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| ArbG Düsseldorf, 21.07.1981 - 1 Ca 2201/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 21.07.1981 - 1 Ca 2201/81
- LAG Düsseldorf, 08.12.1981 - 23 Sa 1107/81
- BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 25/82
Papierfundstellen
- BB 1981, 1579
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 01.02.1991 - 11 TaBV 78/90 Demgegenüber sind andere Gerichte der Auffassung, daß auch das passive Wahlrecht und damit die Wahlwerbung durch § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG geschützt seien, wobei allerdings stets geprüft werden müsse, ob die Versäumung der Arbeitszeit für die Wahlwerbung tatsächlich erforderlich sei (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1981 - 1 Ca 2201/81 -, BB 81, 1579; ArbG Berlin, Beschluß vom 17.03.1978 - 10 BVGa 4/78 -, AuR 79, 315).
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