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| OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 828
- BB 1980, 717
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater
Auszug aus OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78
Bei einem früheren Verjährungsbeginn wären Schadensersatzansprüche eines Steuerpflichtigen gegen seinen Steuerberater vielfach bereits verjährt, ehe sich etwaige Fehler hätten auswirken können, weil die Betriebsprüfungen, die die Mängel zutage gefördert haben, erst nach Ablauf der Verjährungsfrist durchgeführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.79, VII ZR 256/77; OLG München, VersR 1977, 871; Mutze, "Der Steuerberater" 1977, 149; 1978, 81; Prütting WPM 1978, 130; a.A. Späth "Der Steuerberater" 1978, 255, 257). - BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U
Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf …
Auszug aus OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78
die schriftliche Auskunft, daß es nach dem Urteil des BFH vom 20. Dezember 1963, BStBl 1964 Teil III 137, nicht als Gewerbebetrieb anzusehen sei, wenn nur ein Grundstück gekauft, bebaut und in Form von Eigentumswohnungen an 13 Interessenten verkauft werde. - BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59
Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …
Auszug aus OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78
Es ist allgemein anerkannt, daß bei Abkürzung von Verjährungsfristen durch ein neues Gesetz Art. 169 Abs. 2 EGBGB entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH NJW 1961, 25; 1965, 107; 1974, 237). - OLG München, 21.10.1976 - 24 U 791/76
Auszug aus OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78
Bei einem früheren Verjährungsbeginn wären Schadensersatzansprüche eines Steuerpflichtigen gegen seinen Steuerberater vielfach bereits verjährt, ehe sich etwaige Fehler hätten auswirken können, weil die Betriebsprüfungen, die die Mängel zutage gefördert haben, erst nach Ablauf der Verjährungsfrist durchgeführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.79, VII ZR 256/77; OLG München, VersR 1977, 871; Mutze, "Der Steuerberater" 1977, 149; 1978, 81; Prütting WPM 1978, 130; a.A. Späth "Der Steuerberater" 1978, 255, 257).
- OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 23 U 184/00
Steuerberatervertrag: Fälligkeit der Gebührenrechnung; Berechnung einer …
Ein Werkvertrag wird dann angenommen, wenn der Steuerberater von einem Auftraggeber, zu dem keine fortlaufende Mandatsbeziehung besteht, mit einer einzelnen Leistung beauftragt wird und auch für das vereinbarte Ergebnis einzustehen hat (…Eckert/Böttcher, 2. Auflage (Vorauflage) 1989, vor § 1 StBGebVO 1.3.2; OLG Köln OLGZ 80, 346; OLG München BB 80, 717).
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