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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 17 U 214/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4307
OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 17 U 214/91 (https://dejure.org/1992,4307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1992 - 17 U 214/91 (https://dejure.org/1992,4307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 17 U 214/91 (https://dejure.org/1992,4307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1992, 2102
  • DB 1992, 570
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - L 1 KR 620/07

    Beitragsschulden; Arbeitgeber; Rechtsscheinhaftung; Gewerberegister; Strohmann

    Ein Eintrag in das Gewerberegister begründet noch nicht die Inhaberschaft an einem Betrieb (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Januar 1992 - 17 U 214/91 -).

    Das Gewerberecht begründet keine Vertretungsmacht des tatsächlichen Inhabers eines Unternehmens zu Lasten des fälschlich eingetragenen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Januar 1992 - 17 U 214/91 -).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 7 U 261/06

    Rechtsscheinhaftung des angeblichen Inhabers einer Baufirma

    Vielmehr gilt allgemein, dass derjenige, der gegenüber einem Geschäftspartner oder generell im Geschäftsverkehr in der Weise auftritt, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen muss, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (vgl. hierzu insbesondere OLG Zweibrücken NZG 1998, 939; OLG Düsseldorf BB 1992, 2102).

    Die Rechtsscheinhaftung stellt keine subsidiäre Ausfallhaftung für den wirklichen Unternehmensträger dar, sondern steht gleichrangig neben dessen Haftung (vgl. OLG Düsseldorf BB 1992, 2102).

  • OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung bei Errichtung einer …

    Zum einen stellt die Rechtsscheinhaftung keine subsidiäre Ausfallhaftung für den wirklichen Unternehmensträger dar, sondern steht gleichrangig neben dessen Haftung (…OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992, 17 U 214/91, juris).

    Derjenige, der den Eindruck erweckt, er sei Träger des Unternehmens, muss sich gegenüber dem gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992, 17 U 214/91, juris).

  • OLG Köln, 31.03.1995 - 3 U 161/94

    Bindungswirkung eines Urteils gegen den Strohmann - Rechtskraft, Erstreckung auf …

    Inhaber eines Unternehmens ist vielmehr derjenige, der nach außen hin das kaufmännische und finanzielle Risiko trägt (vgl. OLG Düsseldorf BB 92, 2102).

    Zumindest haftet er aber - wie das Landgericht ausgeführt hat - kraft Rechtscheins, weil er im Geschäftsverkehr als Träger des Unternehmens aufgetreten ist (vgl. BGH NJW 81, 2569 und 90, 2678 f; OLG Oldenburg, OLGZ 79, 60 (62); OLG Düsseldorf BB 92, 2102).

  • SG Berlin, 04.10.2007 - S 36 KR 2826/06
    Ein Eintrag in das Gewerberegister begründet noch nicht die Inhaberschaft an einem Betrieb (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Januar 1992 - 17 U 214/91 -).

    Das Gewerberecht begründet keine Vertretungsmacht des tatsächlichen Inhabers eines Unternehmens zu Lasten des fälschlich eingetragenen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Januar 1992 - 17 U 214/91 -).

  • OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99

    Vertragspartner bei unternehmensbezogenen Geschäften

    Dazu zutreffend das OLG Düsseldorf (DB 1992, 570): "... Der Bekl. müßte sich dann wenigstens den von ihm hervorgerufenen Schein der Unternehmerschaft zurechnen lassen.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2011 - 17 U 50/10

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. …

    Tritt der Vertreter des Unternehmensträgers gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auf, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, so muss er sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (…BGH, WM 1990, 600ff., Rz. 14;… WM 1991, 1505ff., Rz. 7f.;… OLG Frankfurt/M., IBR 2009, 458, Rz. 29; Senat, BB 1992, 2102, Rz. 4; Senat, Urteil vom 06.11.2009, I-17 U 35/08).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 10/99

    Vertragspartner unternehmensbezogene Geschäfte

    Dazu zutreffend das OLG Düsseldorf (DB 1992, 570): "... Der Bekl. müßte sich dann wenigstens den von ihm hervorgerufenen Schein der Unternehmerschaft zurechnen lassen.
  • OLG Köln, 23.11.1994 - 13 U 76/94

    Unternehmensbezogener Kfz-Reparaturauftrag und Rechtsscheinhaftung

    Es kann zwar nicht davon ausgegangen werden, daß die in erster Linie aus ordnungsrechtlichen Gründen vorzunehmende Eintragung im Gewerberegister für sich allein schon eine tragfähige Aussage über die Inhaberschaft eines Unternehmens beinhaltet (vgl. OLG Düsseldorf, Der Betrieb 1992, 570).
  • OLG Köln, 26.06.1998 - 20 U 14/98
    Durch die Meldung des Betriebs auf seinen Namen hat der Beklagte zu 2) sich auch jedenfalls selbst als verantwortlichen Betriebsinhaber bezeichnet und ist in dieser Eigenschaft nach außen im Rechtsverkehr in Erscheinung getreten (in diesem Sinne auch Düsseldorf BB 92, 2102).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.1996 - 3 Sa 1148/94

    Anspruch auf Arbeitsentgelt auf Grund von Annahmeverzug; Pflicht des Arbeitgebers …

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