Rechtsprechung
| BFH, 15.04.1998 - V B 148/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bemessungsgrundlage bei Durchführung von Systemspielen mit Gewinnmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 1274
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Auszug aus BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Das FG bezog sich auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 (Glawe, BStBl II 1994, 548) und auf die Urteile des Senats vom 20. Januar 1997 V R 20/95 (BFHE 182, 409) und vom 30. Januar 1997 V R 27/95 (BFHE 182, 416 [BFH 30.01.1997 - V R 27/95]).Das EuGH-Urteil in BStBl II 1994, 548 zu Geldspielautomaten habe einen anderen Sachverhalt betroffen.
- BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Glücksspiel
Auszug aus BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Das FG bezog sich auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 (Glawe, BStBl II 1994, 548) und auf die Urteile des Senats vom 20. Januar 1997 V R 20/95 (BFHE 182, 409) und vom 30. Januar 1997 V R 27/95 (BFHE 182, 416 [BFH 30.01.1997 - V R 27/95]).Der Senat hat in dem vom FG berücksichtigten Urteil in BFHE 182, 409 bereits dargelegt, daß es unerheblich ist, ob der Unternehmer durch Gesetz oder durch Vertrag verpflichtet wird, einen Teil der von den Empfängern seiner Dienstleistungen aufgewendeten Einnahmen diesen wieder zuzuwenden.
- EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Fischer / Finanzamt Donaueschingen - Steuerrecht - Sechste …
Auszug aus BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Das FA verweist auf den beim EuGH noch anhängigen Fall Rs. C-283/95 zur Frage der steuerbaren Umsätze bei Roulette-Spielen. - BFH, 30.01.1997 - V R 27/95
Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt
Auszug aus BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Das FG bezog sich auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93 (Glawe, BStBl II 1994, 548) und auf die Urteile des Senats vom 20. Januar 1997 V R 20/95 (BFHE 182, 409) und vom 30. Januar 1997 V R 27/95 (BFHE 182, 416 [BFH 30.01.1997 - V R 27/95]).
- BFH, 18.08.2005 - V R 42/02
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
Es vertrat unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. März 1990 Rs. C-126/88, Boots Company (Slg. 1990, I-1235) und die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Januar 1997 V R 20/95 (BFHE 182, 409), vom 30. Januar 1997 V R 27/95 (BFHE 182, 416) und vom 15. April 1998 V B 148/97 (BFH/NV 1998, 1274) die Auffassung, die Einsätze, die wieder als Gewinn ausgeschüttet würden, könnten nicht als Entgelt für die an die Wetter erbrachten Leistungen angesehen werden, sofern die Gewinnausschüttung von vornherein zwingend feststehe. - FG Münster, 14.05.2002 - 15 K 6731/01
Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Geldwetten - Erfassung nur des nicht …
1.) Durch die Veranstaltung von Wetten auf Brieftauben erbrachte der Kl. an die wettenden Züchter steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen gegen Entgelt (vgl. BFH in BStBl II 1994, 54 betreffend Berufskartenspieler, und in BFH/NV BFH/R 1997, 240 betreffend Backgammon-Turnier, und Senatsurteil in EFG 1998, 247, betätigt durch BFH/NV 1998, 1274 betreffend Pyramidenspiel).Diese Vorschrift ist im Licht von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen, wonach Besteuerungsgrundlage bei der Lieferung von Dienstleistungen, die nicht unter den Buchstaben b), c) und d) genannt sind, alles ist, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Dienstleistende für die Umsätze vom Dienstleistungsempfänger erhalten soll, so dass Besteuerungsgrundlage somit regelmäßig nur die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Dienstleistung ist (vgl. BFH in BFH/NV BFH/R 1997, 240 und 241, in BFH/NV 1998, 1274).
- FG Münster, 02.10.2003 - 15 K 6731/01 Rn. 15 1.) Durch die Veranstaltung von Wetten auf Brieftauben erbrachte der Kl. an die wettenden Züchter steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen gegen Entgelt (vgl. BFH in BStBl II 1994, 54 betreffend Berufskartenspieler, und in BFH/NV BFH/R 1997, 240 betreffend Backgammon-Turnier, und Senatsurteil in EFG 1998, 247, betätigt durch BFH/NV 1998, 1274 betreffend Pyramidenspiel).
Diese Vorschrift ist im Licht von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen, wonach Besteuerungsgrundlage bei der Lieferung von Dienstleistungen, die nicht unter den Buchstaben b), c) und d) genannt sind, alles ist, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Dienstleistende für die Umsätze vom Dienstleistungsempfänger erhalten soll, so dass Besteuerungsgrundlage somit regelmäßig nur die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Dienstleistung ist (vgl. BFH in BFH/NV BFH/R 1997, 240 und 241, in BFH/NV 1998, 1274).
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