Rechtsprechung
| LAG Hamm, 26.02.1976 - 8 Ta BV 74/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der Rechte eines Betriebsrates; Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Betriebsratswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 09.07.1975 - 5 BV 20/75
- LAG Hamm, 26.02.1976 - 8 Ta BV 74/75
- LAG Hamm, 28.04.1976 - 8 TaBV 74/75
Papierfundstellen
- BB 1978, 358
- DB 1976, 1920
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.01.1969 - 1 ABR 14/68
Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften …
Auszug aus LAG Hamm, 26.02.1976 - 8 TaBV 74/75
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar im Beschluß vom 14.1.1969 - 1 ABR 14/68 (BAGE 21, 277) entschieden, daß die neben den Kandidatennamen angebrachten Kreise, die auf den Wahlzetteln von den Wählern angekreuzt werden müssen, keine unterschiedliche Stärke aufweisen dürfen: Ist ein einzelner Kreis stärker ausgedruckt, so folgt daraus ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl, und zwar deshalb, weil der Wähler unbewußt gerade diesen Kreis ankreuzen kann, aber auch deshalb, weil er einer in der drucktechnischen Hervorhebung erblickten Wahlbeeinflussung bewußt folgen oder im Gegenteil sich ihr widersetzen will.
- LAG Schleswig-Holstein, 18.03.1999 - 4 TaBV 51/98
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzbedürfnis - Wirksamkeit - …
Die Aufforderung zur Briefwahl, ohne dass die Voraussetzungen des § 26 WO vorliegen, stellt eine Verletzung der wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren dar (Richardi, a.a.O., Rdn. 21 zu § 19, LAG Hamm, BB 1978, 358). - BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung
Auch im Wahlanfechtungsverfahren müssen die gewählten Organmitglieder nicht notwendig Gegner des gegen das gewählte Organ gerichteten Anfechtungs antrages sein, wie sich daraus ergibt, daß auch gewählte Organmitglieder die Wahl in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer anfechten können (Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13, Aufl., § 19 Rz 17$ Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 19 Rz 26$ LAG Hamm, DB 1976, 1920). - BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 235/84
Eröffnung der Schidsgerichtsbarkeit für den Anspruch eines nicht tarifgebundenen …
Der Wille der Tarifvertragsparteien, daß ein von ihnen geschlossener Tarifvertrag rückwirkende Kraft haben soll, muß im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit deutlich und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (BAG Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - sowie Urteil vom 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 429/76 - BB 1978, 358; Wiedemann/Stumpf, aa0, § 4 Rz 134).
- LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96
Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Berufungsgericht anschließt, bedarf es für die Annahme einer rückwirkenden Regelung einer klaren und unmißverständlichen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien (vgl. dazu BAG 2 AZR 527/87 vom 21. Juli 1988, NZA 89, 559; BAG 2 AZR 429/76 vom 1.12.1977, BB 78, 358). - BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 408/85
Eröffnung der Schiedsgerichtsbarkeit für den Anspruch eines nicht tarifgebundenen …
Der Wille der Tarifvertragsparteien, daß ein von ihnen geschlossener Tarifvertrag rückwirkende Kraft haben soll, muß im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit deutlich und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (BAG Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - sowie Urteil vom 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 429/76 - BB 1978, 358; Wiedemann/Stumpf, aa0, § 4 Rz 134). - BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 781/85
Eröffnung der Schidsgerichtsbarkeit für den Anspruch eines nicht tarifgebundenen …
Der Wille der Tarifvertragsparteien, daß ein von ihnen geschlossener Tarifvertrag rückwirkende Kraft haben soll, muß im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit deutlich und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (BAG Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - sowie Urteil vom 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 429/76 - BB 1978, 358; Wiedemann/Stumpf, aa0, § 4 Rz 134). - Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 10.07.2018 - 2 MV 7/17
Anfechtung einer Mitarbeitervertretungswahl wegen angeblicher Verkennung des …
Dort kann es sich bei den nach § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigten Arbeitnehmern um auch als gewählt festgestellte Betriebsratsmitglieder handeln; eine Amtsniederlegung ist bei diesem Personenkreis für die Anfechtungsberechtigung nicht vorauszusetzen (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 26.02.1976 - 8 TaBV 74/75 -, Leitsatz 1 bei juris;… Maschmann in Dornbusch/Fischermeier/Löwisch, AR - Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2016, § 19 BetrVG, Rn. 5).
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