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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,150
BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 (https://dejure.org/2001,150)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 (https://dejure.org/2001,150)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 (https://dejure.org/2001,150)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

  • Judicialis

    BGB § 630

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schlussklausel in Arbeitszeugnissen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitszeugnis - Schlusssätze - Unzulässiges Geheimzeichen - Beredtes Schweigen - Zeugnisinhalt

  • hensche.de

    Zeugnis, Wunschformel, Dankesformel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Schlussformel unter einem Arbeitszeugnis

  • RA Kotz

    Muss ein Arbeitszeugnis folgende Schlusssätze enthalten: "Dank für die gute Zusammenarbeit und für die Zukunft alles Gute"?

  • RA Kotz

    Muss ein Arbeitszeugnis folgende Schlusssätze enthalten: Dank für die gute Zusammenarbeit und für die Zukunft alles Gute"?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 2; BGB § 630
    Arbeitszeugnis; Schlusssätze; Zeugnisrechtsstreit; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss mein Chef mir im Arbeitszeugnis danken?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft?

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Schlussteil (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche)

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 630 BGB
    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft im Zeugnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Schlussformulierung mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen - "Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg"

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis // Arbeitszeugnis muss keine Schlussformel enthalten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Schlussformel im Arbeitszeugnis // Wünscht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis "viel Erfolg" und nicht "weiterhin" viel Erfolg" so kann dies bereits heißen, dass sich der Erfolg des Mitarbeiters in Grenzen hielt.

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Arbeitszeugnis ohne Schlussformel

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf "Wunschformel" im Zeugnis

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 630
    Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 57
  • NJW 2001, 2995
  • MDR 2001, 1063
  • NZA 2001, 843
  • BB 2001, 1957
  • BB 2001, 629
  • DB 2001, 1674
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung des Zeugnisses, so lange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1).

    Ein unzulässiges Geheimzeichen kann auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhalts bestehen (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - aaO).

    (1) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unzulässigen Auslassung, dem sog. beredten Schweigen, betrifft den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt, also ua. die Leistungs- und Führungsbeurteilung, die sich auf das Anforderungsprofil der vom Arbeitnehmer wahrgenommenen Aufgaben beziehen muß, wie es sich aus der Tätigkeitsbeschreibung ablesen läßt (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - aaO).

    Vielmehr obliegt dem Arbeitgeber die Formulierung und Gestaltung des Zeugnisses (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - aaO).

  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 564/94

    Notwendigkeit einer Übereinstimmung der Schlussformel im Arbeitszeugnis mit der …

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    Ist das nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses in Anspruch nehmen (LAG Hamm 12. Juli 1994 - 4 Sa 564/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 26 Ls.).

    (6) Entgegen der Auffassung der Klägerin läßt sich den von ihr angezogenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm (ua. 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - und - 4 Sa 564/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 27 und Nr. 26) und des Landesarbeitsgerichts Köln (29. November 1990 - 10 Sa 801/90 - LAGE BGB § 630 Nr. 11) nichts anderes entnehmen.

  • LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98

    Arbeitszeugnis: Fehlen einer Schlußformulierung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    9 AZR 44/00 14 Sa 1157/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 1999 - 14 Sa 1157/98 - aufgehoben, soweit es die Beklagten auf die Anschlußberufung der Klägerin verurteilt und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 10. Februar 1998 - 4 Ca 248/97 - zurückgewiesen hat.

  • LAG Köln, 29.11.1990 - 10 Sa 801/90

    Zeugnis Beendigungsgrund Auflösungsurteil

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    (6) Entgegen der Auffassung der Klägerin läßt sich den von ihr angezogenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm (ua. 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - und - 4 Sa 564/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 27 und Nr. 26) und des Landesarbeitsgerichts Köln (29. November 1990 - 10 Sa 801/90 - LAGE BGB § 630 Nr. 11) nichts anderes entnehmen.
  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 1578/99

    Zulässigkeit der Klage auf Erteilung eines Zeugnisses mit ausformuliertem …

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    In der Entscheidung vom 23. März 2000 (- 4 Sa 1578/99 - nv.) behandelt es eine vom Arbeitsgericht ausgeurteilte Schlußformel ("viel Erfolg" statt der vom Arbeitgeber verwendeten Formulierung "viel Glück"), mit der sich der Arbeitgeber in der Berufung nicht auseinandergesetzt hatte.
  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 192/94

    Voraussetzungen für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses für einen …

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    (6) Entgegen der Auffassung der Klägerin läßt sich den von ihr angezogenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm (ua. 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - und - 4 Sa 564/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 27 und Nr. 26) und des Landesarbeitsgerichts Köln (29. November 1990 - 10 Sa 801/90 - LAGE BGB § 630 Nr. 11) nichts anderes entnehmen.
  • KG, 06.11.1978 - 2 U 2290/78

    Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Grundsätze über die Erteilung von Zeugnissen …

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    Ein solcher selbstverständlicher "Akt der Höflichkeit" könne nicht verweigert werden, es sei denn, das Arbeitsverhältnis habe durch Vertragsbruch des Arbeitnehmers geendet oder es sei zu Tätlichkeiten oder zu tiefgreifenden Kränkungen gekommen (KG Berlin 6. November 1978 - 2 U 2290/78 - insoweit nicht abgedruckt in BB 1979, 988;… Schleßmann Das Arbeitszeugnis 16. Aufl. S 163 f.;… Weuster/Scheer Arbeitszeugnis in Textbausteinen 5. Aufl. S 72 f.).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    a) Als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber muß das Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein; es darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17 mwN).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    "Falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es Merkmale enthält, die den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen und denen entnommen werden muß, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen, der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22 mwN).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als …

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
    Hat der Arbeitgeber kein in diesem Sinn ordnungsgemäßes Zeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer Erfüllung seines Anspruchs verlangen (ständige Rechtsprechung BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329).
  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten - …

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96

    Bindungswirkung der Tätigkeitsbezeichnung im Zwischenzeugnis für einen …

  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

  • LAG Berlin, 10.12.1998 - 10 Sa 106/98

    Anspruch eines ausscheidenden Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses; …

  • BAG, 25.10.1973 - 2 AZR 526/72

    Berufung - Gesetzliche Form - Formmangel - Heilung

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Rn. 12 b) Der Senat verkennt nicht, dass positive Schlusssätze geeignet sein können, die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers zu erhöhen (vgl. bereits BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57).

    Eine solche Verpflichtung würde im Ergebnis auch nur bedeuten, dass der Arbeitgeber die bereits abgegebene Leistungs- und Verhaltensbeurteilung mit anderen Worten nochmals formelhaft wiederholt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57).

    Ohne gesetzliche Grundlage kann der Arbeitgeber nicht verurteilt werden, das Bestehen von persönlichen Empfindungen, wie zB Dankbarkeit, dem Arbeitnehmer gegenüber schriftlich zu bescheinigen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (4) der Gründe, BAGE 97, 57).

    Unabhängig von dem tatsächlichen Gebrauch von Schlussformeln in der Praxis lässt sich die Rechtsprechung zum beredten Schweigen in Zeugnissen nicht auf das Fehlen von Schlusssätzen übertragen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 97, 57).

    Diese Rechtsprechung zur unzulässigen Auslassung betrifft jedoch nur den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Hinweise des Senats: Verhältnis Rspr. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = AP HGB § 73 Nr. 1 (teilweise Aufgabe); 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16 (Fortführung); 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 = AP BGB § 630 Nr. 26 = EzA BGB § 630 Nr. 23 (Bestätigung).

    Es dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, 59).

    Dem Arbeitgeber ist damit gesetzlich nicht vorgegeben, welche Formulierungen er im Einzelnen verwendet (st. Rechtsprechung des BAG vgl. zuletzt Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Es dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (st. Rspr., vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 97, 57 ).

    Denn inhaltlich "falsch" ist ein Zeugnis auch dann, wenn es eine Ausdrucksweise enthält, der entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen und der Arbeitnehmer werde in Wahrheit anders beurteilt, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 97, 57).

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99   

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https://dejure.org/2000,2012
LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99 (https://dejure.org/2000,2012)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99 (https://dejure.org/2000,2012)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 (https://dejure.org/2000,2012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verschlüsselte Zeugnisformulierungen - Bewertung einer Führungsleistung

  • rechtsportal.de

    Arbeitszeugnis: Führungsleistungen - Verschlüsselte Zeugnisformulierungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Leistungsbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung nach § 64 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) i.V.m. § 519 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Formale Vollständigkeit eines Zeugnisses ; Begriff des einfachen und des qualifizierten Zeugnisses; Führungsleistung als Grundelement des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 624 (Ls.)
  • BB 2000, 1786
  • BB 2001, 629
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (27)

  • LAG Hamm, 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91

    Zeugnis; Zeugniserteilung; Zeugnisberichtigung; Schlechterfüllung; Zeugnisinhalt; …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Zeugnisse, die unrichtig sind oder nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechen, müssen daher abgeändert werden, soweit sie geeignet sind, den Mitarbeiter in seinem beruflichen Fortkommen zu hindern (LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, LAGE § 630 BGB Nr. 16; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28).

    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854; LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf (LAG Frankfurt v. 23.01.1968, AP Nr. 5 zu § 630 BGB), ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses ein neues Zeugnis zu erteilen (LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O., m.w.N.).

    Verwirft der Arbeitnehmer das erteilte Zeugnis, ist er also mit ihm überhaupt nicht oder überwiegend einverstanden, so ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist (LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    Die Kammer legt in ständiger Rechtsprechung (seit LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.) folgende Notenskala zugrunde:.

  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94

    Berichtigung eines Schlusszeugnisses; Anspruchsgrundlage hinsichtlich der …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Zeugnisse, die unrichtig sind oder nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechen, müssen daher abgeändert werden, soweit sie geeignet sind, den Mitarbeiter in seinem beruflichen Fortkommen zu hindern (LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, LAGE § 630 BGB Nr. 16; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28).

    Dies gilt sowohl bei einem Schlußzeugnis (LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, a.a.O.) als auch bei einem Zwischenzeugnis (LAG Hamm v. 08.07.1993 - 4 Sa 171/93, n.v.).

    Allgemein enthält ein qualifiziertes Schluß- bzw. Zwischenzeugnis, wie die erkennende Kammer (LAG Hamm v. 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, AR-Blattei ES 1850 Nr. 36 [Grimm] = BB 1995, 154; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28; LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151) wiederholt entschieden hat, folgende Grundelemente (siehe dazu auch Weuster, AiB 1992, 327, 331;… H. Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 14. Aufl. 1994, S. 88 f.;… Huber, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, 7. Aufl. 2000, S. 45;… Berscheid, HwB AR, 1980 "Zeugnis" Rz. 36;… Berscheid, WPrax Heft 21/1994, S. 3 ff.;… Berscheid/Kunz, Praxis des Arbeitsrechts, Loseblattausgabe, Stand: Dezember 1999, Teil 4 Rz. 2368):.

  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme - …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Der Berufungsführer muß deshalb zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des Urteils er bekämpft und welche Gründe er ihm entgegensetzt (BGH v. 20.02.1975, NJW 1975, 1032, 1033 = VersR 1975, 571, 572; BGH v. 01.12.1987, LM Nr. 91 zu § 519 ZPO = NJW-RR 1988, 507; BGH v. 25.06.1992, LM Nr. 113 zu § 519 ZPO = NJW-RR 1992, 1340; BGH v. 24.02.1994, LM Nr. 121 zu § 519 ZPO = NJW 1994, 1481).

    Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes in der Berufungsinstanz zu erreichen, ist zwar schon dann, aber auch nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es in tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (BGH v. 20.02.1975, a.a.O.).

    Zwar ist die Schlüssigkeit der Begründung nicht Voraussetzung der Zulässigkeit, jedoch ist auch in einfachen Streitfällen eine kurze, auf den konkreten Fall bezogene Darlegung unerläßlich (BGH v. 20.02.1975, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Allgemein enthält ein qualifiziertes Schluß- bzw. Zwischenzeugnis, wie die erkennende Kammer (LAG Hamm v. 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, AR-Blattei ES 1850 Nr. 36 [Grimm] = BB 1995, 154; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28; LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151) wiederholt entschieden hat, folgende Grundelemente (siehe dazu auch Weuster, AiB 1992, 327, 331;… H. Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 14. Aufl. 1994, S. 88 f.;… Huber, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, 7. Aufl. 2000, S. 45;… Berscheid, HwB AR, 1980 "Zeugnis" Rz. 36;… Berscheid, WPrax Heft 21/1994, S. 3 ff.;… Berscheid/Kunz, Praxis des Arbeitsrechts, Loseblattausgabe, Stand: Dezember 1999, Teil 4 Rz. 2368):.

    Fordert der Arbeitnehmer eine "sehr gute« Bewertung einzelner oder aller Leistungsgesichtspunkte, muß sein Vortrag die entsprechenden anspruchsbegründenden Tatsachen erkennen lassen, da der Arbeitgeber ansonsten einen Negativbeweis führen müßte (LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151).

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 630/98

    Qualifiziertes Zeugnis - Anwendung der Zeugnissprache - Gliederung - Vermeidung …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Soweit dabei verschlüsselte Zeugnisformulierungen verwendet werden, handelt es sich um ständig wiederkehrende floskelhafte Sätze, die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind (BAG v. 12.08.1976, AP Nr. 11 zu § 630 BGB [K. Schleßmann] = EzA § 630 BGB Nr. 7; LAG Hamm v. 17.12.1998 - 4 Sa 630/98, BB 2000, 1090 [H. Schleßmann], m.w.N.).

    Vielfach bedeutet Lob in Wahrheit Kritik (siehe dazu auch die Beispiele LAG Hamm v. 17.12.1998 - 4 Sa 630/98, BB 2000, 1090 [H. Schleßmann]).

  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 564/94

    Notwendigkeit einer Übereinstimmung der Schlussformel im Arbeitszeugnis mit der …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Allgemein enthält ein qualifiziertes Schluß- bzw. Zwischenzeugnis, wie die erkennende Kammer (LAG Hamm v. 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, AR-Blattei ES 1850 Nr. 36 [Grimm] = BB 1995, 154; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28; LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151) wiederholt entschieden hat, folgende Grundelemente (siehe dazu auch Weuster, AiB 1992, 327, 331;… H. Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 14. Aufl. 1994, S. 88 f.;… Huber, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, 7. Aufl. 2000, S. 45;… Berscheid, HwB AR, 1980 "Zeugnis" Rz. 36;… Berscheid, WPrax Heft 21/1994, S. 3 ff.;… Berscheid/Kunz, Praxis des Arbeitsrechts, Loseblattausgabe, Stand: Dezember 1999, Teil 4 Rz. 2368):.

    Wird eine Schlußformel verwendet, muß sie mit der Leistungs- und Führungsbewertung des Arbeitnehmers übereinstimmen, denn (zuvor) unterlassene negative Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, "lieblosen" Schlußformel nachgeholt werden (…H. Schleßmann, a.a.O., S. 95; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27).

  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 192/94

    Voraussetzungen für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses für einen …

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Allgemein enthält ein qualifiziertes Schluß- bzw. Zwischenzeugnis, wie die erkennende Kammer (LAG Hamm v. 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, AR-Blattei ES 1850 Nr. 36 [Grimm] = BB 1995, 154; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28; LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151) wiederholt entschieden hat, folgende Grundelemente (siehe dazu auch Weuster, AiB 1992, 327, 331;… H. Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 14. Aufl. 1994, S. 88 f.;… Huber, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, 7. Aufl. 2000, S. 45;… Berscheid, HwB AR, 1980 "Zeugnis" Rz. 36;… Berscheid, WPrax Heft 21/1994, S. 3 ff.;… Berscheid/Kunz, Praxis des Arbeitsrechts, Loseblattausgabe, Stand: Dezember 1999, Teil 4 Rz. 2368):.

    Wird eine Schlußformel verwendet, muß sie mit der Leistungs- und Führungsbewertung des Arbeitnehmers übereinstimmen, denn (zuvor) unterlassene negative Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, "lieblosen" Schlußformel nachgeholt werden (…H. Schleßmann, a.a.O., S. 95; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27).

  • LAG Düsseldorf, 21.08.1973 - 8 Sa 258/73
    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Der Arbeitnehmer, welcher mit einzelnen Bewertungen seiner Person oder Leistungen und/oder mit den Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen nicht einverstanden ist, ist auf seinen Berichtigungsanspruch mit einem im einzelnen genau spezifizierten Klageantrag zu verweisen, er kann nicht mehr auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses klagen (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853;… LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

    In einem solchen Falle ist alsdann der Streit der Parteien im Rahmen des Klageantrags über die gesamte Inhaltsfrage des Zeugnisses zu klären und festzulegen, welches Zeugnis mit welchem Wortlaut vom Arbeitgeber zu erteilen ist (LAG Düsseldorf/Köln v. 21.08.1973, DB 1973, 1853/1854;… LAG Hamm v. 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91, a.a.O.).

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZB 6/59
    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Mit anderen Worten, der Berufungskläger muß sich mit dem angefochtenen Urteil inhaltlich auseinandersetzen, wozu die bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen selbst bei einfach gelagerten Streitfällen zur Berufungsbegründung selbst dann nicht ausreicht (BGH v. 18.02.1981, LM Nr. 73 zu § 519 ZPO = AP Nr. 34 zu § 519 ZPO = NJW 1981, 1620, 1621 = VersR 1981, 531, 532; BGH v. 01.07.1992, FamRZ 93, 46), wenn der Streit nur eine einzelne Rechtsfrage betrifft (BGH v. 13.12.1954, LM Nr. 21 zu ZPO § 519; BGH v. 20.02.1959, LM Nr. 38 zu ZPO 519 = NJW 1959, 885).

    Der Zweck des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO besteht nämlich darin, den Berufungsführer zu zwingen, die abweichende Beurteilung des Streitfalles durch den Erstrichter zu überprüfen und danach in erneuter Stellungnahme darauf hinzuweisen, aus welchem Grunde er das angefochtene Urteil für unrichtig halte, so daß Berufungsgericht und Gegner möglichst schnell und sicher darüber unterrichtet würden, wie der Berufungsführer den Streitfall beurteilt wissen wolle (BGH v. 20.02.1959, a.a.O.;… BGH v. 18.02.1981, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 880/93

    Zeugnis; Zeugnisberichtigung; Zeugnisgrundsätze; Zuständigkeit; Bevollmächtigter

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99
    Allgemein enthält ein qualifiziertes Schluß- bzw. Zwischenzeugnis, wie die erkennende Kammer (LAG Hamm v. 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, AR-Blattei ES 1850 Nr. 36 [Grimm] = BB 1995, 154; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27; LAG Hamm v. 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94, LAGE § 630 BGB Nr. 28; LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151) wiederholt entschieden hat, folgende Grundelemente (siehe dazu auch Weuster, AiB 1992, 327, 331;… H. Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 14. Aufl. 1994, S. 88 f.;… Huber, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, 7. Aufl. 2000, S. 45;… Berscheid, HwB AR, 1980 "Zeugnis" Rz. 36;… Berscheid, WPrax Heft 21/1994, S. 3 ff.;… Berscheid/Kunz, Praxis des Arbeitsrechts, Loseblattausgabe, Stand: Dezember 1999, Teil 4 Rz. 2368):.
  • LAG Hamm, 11.07.1996 - 4 Sa 1285/95

    Praktikantenverhältnis: Abgrenzung zum Volontariat; Arbeitszeugnis

  • LAG Hamm, 08.07.1993 - 4 Sa 171/93

    Zwischenzeugnis; Schlechterfüllung; Änderung des Zwischenzeugnisses; …

  • ArbG Bremen, 11.02.1992 - 4a Ca 4168/91
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten - …

  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den …

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 127/93

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 31.10.1972 - 1 AZR 11/72
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 8/92

    Substantiierungslast des Berufungsklägers

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90

    Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in …

  • BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift

  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87

    Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung

  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 59/92

    Berufungsbegründung in Gestalt eines Antrags auf Gewährungs von …

  • BGH, 01.10.1991 - X ZB 4/91

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Wiederholung des erstinstanzlichen …

  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende …

  • ArbG Siegen, 30.05.1980 - 3 Ca 190/80

    Verfall des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses; Geltung der Ausschlusfrist …

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Rn. 18 bb) Die vereinzelte Rechtsansicht einer Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - zu 3.2.6 der Gründe; 28. März 2000 - 4 Sa 648/99 - zu 3.2 der Gründe), dass der Ausdruck "kennen gelernt" stets eine beschönigende Formulierung darstelle, die sich zwar nicht abwertend anhöre, aber dennoch stets das Nichtvorhandensein der angeführten Eigenschaften und damit eine negative Beurteilung bedeute, hat sich nicht durchgesetzt (…vgl. zur Kritik: Schleßmann Das Arbeitszeugnis 19. Aufl. S. 183;… ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 109 GewO Rn. 36;… Weuster/Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen 12. Aufl. S. 134 f.; Hunold NZA-RR 2001, 113, 118; Düwell/Dahl NZA 2011, 958, 960 f.;… kritisch auch MünchKommBGB/Henssler 5. Aufl. § 630 Rn. 100).
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; …

    So darf ein Zeugnis nichts auslassen, was der Leser eines Zeugnisses erwarten darf (…LAG Düsseldorf 03.05.2005 - 3 Sa 359/05 - DB 2005, 1799 = Juris Rn. 33), oder hinter einer zweideutigen Wortwahl Tadel verstecken (dazu, dass etwa einem Metzgerlehrling, der Knochen entwendet habe, nicht bescheinigt werden dürfe, er sei korrekt bis auf die Knochen, vgl. LAG Hamm 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99 - Juris Rn. 71).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20

    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

    Rn. 79 Auch aus dem systematischen Zusammenhang im Zeugnistext können sich unzulässige Geheimcodes ergeben (vgl. LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 78 f. [mit Beispiel zur Gliederung des Zeugnisses]; BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 1 der Gründe).

    Normaleigenschaften gelten um so selbstverständlicher als vorhanden, je mehr die sonstigen Eigenschaften gelobt sind, sie werden eher in Frage gestellt durch sonst knappe, zurückhaltende Formulierungen (LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 69 mwN).

    Rn. 104 Die Führungsbewertung iSd. § 630 Satz 2 BGB / § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO betrifft das gesamte Sozialverhalten des Arbeitnehmers, seine Kooperations- und Kompromissbereitschaft, vor allem gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie Kunden (…Riesenhuber in: Erman16. Aufl. BGB § 630 BGB Rn. 17 mwN), bei gegebener Leitungsfunktion aber auch sein Leitungsverhalten gegenüber Untergebenen (LAG Hamm 27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - juris-Rn. 104, 115).

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …

    Die Wertfestsetzung für diesen Fall entspricht soweit ersichtlich einheitlicher Praxis der Landesarbeitsgerichte (LAG Hamburg v. 12.1. 1998 - 4 Ta 28/97 - LAGE § 3 ZPO Nr. 9; LAG Düsseldorf v. 5.11.1987 - 7 Ta 361/87 - JurBüro 1988, 1079; LAG Hamm v. 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99 - juris; LAG Hamm v. 19.6.1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl 87, 497; LAG Hessen v. 9.12.1970 - 5 Ta 76/69 - BB 71, 653 (LS); LAG Köln v. 15.4.2002 - 5 Ta 93/02 - juris; LAG Köln v. 29.12.2000 - 8 Ta 299/00 - MDR 01, 717; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 140/95 - AR-Blattei ES 166.13 Nr. 199; LAG München v. 14.9.1976 - 6 Sa 584/76 - AMBl BY 1977, C22; LAG Rheinland-Pfalz v. 31.7.1991 - 9 Ta 138/91 - NZA 92, 524 (LS); LAG Sachsen v. 20.12.2002 - 2 Sa 96/02 - juris; LAG Sachsen v. 3.8.2000 - 4 Ta 117/00 - MDR 01, 282) und wird auch von der Beschwerde nicht beanstandet.
  • LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1092/08

    Überstunden, Nachteilsausgleich, Betriebsänderung, Zeugnisberichtigung

    Zwar wird vereinzelt vertreten, dass der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft ausdrückt (vgl.: LAG Hamm, Urt. v. 28.03.2000 - 4 Sa 648/99 - LAG Hamm Urt. v. 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99 - zur Kritik vgl.: Weuster BB 2001, 629 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 648/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16622
LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 648/99 (https://dejure.org/2000,16622)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2000 - 4 Sa 648/99 (https://dejure.org/2000,16622)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2000 - 4 Sa 648/99 (https://dejure.org/2000,16622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Formulierungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Restlohnansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis ; Anspruch auf die Berichtigung eines Zeugnisses; Formulierungen in einem Arbeitszeugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2578
  • BB 2001, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 630/98

    Qualifiziertes Zeugnis - Anwendung der Zeugnissprache - Gliederung - Vermeidung …

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  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Rn. 18 bb) Die vereinzelte Rechtsansicht einer Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (27. April 2000 - 4 Sa 1018/99 - zu 3.2.6 der Gründe; 28. März 2000 - 4 Sa 648/99 - zu 3.2 der Gründe), dass der Ausdruck "kennen gelernt" stets eine beschönigende Formulierung darstelle, die sich zwar nicht abwertend anhöre, aber dennoch stets das Nichtvorhandensein der angeführten Eigenschaften und damit eine negative Beurteilung bedeute, hat sich nicht durchgesetzt (…vgl. zur Kritik: Schleßmann Das Arbeitszeugnis 19. Aufl. S. 183;… ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 109 GewO Rn. 36;… Weuster/Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen 12. Aufl. S. 134 f.; Hunold NZA-RR 2001, 113, 118; Düwell/Dahl NZA 2011, 958, 960 f.;… kritisch auch MünchKommBGB/Henssler 5. Aufl. § 630 Rn. 100).
  • LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1092/08

    Überstunden, Nachteilsausgleich, Betriebsänderung, Zeugnisberichtigung

    Zwar wird vereinzelt vertreten, dass der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft ausdrückt (vgl.: LAG Hamm, Urt. v. 28.03.2000 - 4 Sa 648/99 - LAG Hamm Urt. v. 27.04.2000 - 4 Sa 1018/99 - zur Kritik vgl.: Weuster BB 2001, 629 f.).
  • ArbG Köln, 17.06.2008 - 14 Ca 7148/07

    Zulässigkeit der Bildung von Schwerpunkten bei der Tätigkeitsbeschreibung in …

    Die Auffassung des Klägers, die Verwendung dieser Formulierung drücke gerade das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeiten und Eigenschaften aus, vermag die Kammer auch nicht durch den Hinweis auf die Urteile des LAG Hamm (vgl. zB. 28. März 2000 - 4 Sa 648/99 - BB 2001).
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