Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,63
BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93 (https://dejure.org/1999,63)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93 (https://dejure.org/1999,63)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 BvR 2861/93 (https://dejure.org/1999,63)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,63) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    Das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet eine allein nach der Rechtsform eines Unternehmens unterscheidende Umsatzsteuerbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit rechtsformabhängiger Umsatzsteuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Für die Frage der Umsatzsteuerbefreiung kommt es nicht auf die Rechtsform des Unternehmers an

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuer für ärztliche Leistungen im Krankenhaus; Zulässigkeit einer allein nach der Rechtsform unterscheidenden Umsatzsteuerbefreiung; Gegenstand der Belastung durch die Umsatzsteuer; Gebot der folgerichtigen Umsetzung einer steuerlichen Belastungsentscheidung im ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbefreiung unabhängig von der Rechtsform

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Heilberufe
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Umfang der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG im Überblick
    Rechtsform des Unternehmers

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 151
  • NJW 2000, 860
  • VersR 2000, 390
  • BB 1999, 2494
  • BB 2000, 183
  • DB 2000, 28
  • BStBl II 2000, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90

    Heileurythmisten

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 88 ; stRspr; zuletzt Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 -).

    Rn. 13 4. Soweit das Umsatzsteuerrecht nach Umsatzarten und Unternehmern unterscheidet und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft, müssen diese ihre Rechtfertigung in besonderen sachlichen Gründen finden (vgl. Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 -).

    Der sachliche Grund der Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen und sonstige Heilberufe liegt in dem Zweck, die Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer zu entlasten (…vgl. Weymüller, in: Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, Kommentar , § 4 Nr. 14 Rz. 1;… Birkenfeld, Das große Umsatzsteuerhandbuch, 3. Aufl., 1998, II. Rz. 453 ;… Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Loseblatt , § 4 Nr. 14 Rn. 4 ;… Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes zu BTDrucks V/1581, S. 5, 12; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 -).

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    Der Gleichheitssatz ist um so strikter, je mehr er den Einzelnen als Person betrifft, und um so mehr für gesetzgeberische Gestaltungen offen, als allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ).

    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 88 ; stRspr; zuletzt Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 -).

  • BFH, 27.09.1993 - V B 31/92

    Zur Umsatzsteuerpflicht von gewerblichen Krankenhausbetreibern (§ 4 UStG )

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    gegen a) den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. September 1993 - V B 31/92 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 1991 - 13 K 130/89 -.

    Der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. September 1993 - V B 31/92 - sowie das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 1991 - 13 K 130/89 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - 13 K 130/89

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines von einer gewerblich tätigen …

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    gegen a) den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. September 1993 - V B 31/92 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 1991 - 13 K 130/89 -.

    Der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. September 1993 - V B 31/92 - sowie das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 1991 - 13 K 130/89 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 88 ; stRspr; zuletzt Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 -).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    Der Bundesfinanzhof wird in dem wegen nachträglicher Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO eröffneten Revisionsverfahren (vgl. BVerfGE 99, 216 ) zu prüfen haben, ob es andere, außerhalb der Rechtsform einer gewerblich tätigen Gesellschaft liegende, Gründe gibt, die ärztlichen Leistungen der Beschwerdeführerin von der Umsatzsteuerbefreiung auszunehmen.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
    Der Gleichheitssatz ist um so strikter, je mehr er den Einzelnen als Person betrifft, und um so mehr für gesetzgeberische Gestaltungen offen, als allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht