Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 31.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,552
BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,552)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - VI ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,552)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 233

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Fehlen der Unterschrift auf per Telefax übermittelter Rechtsmittelschrift - Versehen einer Angestellten der Prozessbevollmächtigten - Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist aufgrund Übermittlung einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO
    Rechtsanwalt/Wiedereinsetzung in den vorigen Stand/Fristversäumung bei Berufungseinlegung/Sorgfaltspflichten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fehlende Unterschrift, Postausgang, Telefax

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO
    Rechtsanwalt/Wiedereinsetzung in den vorigen Stand/Fristversäumung bei Berufungseinlegung/Sorgfaltspflichten

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fehlende Unterschrift, Postausgang, Telefax

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fehlende Unterschrift, Postausgang, Telefax

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 935
  • MDR 2003, 709
  • NJ 2003, 265 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1090
  • VersR 2003, 1462
  • BB 2003, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Zwar trägt ein Rechtsanwalt die Verantwortung dafür, daß eine einwandfreie Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluß vom 10. Februar 1982 - VIII ZB 76/81 - VersR 1982, 471).

    Zur Erfüllung seiner Pflicht darf der Anwalt aber eine einfache Aufgabe einer zuverlässigen Angestellten übertragen, ohne daß er die ordnungsgemäße Erledigung überwachen muß (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1982, aaO und vom 4. November 1981 - VIII ZB 59/81 und VIII ZB 60/81 - VersR 1982, 190).

  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung mangels Unterzeichnung der …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Prozeßbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen mußte (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Bei dieser Sachlage ist nicht ersichtlich, daß sich Mängel bei der allgemeinen Organisation des Anwaltsbüros in einer die Wiedereinsetzung ausschließenden Weise ausgewirkt haben könnten (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 f. und BGH, Beschluß vom 9. Januar 2001 - VIII ZB 26/00 - NJW-RR 2001, 782 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Prozeßbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen mußte (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Das gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern auch und erst recht - wie hier - für eine konkrete mündliche Weisung im Einzelfall (BGH, Beschlüsse vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - VersR 1994, 1494 f. und vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170 f.).
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZB 4/00

    Fristversäumung aufgrund einer Einzelanweisung

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Das Berufungsgericht übersieht, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für den Ausschluß des einer Partei zuzurechnenden Verschuldens ihres Anwalts (§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO) an der Fristversäumung auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei dann nicht mehr ankommt, wenn der Rechtsanwalt einer Kanzleiangestellten, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 - VersR 1996, 348; vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96 - NJW-RR 1998, 1360 f.; vom 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00 - NJW 2000, 2823; vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00 - NJW-RR 2002, 60 und vom 1. Juli 2002 - II ZB 11/01 - NJW-RR 2002, 1289 f.).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Das Berufungsgericht übersieht, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für den Ausschluß des einer Partei zuzurechnenden Verschuldens ihres Anwalts (§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO) an der Fristversäumung auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei dann nicht mehr ankommt, wenn der Rechtsanwalt einer Kanzleiangestellten, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 - VersR 1996, 348; vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96 - NJW-RR 1998, 1360 f.; vom 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00 - NJW 2000, 2823; vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00 - NJW-RR 2002, 60 und vom 1. Juli 2002 - II ZB 11/01 - NJW-RR 2002, 1289 f.).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine …

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Das Berufungsgericht übersieht, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für den Ausschluß des einer Partei zuzurechnenden Verschuldens ihres Anwalts (§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO) an der Fristversäumung auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei dann nicht mehr ankommt, wenn der Rechtsanwalt einer Kanzleiangestellten, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 - VersR 1996, 348; vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96 - NJW-RR 1998, 1360 f.; vom 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00 - NJW 2000, 2823; vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00 - NJW-RR 2002, 60 und vom 1. Juli 2002 - II ZB 11/01 - NJW-RR 2002, 1289 f.).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - VersR 1994, 955).
  • BGH, 27.02.2002 - I ZB 23/01

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Praktikantin als Botin

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02
    Die Versendung der Rechtsmittelschrift per Telefax ist eine einfache Bürotätigkeit, mit der eine im zweiten Lehrjahr stehende Auszubildende beauftragt werden darf, sofern sie mit einer solchen Tätigkeit vertraut ist und eine regelmäßige Kontrolle ihrer Tätigkeit keine Beanstandungen ergeben hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94 - VersR 1995, 238, 239; vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - VersR 1996, 910 und vom 27. Februar 2002 - I ZB 23/01 - NJW-RR 2002, 1070, 1071).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender …

  • BGH, 01.07.2002 - II ZB 11/01

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Ausgangskontrolle; …

  • BGH, 09.01.2001 - VIII ZB 26/00

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
  • BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift …

  • BGH, 14.07.1994 - VII ZB 7/94

    Zurechnung eines Fehlers einer Auszubildenden im 2. Lehrjahr

  • BGH, 18.03.1998 - XII ZB 180/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung

  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist: …

    Danach kommt es auf die allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen einer Kanzlei für die Fristwahrung nicht entscheidend an, wenn der Anwalt von ihnen abweicht und stattdessen eine klare und präzise Anweisung für den konkreten Fall erteilt, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02 - NJW-RR 2003, 935 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95 - NJW 1996, 130; vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04 - BGH-Report 2005, 44, 45 f.; vom 6. Dezember 2007 - V ZB 91/07 - JurBüro 2008, 280; vom 25. Juli 2009 - V ZB 191/08 - NJW 2009, 3036).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Ein Rechtsanwalt muss aber nicht jeden zur Fristwahrung erforderlichen Arbeitsschritt persönlich ausführen, sondern ist grundsätzlich befugt, einfachere Verrichtungen zur selbständigen Erledigung seinem geschulten Personal zu übertragen (BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007 - II ZB 20/07, NJW-RR 2008, 576, Tz. 15; vom 4. April 2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429, Tz. 7; vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, unter 1; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (…BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007, a.a.O.;… vom 4. April 2007, a.a.O.; vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, Tz. 12 f. vom 11. Februar 2003, a.a.O..; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 - VIII ZB 107/06, [...], Tz. 4; jeweils m.w.N.).

    Bei solchen Tätigkeiten darf ein Rechtsanwalt regelmäßig darauf vertrauen, eine ansonsten zuverlässig und sorgfältig arbeitende Bürokraft werde sie fehlerfrei erledigen (…Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007, a.a.O., m.w.N.;… BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007, a.a.O.;… vom 4. April 2007, a.a.O.; vom 11. Februar 2003, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern auch und erst recht, wenn - wie hier - eine konkrete mündliche Weisung im Einzelfall erteilt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003, a.a.O.; vom 3. September 1998, VersR 1999, 1170, unter II 2 b bb; jeweils m.w.N.).

    Denn allgemeine organisatorische Vorkehrungen oder Anweisungen zur Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei bleiben für die Frage eines persönlichen Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten dann ohne Bedeutung, wenn der Anwalt - wie hier - eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte (BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003, a.a.O.; vom 1. Juli 2002 - II ZB 11/01, NJW-RR 2002, 1289, unter 1; vom 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00, NJW 2000, 2823, unter II; jeweils m.w.N.).

    Angesichts der klaren Vorgabe, den unterzeichneten Antrag per Telefax an das Berufungsgericht zu senden und danach in den Postlauf zu geben, bedurfte es nicht daneben noch einer gesonderten Anweisung, nur den ordnungsgemäß unterschriebenen Schriftsatz als Faxvorlage zu verwenden (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2006, a.a.O.; vom 11. Februar 2003, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig …

    Er muss aber nicht jeden zur Fristwahrung erforderlichen Arbeitsschritt persönlich ausführen, sondern ist grundsätzlich befugt, einfachere Verrichtungen zur selbständigen Erledigung seinem geschulten Personal zu übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007 - II ZB 20/07, NJW-RR 2008, 576, Tz. 15; vom 4. April 2007 - III ZB 109/06, NJW-RR 2007, 1429, Tz. 7; vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, unter 1; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (…BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007, a.a.O.;… vom 4. April 2007, a.a.O.; vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, Tz. 12; vom 11. Februar 2003, a.a.O.; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 - VIII ZB 107/06, [...], Tz. 4; jeweils m.w.N.).

    Bei solchen Tätigkeiten darf ein Rechtsanwalt regelmäßig darauf vertrauen, eine ansonsten zuverlässig und sorgfältig arbeitende Bürokraft werde sie fehlerfrei erledigen (…Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007, a.a.O.;… BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007, a.a.O.;… vom 4. April 2007, a.a.O.; vom 11. Februar 2003, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt in gleicher Weise für allgemeine Weisungen und für konkrete Anweisungen im Einzelfall (BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003, a.a.O., m.w.N.; vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170, unter [II] 2 b bb; jeweils m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3315
OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02 (https://dejure.org/2002,3315)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2002 - 8 U 51/02 (https://dejure.org/2002,3315)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 8 U 51/02 (https://dejure.org/2002,3315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 328
    Abschluss eines Beratungs- oder Auskunftsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen Verlustes einer Geldanlage; Voraussetzungen eines konkludenten Abschlusses eines haftungsrechtlich relevanten Beratervertrages; Voraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 328; cic
    Abschluss eines Beratungs- oder Auskunftsvertrages im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abschluss eines Beratungs- oder Auskunftsvertrages im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerberatung; Haftung aus Gutachtenerstellung für Kapitalanlageentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 744
  • BB 2003, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Diese Dritthaftung setzt weiter voraus, dass von dem Ergebnis der Tätigkeit dem Dritten gegenüber durch den Auftraggeber bestimmungsgemäß Gebrauch gemacht wird und dem Vertragsschuldner bekannt war, dass ein Vertrag mit seinem Gläubiger Schutzwirkung für einen, wenn auch der Person nach noch unbekannten Dritten haben soll (vgl. BGHZ 127, 378, 381; BGH NJW 1998, 1059, 1062; BGH NJW 1995, 1213, 1214).

    Die Haftung aufgrund einer beruflichen Stellung, wie hier als Wirtschaftsprüfer, basiert auf sachverständige Äußerungen, von denen gegenüber Dritten bestimmungsgemäß Gebrauch gemacht wird (BGH NJW 2000, 360, 363, BGHZ 127, 378, 380 f.) und denen nach Form und Inhalt besondere Beweiskraft auch ihnen gegenüber zukommen soll (vgl. BGH NJW 1991, 352).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94

    Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Grundsätzlich können Dritte in den Schutzbereich eines Auskunfts- oder Gutachtervertrages einbezogen sein, wenn ein Sachverständiger, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kraft seiner Sachkunde eine Auskunft erteilt, ein Gutachten anfertigt oder einen Zwischen- oder Jahreabschluss oder ein Testat erstellt und er dabei erkennbar auch die Interessen eines Dritten wahren soll (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1307; BGH NJW 1998, 1059, 1060, 1062;… Zugehör, a. a. O., Seite 1604 m.w.N.).

    Diese Dritthaftung setzt weiter voraus, dass von dem Ergebnis der Tätigkeit dem Dritten gegenüber durch den Auftraggeber bestimmungsgemäß Gebrauch gemacht wird und dem Vertragsschuldner bekannt war, dass ein Vertrag mit seinem Gläubiger Schutzwirkung für einen, wenn auch der Person nach noch unbekannten Dritten haben soll (vgl. BGHZ 127, 378, 381; BGH NJW 1998, 1059, 1062; BGH NJW 1995, 1213, 1214).

  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung …

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Hierzu wäre zumindest erforderlich gewesen, dass die Erklärungen zusätzlich für - wenn auch noch unbekannte - Dritte bestimmt waren und der Erklärende sich bewusst war, dass sie für diese bedeutsam und als Grundlage entscheidender Vermögensdispositionen dienen würden (vgl. BGH NJW 1991, 352; BGH NJW 1996, 2734, 2736).

    Die Haftung aufgrund einer beruflichen Stellung, wie hier als Wirtschaftsprüfer, basiert auf sachverständige Äußerungen, von denen gegenüber Dritten bestimmungsgemäß Gebrauch gemacht wird (BGH NJW 2000, 360, 363, BGHZ 127, 378, 380 f.) und denen nach Form und Inhalt besondere Beweiskraft auch ihnen gegenüber zukommen soll (vgl. BGH NJW 1991, 352).

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 175/93

    Haftung des Vormunds, Betreuers oder Pflegers für Pflichtwidrigkeiten in …

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Diese Dritthaftung setzt weiter voraus, dass von dem Ergebnis der Tätigkeit dem Dritten gegenüber durch den Auftraggeber bestimmungsgemäß Gebrauch gemacht wird und dem Vertragsschuldner bekannt war, dass ein Vertrag mit seinem Gläubiger Schutzwirkung für einen, wenn auch der Person nach noch unbekannten Dritten haben soll (vgl. BGHZ 127, 378, 381; BGH NJW 1998, 1059, 1062; BGH NJW 1995, 1213, 1214).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Denn die persönliche Haftung des Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluss setzt voraus, dass der Beklagte wusste, zumindest damit rechnete oder rechnen musste, das I. und/oder andere Betreiber des Investments seine Stellungnahmen zum Vermögensstatus am 18.05.1994 und 06.06.1994 zur Anwerbung von Kapitalanlegern einsetzten (vgl. BGH NJW 2001, 360, 363).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von …

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Denn ein solches Verhalten ist nur dann als sittenwidrig zu werten, wenn die Auskünfte für die Entschließung des Empfängers - für den Auskunftsgeber erkennbar - von Bedeutung sind und dieser unter Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Empfängers handelt (vgl. BGH NJW 1992, 3167, 3174 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Hierzu wäre zumindest erforderlich gewesen, dass die Erklärungen zusätzlich für - wenn auch noch unbekannte - Dritte bestimmt waren und der Erklärende sich bewusst war, dass sie für diese bedeutsam und als Grundlage entscheidender Vermögensdispositionen dienen würden (vgl. BGH NJW 1991, 352; BGH NJW 1996, 2734, 2736).
  • BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 127/84

    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber einer Bank wegen einer …

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 8 U 51/02
    Grundsätzlich können Dritte in den Schutzbereich eines Auskunfts- oder Gutachtervertrages einbezogen sein, wenn ein Sachverständiger, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kraft seiner Sachkunde eine Auskunft erteilt, ein Gutachten anfertigt oder einen Zwischen- oder Jahreabschluss oder ein Testat erstellt und er dabei erkennbar auch die Interessen eines Dritten wahren soll (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1307; BGH NJW 1998, 1059, 1060, 1062;… Zugehör, a. a. O., Seite 1604 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht