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Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2000 - I R 73/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2635
BFH, 15.03.2000 - I R 73/99 (https://dejure.org/2000,2635)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2000 - I R 73/99 (https://dejure.org/2000,2635)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2000 - I R 73/99 (https://dejure.org/2000,2635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zusage einer gewinnabhängigen Tantieme - Verdeckte Gewinnausschüttung - Anstellungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1245
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Das gilt u.a. dann, wenn die zugesagte Tantieme sich auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550;… vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437;… BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Die angemessene Kapitalverzinsung ist deshalb als solche nicht geeignet, die Gewährung einer unüblich hohen Gewinntantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer als betrieblich veranlasst anzusehen (BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, 857; vom 21. September 1995 IV R 65/94, BFHE 179, 62, BStBl II 1996, 66, 68).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 65/94

    Mitunternehmerstellung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer …

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Die angemessene Kapitalverzinsung ist deshalb als solche nicht geeignet, die Gewährung einer unüblich hohen Gewinntantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer als betrieblich veranlasst anzusehen (BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, 857; vom 21. September 1995 IV R 65/94, BFHE 179, 62, BStBl II 1996, 66, 68).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Dieser Grundsatz gilt auch im Zusammenhang mit Tantiemezusagen (Senatsurteile vom 30. Januar 1985 I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345; vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851;… Blümich/Rengers, a.a.O., § 8 KStG Rz. 675, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 19/97

    Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Abgesehen davon kann die bloße Möglichkeit einer späteren Anpassung speziell bei Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses schon deshalb nicht als ausreichende zeitliche Begrenzung angesehen werden, weil im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter nur klar und eindeutig im Vorhinein getroffene Abmachungen steuerlich zu berücksichtigen sind (Senatsurteile vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126, BStBl II 1986, 469; vom 15. Oktober 1997 I R 19/97, BFH/NV 1998, 746;… Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 295, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1985 - I R 37/82

    Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen …

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Dieser Grundsatz gilt auch im Zusammenhang mit Tantiemezusagen (Senatsurteile vom 30. Januar 1985 I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345; vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851;… Blümich/Rengers, a.a.O., § 8 KStG Rz. 675, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1985 - I R 164/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - …

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Abgesehen davon kann die bloße Möglichkeit einer späteren Anpassung speziell bei Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses schon deshalb nicht als ausreichende zeitliche Begrenzung angesehen werden, weil im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter nur klar und eindeutig im Vorhinein getroffene Abmachungen steuerlich zu berücksichtigen sind (Senatsurteile vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126, BStBl II 1986, 469;… vom 15. Oktober 1997 I R 19/97, BFH/NV 1998, 746;… Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 295, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 4/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen

  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

  • FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96

    Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei …

  • FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97

    Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen

  • BFH, 28.09.1995 - I B 201/94

    Voraussetzung für eine steuerrechtliche Anerkennung von umsatzabhängigen …

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Die grundsätzliche --auch kurzfristige-- Kündbarkeit des Anstellungsvertrages lässt diese Beurteilung unberührt, wenn der Begünstigte --wie im Streitfall RS-- die GmbH als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer beherrscht und es letztlich in seinem Belieben steht, ob und wann die Vergütung ihrer Höhe und Zusammensetzung nach an die allgemein geltenden Regeln angepasst wird (vgl. insoweit bezogen auf die Aufbauphase einer Gesellschaft auch Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547, und I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245).
  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, eine angemessene Kapitalverzinsung als solche ohnehin nicht ausreichend, um eine ansonsten dem Fremdvergleich nicht entsprechende Vereinbarung als betrieblich veranlaßt anzuerkennen (BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).

    Auch insoweit sind nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, die für die Umsatztantiemen geltenden Regeln auf Gewinntantiemen übertragbar (vgl. BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).

    Allein das Bestehen der Kündigungsmöglichkeit ist mithin nicht geeignet, die Gesellschaft vor einer Gewinnabsaugung über diese Phase hinaus wirksam zu schützen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1245 ).

    Auf eine solche vertragliche Gestaltung hätte sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten gegenüber nicht eingelassen, auch nicht kurz nach der Gründung des Unternehmens (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1245 ).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Angesichts dessen hat der Senat es gerade in diesem Bereich seit jeher für erforderlich erachtet, dass Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer für Zwecke der Besteuerung einem Fremdvergleich unterzogen werden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547; vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245;… vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342).
  • BFH, 16.11.2009 - I B 58/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Verfassungsverstoß

    Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Urteil des beschließenden Senats vom 15. Dezember 1999 I R 114/98 (BFH/NV 2000, 1245), das eine Bemessung der Kirchensteuer betrifft, die strukturell der hier in Rede stehenden ähnlich ist.
  • FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04

    Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger …

    Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
  • BFH, 17.12.2003 - I R 16/02

    Gewinntantieme von mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft als …

    Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, dass die Zahlung einer Gewinntantieme an einen Gesellschafter-Geschäftsführer in aller Regel vGA ist, soweit sich die Tantieme auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547; vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245;… vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 44/98

    Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten …

    Eine über das übliche hinausgehende Gewinn-Tantieme kann steuerlich von vorne herein nicht anerkannt werden, wenn sie in zeitlicher Hinsicht nicht hinreichend begrenzt ist (BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05

    Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer …

    Nach der Rechtsprechung des BFH dürften Tantiemeversprechen gegenüber einem oder mehreren Geschäftsführern grundsätzlich insgesamt den Wert von 50 % der Bemessungsgrundlage nicht übersteigen (BFH/NV 2000, 1245, BStBl 112004, 136).
  • FG Köln, 13.09.2001 - 13 K 8063/00

    Steuerliche Anerkennung von Teilen der Geschäftsführervergütung; Steuerliche …

    Daher ist eine Umsatztantieme oder eine vergleichbare Vergütungsvereinbarung grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn sie auf die Aufbau- oder Umbauphase zeitlich begrenzt (z. B. durch eine Revisionsklausel oder durch eine zeitliche Beschränkung des Anstellungsvertrages) und der Höhe nach limitiert ist (vgl. hierzu auch zu einer unüblichen Gewinntantieme in der Aufbauphase BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245).
  • FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die …

    Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, mindert die Tantiemeverpflichtung weder das Einkommen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ) noch den Gewerbeertrag (§ 7 Gewerbesteuergesetz - GewStG -) der Gesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 , m.w.N.).
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