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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,233
BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94 (https://dejure.org/1997,233)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - X ZR 144/94 (https://dejure.org/1997,233)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - X ZR 144/94 (https://dejure.org/1997,233)
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Gutachten zur Grundstücksbeleihung

§ 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, § 334 BGB, Bürge

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz für fehlerhaftes Wertgutachten über Hausgrundstück - Pflichtwidriges Verwenden von nicht überprüften Daten durch den Sachverständigen - Pflicht zur eigenen Materialermittlung des Gutachters - Überprüfungspflicht des Sachverständigen für Angaben Dritter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 328, 774
    Gutachten, - eines Sachverständigen; Sachverständiger, öffentlich bestellter -; Mitverschulden, - des Dritten bei einem Vertrag mit Schutzwirkung; Schutzbereich, - eines Vertrages zugunsten Dritter; Einbeziehung, - Dritter in den Schutzbereich enes Vertrages

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Haftung des Sachverständigen gegenüber dem auf das Gutachten vertrauenden Kreditgeber des Auftraggebers und einem den Kredit absichernden Bürgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328, § 774
    Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigenhaftung: Schutzwirkung zugunsten des Kreditgebers und des Bürgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schutzwirkung eines Gutachtenvertrages zugunsten eines Kreditgebers und eines Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Sachverständige gegenüber Kreditgeber und Bürgen für falsches Gutachten? (IBR 1998, 114)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1059
  • ZIP 1998, 556
  • MDR 1998, 646
  • NZM 1998, 243
  • ZMR 1998, 205
  • WM 1998, 440
  • BB 1998, 339
  • DB 1998, 515
  • BauR 1998, 189
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere für den Fall eines Immobilienkaufs anerkannt (BGHZ 127, 378, 380), gilt in gleicher Weise aber auch für den hier vorliegenden Fall einer Grundstücksbeleihung.

    voraus, daß der Sachverständige das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat und dafür Dritten gegenüber einsteht (BGHZ 127, 378, 380 ff. zu 2 a m.w.N.).

    Diese Begrenzung der Rechte des Geschädigten wird aus dem Rechtsgedanken des § 334 BGB und dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entnommen (BGHZ 127, 378, 384 f. zu 4 b m.w.N.).

    Das Berufungsgericht läßt jedoch außer Betracht, daß insoweit abweichende vertragliche Regelungen stillschweigend möglich sind, wie der Bundesgerichtshof in einer nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung (BGHZ 127, 378, 384 f.) klargestellt hat.

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Sind dem Sachverständigen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt, muß er die einschlägigen tatsächlichen Informationen beim Auftraggeber abrufen (BGH, Urt. v. 2.11.1983 - IVa ZR 20/82, NJW 1984, 355, 356 Zu II).

    Auch wenn die Ausgestaltung des Drittschutzes durch die Vertragsparteien grundsätzlich deren Gestaltungsfreiheit unterliegt (vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1983 - IVa ZR 20/82, NJW 1984, 355;… Urt. v. 23.1.1985 - IVa ZR 66/83, MDR 1985, 1001), kann aus der Unkenntnis der Person, die in den Schutzbereich des Vertrages fallen kann, nicht deren Nichteinbeziehung in den Schutzbereich abgeleitet werden.

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die vertraglich geschuldete Leistung Bedeutung für eine Darlehensgewährung haben soll (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1986 - IVa ZR 86/85, NJW 1987, 1758, 1759 = BGHR BGB § 328 - Drittschutz 2;… Urt. v. 21.1.1993 - III ZR 15/92, NJW-RR 1993, 944 = BGHR BGB § 328 - Drittschutz 10); die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat es hier genügen lassen, wenn erkennbar war, daß die Ausarbeitung für einen Käufer oder einen Kreditgeber bestimmt war.

    Das bedeutet allerdings nicht, daß der Kreis der unter die Schutzpflicht fallenden Personen uferlos ausgeweitet werden dürfte; es ist vielmehr erforderlich, daß die Schutzpflicht auf eine überschaubare, klar abgrenzbare Personengruppe beschränkt wird (BGH NJW 1987, 1758, 1760).

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Wie der Sachwalter und der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe der künftigen Vertragspartei nimmt auch der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ein besonderes Vertrauen dessen in Anspruch, dem das von ihm gefertigte Gutachten erkennbar vorgelegt werden soll; das gilt im besonderen Maße, wenn er Tatsachen, die - wie hier die Mieterträge - für das Ergebnis der Wertermittlung wesentlich sind, nicht selbst erhebt oder überprüft, dies in seinem Gutachten aber verschweigt (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080, 2083 f. zu II 3; vgl. auch zur Haftung für fehlerhafte Aussagen in Prospekten BGHZ 77, 172, 176;… BGH, Urt. v. 21.11.1983 - II ZR 27/83, NJW 1984, 865, 866 zu II 2; BGHZ 111, 314, 320 zu II 2 c).

    Damit hat er bei jedem, der das Gutachten auswertete, den Eindruck hervorgerufen, daß es auf von ihm selbst geprüften Zahlen beruhe (…vgl. BGH, Urt. v. 17.9.1985 - VI ZR 73/84, NJW 1986, 180, 181 zu II 2 b aa; Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080, 2083 f. zu II 3;… Bayerlein/Roeßner aaO Rdn. 3, 6, 7) und daß er die Gewähr für den von ihm zugrunde gelegten Mietertrag übernehme.

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 15/92

    Anspruch auf Ersatz eines auf Grund einer günstig lautenden, aber unzutreffend …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die vertraglich geschuldete Leistung Bedeutung für eine Darlehensgewährung haben soll (…vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1986 - IVa ZR 86/85, NJW 1987, 1758, 1759 = BGHR BGB § 328 - Drittschutz 2; Urt. v. 21.1.1993 - III ZR 15/92, NJW-RR 1993, 944 = BGHR BGB § 328 - Drittschutz 10); die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat es hier genügen lassen, wenn erkennbar war, daß die Ausarbeitung für einen Käufer oder einen Kreditgeber bestimmt war.

    Kommen mehrere Darlehensgeber in Betracht, besteht kein rechtliches Hindernis, sie alle in den Schutzbereich einzubeziehen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 944).

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Der Senat kann vorliegend aber die Vereinbarung des früheren Beklagten mit seinen Auftraggebern selbst auslegen, weil das Berufungsgericht die Vertragserklärung des Beklagten und seiner Auftraggeber unter diesem Gesichtspunkt nicht ausgelegt hat und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß weitere Umstände bei der Auslegung Berücksichtigung finden müßten (vgl. BGH, Urt. v. 17.6.1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947, 2948 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Die Auslegung eines Vertrages ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten und nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968 zu II 3 a m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Damit hat er bei jedem, der das Gutachten auswertete, den Eindruck hervorgerufen, daß es auf von ihm selbst geprüften Zahlen beruhe (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.1985 - VI ZR 73/84, NJW 1986, 180, 181 zu II 2 b aa;… Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080, 2083 f. zu II 3;… Bayerlein/Roeßner aaO Rdn. 3, 6, 7) und daß er die Gewähr für den von ihm zugrunde gelegten Mietertrag übernehme.
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Wie der Sachwalter und der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe der künftigen Vertragspartei nimmt auch der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ein besonderes Vertrauen dessen in Anspruch, dem das von ihm gefertigte Gutachten erkennbar vorgelegt werden soll; das gilt im besonderen Maße, wenn er Tatsachen, die - wie hier die Mieterträge - für das Ergebnis der Wertermittlung wesentlich sind, nicht selbst erhebt oder überprüft, dies in seinem Gutachten aber verschweigt (…vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1992 - III ZR 28/90, NJW 1992, 2080, 2083 f. zu II 3; vgl. auch zur Haftung für fehlerhafte Aussagen in Prospekten BGHZ 77, 172, 176;… BGH, Urt. v. 21.11.1983 - II ZR 27/83, NJW 1984, 865, 866 zu II 2; BGHZ 111, 314, 320 zu II 2 c).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
    Auch wenn die Ausgestaltung des Drittschutzes durch die Vertragsparteien grundsätzlich deren Gestaltungsfreiheit unterliegt (…vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1983 - IVa ZR 20/82, NJW 1984, 355; Urt. v. 23.1.1985 - IVa ZR 66/83, MDR 1985, 1001), kann aus der Unkenntnis der Person, die in den Schutzbereich des Vertrages fallen kann, nicht deren Nichteinbeziehung in den Schutzbereich abgeleitet werden.
  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

  • BGH, 21.11.1983 - II ZR 27/83

    Treuhandvertrag oder Garantievertrag im Zusammenhang mit der Errichtung und …

  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09

    Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines …

    Rn. 29 c) Die Feststellung des Berufungsgerichts, dass der Beklagte ein auf einen Reitfehler der Tochter des Klägers zurückzuführendes Mitverschulden (§ 254 BGB) - welches der Beklagte nach dem Rechtsgedanken des § 334 BGB auch dem Kläger als geschütztem Dritten entgegenhalten könnte (s. Senatsurteil vom 10. November 1994 - III ZR 50/94, BGHZ 127, 378, 384 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 144/94, NJW 1998, 1059, 1061) - nicht nachgewiesen habe, lässt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der …

    Rn. 35 b) Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter muss sich der begünstigte Dritte abgesehen von einem eigenen (…Zugehör, aaO Rn. 1707) grundsätzlich auch ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) des unmittelbaren Vertragspartners zurechnen lassen, weil ihm keine weitergehenden Rechte als dem unmittelbaren Vertragspartner des Schädigers zustehen (BGH, Urteil vom 10. November 1994 - III ZR 50/94, BGHZ 127, 378, 384 f; vom 13. November 1997 - X ZR 144/94, WM 1998, 440, 442).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …

    aa) Das Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Kreis der von den Schutzpflichten eines Gutachtenauftrags erfaßten Personen nicht uferlos ausgeweitet werden darf (Senat, Urt. v. 13.11.1997, NJW 1998, 1059, 1062;… BGH, Urt. v. 26.11.1986 - IVa ZR 86/85, NJW 1987, 1758, 1760).

    Einer solchen Beschränkung des Kreises der in den Vertrag einbezogenen Dritten bedarf es dagegen nicht, wenn durch ihre Einbeziehung eine Ausweitung des Haftungsrisikos nicht eintritt (vgl. Senat, Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 144/94, NJW 1998, 1059, 1062;… BGH, Urt. v. 02.11.1983 - IVa ZR 20/82, NJW 1984, 355, 356; kritisch dazu: Grunewald, AcP 187 (1987), 185, 192).

    Ebenso verhält es sich bei komplexeren Darlehens- oder Finanzierungsvorgängen, bei denen im Rahmen einer einheitlichen Finanzierungsmaßnahme ein Teil des Darlehens nur gegen weitere Sicherheiten gewährt wird (Senat, Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 144/94, NJW 1998, 1059, 1062 - zur Frage, ob neben einer kreditgebenden Bank auch ein Bürge in den Schutzbereich eines Gutachtervertrages einbezogen werden kann).

    Darauf, ob dem Schuldner die Person, die in den Schutzbereich einbezogen werden soll, bekannt ist, kommt es nicht an (Senat, Urt. v. 13.11.1997, aaO).

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