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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.2002 - II R 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7726
BFH, 12.06.2002 - II R 15/99 (https://dejure.org/2002,7726)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2002 - II R 15/99 (https://dejure.org/2002,7726)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - II R 15/99 (https://dejure.org/2002,7726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BewG § 85; ; BewG § ... 86; ; BewG § 87; ; BewG § 88; ; BewG § 83 Satz 1; ; BewG § 83 Satz 2; ; BewG § 85 Satz 1; ; BewG § 85 Satz 2; ; BewG § 85 Satz 3; ; BewG § 85 Satz 4; ; BewG § 90 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Revision - Sachwertverfahren - Feststellungserklärung - Vermögensteuer - Grundstückseigentum - Lebensmitteleinzelhandel - Dachkonstruktion - Verkaufsräume - Bewertung des Grundvermögens - Raummeterpreis - Ausstattungsart - Gebäudeklasse - Einheitswert - ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 85, BewG § 90, BewRGr Abschn 38 Anl 14, BewRGr Abschn 38 Anl 15
    Einheitsbewertung; Gebäudeklasse; Lebensmittelladen; Markthalle; Raummeterpreis; Sachwertverfahren; Warenhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1282
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1981 - III R 3/79

    Korrektur der festgelegten Durchschnittswerte zur Ermittlung des …

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - II R 15/99
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass diese den einzelnen Gebäudeklassen zugeordneten Durchschnittswerte zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Bewertung grundsätzlich anzuwenden sind, weil ihr Ansatz dem Zweck des Sachwertverfahrens dient, das in seinen Grundzügen auf die Bewertung von bebauten Grundstücken mit einem typisierenden gemeinen Wert ausgerichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643, …und vom 30. Januar 1991 II R 51/88, BFH/NV 1992, 371, 372).

    Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist zwar prinzipiell nicht abschließend (BFH-Urteile vom 18. Mai 1988 II R 241/85, BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935, sowie in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643, und in BFH/NV 1992, 371, 372).

    Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung, der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Bewertungsverfahrens sind aber Abweichungen von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr beschränkt auf diejenigen Fälle, in denen die nach der Gebäudeklasseneinteilung maßgeblichen Durchschnittswerte für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigen und die Abweichung zwischen dem auf der Grundlage der Durchschnittswerte (nach den BewRGr) und dem nach den tatsächlichen durchschnittlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ermittelten Gebäudenormalherstellungswert außerhalb jeder bei Durchschnittswerten üblichen und noch vertretbaren Toleranz liegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643 zu einem um 100 v.H. höheren Durchschnittswert nach den BewRGr).

  • BFH, 30.01.1991 - II R 51/88

    Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen als Grundlage für die Bewertung …

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - II R 15/99
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass diese den einzelnen Gebäudeklassen zugeordneten Durchschnittswerte zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Bewertung grundsätzlich anzuwenden sind, weil ihr Ansatz dem Zweck des Sachwertverfahrens dient, das in seinen Grundzügen auf die Bewertung von bebauten Grundstücken mit einem typisierenden gemeinen Wert ausgerichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643, und vom 30. Januar 1991 II R 51/88, BFH/NV 1992, 371, 372).

    Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist zwar prinzipiell nicht abschließend (BFH-Urteile vom 18. Mai 1988 II R 241/85, BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935, sowie in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643, und in BFH/NV 1992, 371, 372).

    Der BFH hat in seinen beiden Entscheidungen in BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935 und in BFH/NV 1992, 371, 372 ausgeführt, dass die durch die BewRGr vorgegebenen Schätzungsschritte es erforderlich machen, zunächst von der Mittelwertigkeit der jeweiligen Ausstattungsart auszugehen, der ein durchschnittlicher Raummeterpreis zuzuordnen ist.

  • BFH, 18.05.1988 - II R 241/85

    Bestimmung der Gebäudeklasse und Ermittlung des Raummeterpreises bei Bewertung im …

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - II R 15/99
    Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist zwar prinzipiell nicht abschließend (BFH-Urteile vom 18. Mai 1988 II R 241/85, BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935, sowie in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643, und in BFH/NV 1992, 371, 372).

    Der BFH hat in seinen beiden Entscheidungen in BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935 und in BFH/NV 1992, 371, 372 ausgeführt, dass die durch die BewRGr vorgegebenen Schätzungsschritte es erforderlich machen, zunächst von der Mittelwertigkeit der jeweiligen Ausstattungsart auszugehen, der ein durchschnittlicher Raummeterpreis zuzuordnen ist.

  • FG Düsseldorf, 12.01.1999 - 11 K 6950/94

    Einheitsbewertung; Gebäudewert; Raummeterpreis; Gebäudeklasse; Sachwertverfahren; …

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - II R 15/99
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 264 veröffentlicht.
  • BFH, 30.06.2010 - II R 60/08

    Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der …

    Die Durchschnittswerte sind zum Zweck einer möglichst gleichmäßigen Bewertung grundsätzlich anzuwenden, weil ihr Ansatz dem Zweck des Sachwertverfahrens dient, das in seinen Grundzügen auf die Bewertung von bebauten Grundstücken mit einem typisierenden gemeinen Wert ausgerichtet ist (BFH-Urteile vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643;… vom 30. Januar 1991 II R 51/88, BFH/NV 1992, 371, und vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).

    Bei Markt- und Messehallen sei es gewöhnlich nicht erforderlich, durch aufwendige, repräsentative Baukonstruktionen und -ausführungen ein angenehmes Verkaufsklima zu schaffen und hierdurch die Kauflust von Endverbrauchern anzuregen (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1282).

    Rn. 40 cc) Die Einteilung in die unterschiedlichen Gebäudeklassen ist nicht abschließend (BFH-Urteile in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643; vom 18. Mai 1988 II R 241/85, BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935; in BFH/NV 1992, 371, und in BFH/NV 2002, 1282).

    Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung, der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Bewertungsverfahrens sind aber Abweichungen von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr nur möglich, wenn die nach dieser Einteilung maßgeblichen Durchschnittswerte für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigen und die Abweichung zwischen dem auf der Grundlage der Durchschnittswerte nach den BewRGr und dem nach den durchschnittlichen tatsächlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ermittelten Gebäudenormalherstellungswert außerhalb jeder bei Durchschnittswerten üblichen und noch vertretbaren Toleranz liegt (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1282).

    Rn. 41 d) Das FA hat danach das zu bewertende Gebäude zutreffend zu den Warenhäusern gerechnet; denn es dient dem Betrieb eines Einzelhandelsunternehmens und übertrifft mit seiner Nutzfläche von 1 363 qm den Umfang üblicher Ladengrundstücke (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1282).

  • BFH, 04.02.2010 - II R 1/09

    Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als …

    Der so errechnete Gebäudenormalherstellungswert ist Grundlage zur Findung des Gebäudesachwerts unter Berücksichtigung der §§ 86, 87 BewG, der nach Maßgabe des § 88 BewG in besonderen Fällen ermäßigt oder erhöht werden kann (§ 85 Sätze 3 und 4 BewG; vgl. dazu insgesamt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).
  • BFH, 02.04.2008 - II R 59/06

    Einheitswert 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet - …

    Eine Abweichung vom Denkmalerlass kann nur geboten sein, wenn der sich ergebende Grundstückswert außerhalb jeder noch vertretbaren Toleranz liegt (BFH-Urteile vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282; in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643).
  • FG Berlin, 21.06.2005 - 2 K 2146/02

    Bewertungsrechtliche Behandlung von Selbstbedienungsläden

    Bei Markt- und Messehallen ist es gewöhnlich nicht erforderlich, durch aufwändige, repräsentative Baukonstruktionen und -ausführungen ein angenehmes Verkaufsklima zu schaffen und hierdurch die Kauflust von Endverbrauchern anzuregen (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282 ).

    Erforderlich wäre daher die Feststellung einer solch gravierenden Wertdiskrepanz, die eine Zuordnung in eine andere Gebäudeklasse rechtfertigen würde (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282 ).

    Soweit das FG Düsseldorf mit Urteil vom 12. Januar 1999 (11 K 6950 BG, EFG 1999, 264 ) bei der Ermittlung des Raummeterpreises für ein Gebäude, in dem ein Lebensmittelladen betrieben wird, das nicht in die Gebäudeklasse 9.21 einzuordnen ist, aber auch nicht einen typischen Warenhauscharakter aufweist, bei der Anwendung der in Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr aufgelisteten Raummeterpreise auf die vorhandenen Ausstattungsmerkmale abweichend vom Regelfall nicht von der Mittelwertigkeit der jeweiligen Ausstattungsmerkmale ausgegangen war, sondern den niedrigsten Wert der jeweiligen Ausstattungsart zugrunde gelegt hatte, ist der BFH dem mit Urteil vom 12. Juni 2002 ( II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282 ) ausdrücklich nicht gefolgt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - 3 K 3304/11

    Einheitsbewertung eines Baumarkts mit Gartencenter, Baujahr 2005: Einordnung in …

    Soweit die BewRGr für die Abgrenzung der verschiedenen Gebäudeklassen voneinander Vorgaben machen, sind diese der Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).

    Rn. 46 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass auch Markt- und Messehallen, anders als beispielsweise Warenhäuser, vielfach keine aufwändige, sondern eher eine schlichte, funktionale Baugestaltung haben, und es auch bei ihnen - wie von der Klägerin für das streitbefangene Objekt vorgetragen - gewöhnlich nicht erforderlich ist, durch aufwändige, repräsentative Baukonstruktionen und -ausführungen ein angenehmes Verkaufsklima zu schaffen und hierdurch die Kauflust vom Endverbraucher anzuregen (…vgl. hierzu Rössler/Troll, a.a.O., § 85 Rn. 52; BFH-Urteil vom 12. Juni 2002, a.a.O.).

    Rn. 49 Erforderlich wäre daher die Feststellung einer solch gravierenden Wertdiskrepanz, die eine Zuordnung in eine andere Gebäudeklasse rechtfertigen würde (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2002, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 900/06

    Einheitsbewertung des Grundvermögens eines als Warenhaus einzuordnenden …

    Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung, der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Bewertungsverfahrens sind Abweichungen von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr beschränkt in den Fällen möglich, in denen die nach der Gebäudeklasseneinteilung maßgeblichen Durchschnittswerte für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigen und die Abweichung zwischen dem auf der Grundlage der Durchschnittswerte (nach den BewRGr) und dem nach den tatsächlichen durchschnittlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ermittelten Gebäudenormalherstellungswert außerhalb jeder bei Durchschnittswerten üblichen und noch vertretbaren Toleranz liegt (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 II R 15/99 , BFH/NV 2002, 1282 unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643 zu einem um 100 v.H. höheren Durchschnittswert nach den BewRGr).

    Unter diesen Voraussetzungen ist es auch möglich, von der Mittelwertigkeit der jeweiligen Ausstattungsart abzuweichen, die nach BFH ansonsten regelmäßig als durchschnittlicher Raummeterpreis zu Grunde zulegen ist (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282 unter Hinweis auf BFHE 154, 139, BStBl II 1988, 935 und auf BFH/NV 1992, 371, 372).

  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17

    Einheitsbewertung: Berechnung des umbauten Raumes bei Einziehung einer nicht …

    Der so errechnete Gebäudenormalherstellungswert ist Grundlage zur Findung des Gebäudesachwerts unter Berücksichtigung der §§ 86, 87 BewG, der nach Maßgabe des § 88 BewG in besonderen Fällen ermäßigt oder erhöht werden kann (§ 85 Sätze 3 und 4 BewG; vgl. dazu insgesamt BFH-Urteil vom 12.06.2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).
  • BFH, 24.05.2005 - II R 2/03

    Einheitswert 1935 für SB-Autoteile Fachmarkt mit Sofort-Montage-Werkstatt

    Angesichts der Bedeutung, die den Verwaltungsvorschriften für die Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung, für die Rechtssicherheit sowie für die --sowohl im Interesse der Finanzverwaltung als auch in dem der Steuerpflichtigen gebotenen-- Praktikabilität des Bewertungsverfahrens zukommt, kommt eine Abweichung von den Durchschnittswerten nur unter engen Voraussetzungen in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 437, BStBl II 1981, 643, und vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 104/05

    Einheitsbewertung im Sachwertverfahren: Ermittlung des umbauten Raumes bei …

    1.) a) Das Finanzamt hat die Einheitswertermittlung zutreffend im Sachwertverfahren durchgeführt (vgl. nur BFH, Urteil vom 12. Juni 2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).
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