eigentümer sei, von der Pfändung nicht abhalten lassen darf (RG HRR 1934 Nr. 1563).
  • RG, 20.12.1893 - 4318/93

    Wie ist die den Geschworenen vorzulegende Schuldfrage zu fassen, wenn der …

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Der vom Landgericht angeführten Entscheidung RGSt 24, 433 läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • RG, 23.12.1935 - 3 D 785/35

    1. Wieweit kann durch reines Verschweigen Betrug begangen werden? 2. Ist die …

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Das Schweigen steht aber beim Betrug wie bei jeder Unterlassungstat dem Handeln nur dann gleich, wenn eine besondere Rechtspflicht zum Handeln (also hier zum Offenbaren) besteht (RGSt 70, 45; 151, 154 f; BGHSt 2, 325, 326) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51].
  • RG, 25.10.1934 - 2 D 131/34

    Ist im Falle des Nachlaßkonkurses ein Erbe, der selbst in unzulässiger Weise …

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Gleichwohl dürfte in diesem Falle nicht auf den Tatbestand des § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO zurückgegriffen werden (vgl RGSt 68, 368, 369; BGH 3 StR 334/51 vom 30. Oktober 1952).
  • RG, 12.10.1928 - I 867/28

    Setzt § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO. voraus, daß 1. die Anerkennung erdichteter Schulden …

    Auszug aus BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
    Daß das Konkursverfahren im Zeitpunkt der Anerkennung noch nicht eröffnet war, würde dem nicht entgegenstehen; denn § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO setzt nicht voraus, daß die erdichtete Forderung von dem angeblich Bevorrechtigten im Konkursverfahren geltend gemacht worden ist (RGSt 62, 287, 288 und RG in DRZ 1929 Rspr Nr. 702 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Der Bundesgerichtshof hat in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. Februar 1955 - 1 StR 540/54 - entschieden, daß die Absicht der Gläubigerbegünstigung die Bestrafung nach § 239 KO auch dann ausschließt, wenn die Handlung nur einen straflosen Versuch des Vergehens nach § 241 KO darstellt.
  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …

    Wenn das Landgericht auch bei Prüfung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Angeklagten richtig davon ausgeht, daß hierzu das Bewußtsein und Inkaufnehmen bloß möglicher Nachteile für die Gläubiger nicht ausreicht, vielmehr der bestimmte Wille der Gläubigerbenachteiligung erforderlich ist, der in der klaren Erkenntnis und dem sich daraus ergebenden Wollen notwendig eintretender Schmälerung derjenigen Vermögenswerte zu erblicken ist, welche für die Befriedigung der Konkursgläubiger zur Verfügung stehen (vgl RGSt 39, 136, 139 f; 66, 88, 9O; RG JW 1938, 2005 Nr. 4; BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; BGH 4 StR 384/53 vom 22. Oktober 1953 LM Nr. 2 zu § 241 KO, 1 StR 540/54 vom 11. Februar 1955), so lassen die Feststellungen und Ausführungen des angefochtenen Urteils doch Zweifel aufkommen, ob die Strafkammer sich diesen richtigen Ausgangspunkt stets vor Augen gehalten hat.
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