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Rechtsprechung
   BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7674
BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99 (https://dejure.org/1999,7674)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1999 - IX B 57/99 (https://dejure.org/1999,7674)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1999 - IX B 57/99 (https://dejure.org/1999,7674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Versäumnis - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wegfall eines Hindernisses - Darlegung der Zulassungsgründe - Prozeßbevollmächtigter - Steuerberatender Beruf - Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56, 115 Abs. 2, 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 445
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.10.1997 - II B 79/97
    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99
    Wird wegen Versäumnis der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 und 2 FGO beantragt, so gehört zum Nachholen der versäumten Rechtshandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) neben dem bloßen Einlegen auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429, und vom 15. Oktober 1991 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.).

    Von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe muß erwartet werden, daß er die oben dargelegten Voraussetzungen und Anforderungen für ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 478, m.w.N.).

  • BFH, 03.02.1976 - VII B 55/74

    Fristversäumnis - Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf …

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99
    Wird wegen Versäumnis der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 und 2 FGO beantragt, so gehört zum Nachholen der versäumten Rechtshandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) neben dem bloßen Einlegen auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429, …und vom 15. Oktober 1991 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.).
  • BFH, 01.03.2007 - V B 218/06

    Wiedereinsetzung nach Versäumnis der Frist zur Einlegung der …

    Der Wiedereinsetzungsantrag vom 8. Januar 2007 kann (schon deswegen) keinen Erfolg haben, weil die Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht --wie erforderlich-- mit dem Wiedereinsetzungsantrag auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgereicht, d.h. einen der Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO dargelegt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429;… vom 15. Oktober 1997 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.; vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445;… vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331).
  • BFH, 31.03.2006 - V B 206/05

    Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist

    Denn zur versäumten Rechtshandlung gehört nicht nur das Einlegen, sondern auch das Begründen der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschlüsse vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445;… vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331; vom 17. November 2004 X B 99/04).
  • BFH, 17.11.2004 - X B 99/04

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelnder Gesetzeskenntnis eines …

    Von einem Steuerberater muss erwartet werden, dass er die Anforderungen an ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • BFH, 23.02.2004 - VII B 148/03

    Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

    Der Wiedereinsetzungsantrag vom 30. Juni 2003 kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil der Kläger nicht --wie erforderlich-- mit dem Wiedereinsetzungsantrag auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgereicht, d.h. einen der Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 FGO dargelegt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • BFH, 15.07.2003 - X B 81/03

    Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist

    Von einem Rechtsanwalt muss erwartet werden, dass er die oben dargelegten Voraussetzungen und Anforderungen für ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • BFH, 11.11.2002 - V B 154/02

    NZB: Versäumung der Beschwerdefrist, Wiedereinsetzung

    Wird --wie hier-- wegen Versäumnis der Beschwerdefrist (§ 116 Abs. 2 Satz 1 FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 und 2 FGO beantragt, so gehört zum Nachholen der versäumten Rechtshandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) neben dem bloßen Einlegen auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429;… vom 15. Oktober 1991 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.; vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 5616/98

    Kindergeldanspruch nur bei Ausbildungswilligkeit

    Ob dabei ein Kind, das unstreitig keinen Ausbildungsplatz hat, sich dabei um einen solchen bemühen muss und welche Anforderungen an den Nachweis der Bemühungen zu stellen sind, ist dabei höchstrichterlich noch ungeklärt (vergl. dazu BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2000 VI B 68/00, BFH/NV 2000, 445).
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