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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1989 - 22 A 235/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5580
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1989 - 22 A 235/86 (https://dejure.org/1989,5580)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.12.1989 - 22 A 235/86 (https://dejure.org/1989,5580)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 22 A 235/86 (https://dejure.org/1989,5580)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 451
  • NVwZ-RR 1991, 451
  • BB 1990, 2249
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuererklärung - Wann muss das Finanzamt an Ihren Bevollmächtigten zustellen?

    Die Behörde hat dabei nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (§ 5 AO 1977), wobei die Ermessensentscheidung aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Interesses des Steuerpflichtigen zu treffen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH-Urteile vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3;… in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242, sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1995 I B 181/93, BFH/NV 1995, 852, …und vom 9. Dezember 1998 II B 75/98, BFH/NV 1999, 1053; siehe auch Höllig, Das Gesetz zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes, Der Betrieb --DB-- 1972, 1261, und Urteil des Oberverwaltungsgerichtes --OVG-- Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 1989 22 A 235/86, Betriebs-Berater --BB-- 1990, 2249).

    Das gesetzgeberische Ziel, die Behörde durch Einräumung eines weitgehenden Ermessens nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr die Möglichkeit zu lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (vgl. OVG NRW in BB 1990, 2249, und Senatsurteil in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86), hat der Gesetzgeber später in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 7/4292) anlässlich der Ausgestaltung der für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten geltenden Vorschrift des § 122 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 AO 1977 bei Vorhandensein eines Bevollmächtigten in der AO 1977 ausdrücklich benannt.

    Der Annahme, dass der Gesetzgeber der Behörde für die Auswahl zwischen dem Betroffenen und seinem Bevollmächtigten als Bekanntgabeempfänger im Rahmen der Bekanntgabevorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 sowie des nahezu wortgleichen § 41 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die uneingeschränkte Ermessensausübung eingeräumt hat, entspricht auch das Urteil des OVG NRW in BB 1990, 2249, dessen Leitsatz lautet: "Bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden gemäß § 122 Abs. 1 AO 1977 steht die Auswahl des Bekanntgabeempfängers auch dann im Ermessen der Finanzbehörde, wenn ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt, eine schriftliche Vollmacht jedoch nicht vorgelegt worden ist" und das eine Bindung der Behörde zugunsten einer Bekanntgabe an den einen oder den anderen ablehnt.

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Die Einräumung des insoweit bestehenden Auswahlermessens sollte nach den gesetzgeberischen Vorstellungen dem Ziel dienen, die Behörde nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr dadurch die Möglichkeit lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989 22 A 235/86, Betriebs-Berater --BB-- 1990, 2249).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    In einem solchen Fall ist m.a.W. für die Frage, ob die Zustellung an die Adresse des Vertreters als Bekanntgabe gegenüber dem Vertretenen wirkt, entscheidend, ob sich Letzterer als (inhaltlicher) Adressat der in der Verfügung ausgesprochenen Verpflichtung aus dem Bescheidinhalt insgesamt mit einer ohne jeden Zweifel ausschließenden Sicherheit entnehmen lässt (OVG NRW, U.v. 14.12.1989 - 22 A 235/86 - NVwZ-RR 1990, 451 = juris Rn. 21;… U.v. 21.12.1999 - 18 A 5101/96 -juris Rn. 8;… B.v. 18.11.2008 - 7 A 103/08 - NVwZ-RR 2009, 364 = juris Rn. 8 ff.;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 37 Rn. 22, 25, § 41 Rn. 49).
  • OVG Brandenburg, 05.04.2001 - 2 A 53/98

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides über einen Zuschuss als Anschubfinanzierung …

    Adressat eines Bescheides, für den Rechte oder Pflichten begründet werden, ist nicht in jedem Falle, wer auf der nach außen hervortretenden Bezeichnung im Anschriftenfeld des Bescheides genannt ist (vgl. BFH, Urteil vom 15. März 1994 - XI R 45/93 - NVwZ 1996, 207, [208]; OVG NW, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 22 A 235/86 - NVwZ-RR 1990, 451, [452]; OVG Schleswig, Urteil vom 08. Juli 1997 - 2 L 68/96, zitiert nach [...]).

    Auch ohne eine nach außen hervortretende Bezeichnung ist jemand dann als Betroffener anzusehen, wenn sich dies mit einer jeden Zweifel ausschließenden Sicherheit aus dem sonstigen Inhalt des Bescheides entnehmen lässt (vgl. OVG NW, Urteil vom 14. Dezember 1989, a.a.O., S. 451).

  • LSG Sachsen, 06.08.2008 - L 2 AS 32/08

    Ausübung von Ermessen bei der Zustellung an Bevollmächtigte

    Die Einräumung des insoweit bestehenden Auswahlermessens soll dem Ziel dienen, die Behörde nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr dadurch die Möglichkeit zu lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.1989 - 22 A 235/86 -, Betriebs-Berater 1990, S. 2249).
  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13

    Verfahrensrecht: Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch …

    Rn. 55 Das gesetzgeberische Ziel, die Behörde durch Einräumung eines weitgehenden Ermessens nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr die Möglichkeit zu lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (vgl. OVG NRW in BB 1990, 2249, und Senatsurteil in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86), hat der Gesetzgeber später in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 7/4292) anlässlich der Ausgestaltung der für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten geltenden Vorschrift des § 122 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 AO 1977 bei Vorhandensein eines Bevollmächtigten in der AO 1977 ausdrücklich benannt.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2025 - 15 A 454/23

    Haftung der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gesamtschuldnerisch für …

    Rn. 22 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 22 A 235/86 -, juris Rn. 21 (zu § 119 Abs. 1 AO), m.w.N.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 37 Rn. 10.
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