Rechtsprechung
| BFH, 09.03.1999 - V B 155/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang - Vertretungsbefugnis - Steuerberatungsgesellschaft - Ausschluß der Vertretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
NZB; Einlegung durch Steuerberatungs-GmbH - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1224
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.1996 - VIII B 83/96
Auszug aus BFH, 09.03.1999 - V B 155/98
Wenn er ein Schreiben unterzeichnet, das den Briefkopf der GmbH trägt, ist davon auszugehen, daß er seine Erklärung als Vertreter der GmbH abgegeben hat (BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1996 VIII B 83-84/96, BFH/NV 1997, 372, mit weiteren Nachweisen).Eine Genehmigung wäre ebenso wie eine wiederholte Einlegung des Rechtsmittels wirkungslos, da der Schriftsatz vom 9. November 1998 erst nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 372).
- BVerfG, 07.08.1978 - 2 BvR 26/77
Auszug aus BFH, 09.03.1999 - V B 155/98
Steuerberatungsgesellschaften sind von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. November 1976 III R 14-15/76, BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121; verfassungsrechtlich bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1978 2 BvR 26/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 420).
- BFH, 05.05.2000 - VI B 28/00
Postulationsfähigkeit; Rechtsmitteleinlegung
Anders als z.B. im Zwischenurteil des BFH vom 28. August 1991 I R 37/91 (BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282) kann die Beschwerde nicht als eine Erklärung des Steuerberaters F angesehen werden (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1999 V B 155/98, BFH/NV 1999, 1224;… vom 11. August 1998 XI B 69/98, BFH/NV 1999, 72;… Brandt in Beermann, Finanzgerichtsordnung, § 62 Rz. 138).
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Rechtsprechung
| BFH, 04.03.1999 - VII B 316/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AO §§ 35 69; FGO § 115 Abs. 2, 3
Divergenz; abweichende FG-Urteile - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1224
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.02.1991 - II B 137/90
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VII B 316/98
Die Abweichung von der Entscheidung eines (anderen) FG begründet keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 IV B 169/89, BFHE 161, 547, BStBl II 1990, 1059 , und vom 6. Februar 1991 II B 137/90, BFH/NV 1992, 175).Das erfordert jedoch eine den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes genügende Begründung (BFH in BFH/NV 1992, 175).
- FG Rheinland-Pfalz, 15.07.1993 - 4 K 2664/92
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VII B 316/98
Der Kläger behauptet, daß die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 1993 4 K 2664/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 134) abweiche.Mit dem Vortrag, die angefochtene FG-Entscheidung verstoße mit dem Ausspruch, es genüge für die Erfüllung des Haftungstatbestandes des § 35 i.V.m. § 69 der Abgabenordnung ( AO 1977 ), wenn sich jemand nach außen tatsächlich so verhalte, als ob er über fremdes Vermögen verfügen könne, gegen die vom FG Rheinland-Pfalz ( EFG 1994, 134) und in der Literatur vertretene Auffassung, wonach eine Haftung des Geschäftsführers dann nicht eintrete, wenn es ihm weder tatsächlich noch rechtlich möglich war, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters zu erfüllen, und es mangele den Entscheidungsgründen an einer ordnungsgemäßen Subsumtion der tatsächlich vorliegenden Verhältnisse, wird inhaltlich nur dargelegt, das FG habe im Streitfall falsch entschieden.
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VII B 316/98
Hierzu muß aus der Beschwerdebegründung hervorgehen, warum die Bedeutung einer konkreten Rechtsfrage über den Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625 ). - BFH, 05.09.1990 - IV B 169/89
Überwiegend private Veranlassung der Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß …
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VII B 316/98
Die Abweichung von der Entscheidung eines (anderen) FG begründet keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 IV B 169/89, BFHE 161, 547, BStBl II 1990, 1059 , …und vom 6. Februar 1991 II B 137/90, BFH/NV 1992, 175).
- BFH, 10.11.1999 - IV B 58/99
Auslandsinformationsreise für Rinderhalter
Denn § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO setzt die Abweichung von einer Entscheidung des BFH oder des BVerfG voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 1999 VII B 316/98, BFH/NV 1999, 1224).
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Rechtsprechung
| BFH, 04.03.1999 - VIII B 316/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3; ; AO 1977 § 35; ; AO 1977 § 69
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungspflicht - Zulassungsgrund - Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1224
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.02.1991 - II B 137/90
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII B 316/98
Die Abweichung von der Entscheidung eines (anderen) FG begründet keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 IV B 169/89, BFHE 161, 547, BStBl II 1990, 1059, und vom 6. Februar 1991 II B 137/90, BFH/NV 1992, 175).Das erfordert jedoch eine den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes genügende Begründung (BFH in BFH/NV 1992, 175).
- FG Rheinland-Pfalz, 15.07.1993 - 4 K 2664/92
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII B 316/98
Der Kläger behauptet, daß die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) von der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 1993 4 K 2664/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 134) abweiche.Mit dem Vortrag, die angefochtene FG-Entscheidung verstoße mit dem Ausspruch, es genüge für die Erfüllung des Haftungstatbestandes des § 35 i.V.m. § 69 der Abgabenordnung (AO 1977), wenn sich jemand nach außen tatsächlich so verhalte, als ob er über fremdes Vermögen verfügen könne, gegen die vom FG Rheinland-Pfalz (EFG 1994, 134) und in der Literatur vertretene Auffassung, wonach eine Haftung des Geschäftsführers dann nicht eintrete, wenn es ihm weder tatsächlich noch rechtlich möglich war, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters zu erfüllen, und es mangele den Entscheidungsgründen an einer ordnungsgemäßen Subsumtion der tatsächlich vorliegenden Verhältnisse, wird inhaltlich nur dargelegt, das FG habe im Streitfall falsch entschieden.
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII B 316/98
Hierzu muß aus der Beschwerdebegründung hervorgehen, warum die Bedeutung einer konkreten Rechtsfrage über den Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). - BFH, 05.09.1990 - IV B 169/89
Überwiegend private Veranlassung der Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß …
Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII B 316/98
Die Abweichung von der Entscheidung eines (anderen) FG begründet keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 IV B 169/89, BFHE 161, 547, BStBl II 1990, 1059, …und vom 6. Februar 1991 II B 137/90, BFH/NV 1992, 175).
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