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Rechtsprechung
   BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7708
BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00 (https://dejure.org/2001,7708)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2001 - XI R 35/00 (https://dejure.org/2001,7708)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - XI R 35/00 (https://dejure.org/2001,7708)
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  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Gewerblicher Gewinn - Gewinn - Spielautomat - Spielhalle - Teilbetrieb - Betriebsteil - Selbstständigkeit - Eigenständigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
    Selbständigkeit; Tarif; Teilbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 336
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00
    Unter einem Teilbetrieb ist ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209).

    Die Merkmale brauchen nicht kumulativ erfüllt zu sein; der Teilbetrieb erfordert nur eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1209, m.w.N.).

    Im Unterschied zu dieser Entscheidung hat der VIII. Senat im Urteil in BFH/NV 1998, 1209 die Veräußerung eines größeren Bestandes von Automaten als Teilbetriebsveräußerung beurteilt; allerdings wurden bei dieser Veräußerung zuvor erworbene und vom eigentlichen Unternehmen entfernt liegende Unternehmensteile wieder abgegeben.

  • BFH, 14.03.1989 - I R 75/85

    Begehrte Steuerermäßigung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von …

    Auszug aus BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00
    Die Funktion der Geldspielgeräte sei in der Spielhalle und in den Gaststätten die gleiche (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 I R 75/85, BFH/NV 1991, 291).

    Diese Beurteilung widerspricht nicht dem BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 291.

  • BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen - …

    Auszug aus BFH, 10.10.2001 - XI R 35/00
    Im Unterschied zu Einzelhandelsfilialen (dazu BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516) konnte die Spielhalle separat betrieben werden; ihre Eigenständigkeit zeigt sich auch in dem relativ hohen Kaufpreis, der die Buchwerte des übertragenen Vermögens bei weitem überstieg und durch die betriebliche Organisation und die Gewinnaussichten bestimmt war.
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12

    Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem …

    Rn. 16 d) Ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer sich von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers deutlich abhebenden Betätigung dienen und als Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336;… vom 16. November 2005 X R 17/03, BFH/NV 2006, 532;… vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661), und zwar nach den Verhältnissen beim Veräußerer und nicht beim Empfänger (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123;… BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1661).

    Bei dieser Gesamtwürdigung sind die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungsmerkmale --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, eigener Wirkungskreis, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm und eine die Eigenständigkeit ermöglichende interne Organisation-- zu beachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532).

    Diese Merkmale brauchen zwar nicht sämtlich vorzuliegen, der Teilbetrieb erfordert allerdings eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 336).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 53/06

    Teilbetrieb; Eisdiele

    a) Unter einem Teilbetrieb ist ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336, …und vom 16. November 2005 X R 17/03, BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung einer sich von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Veräußerers deutlich abhebenden Betätigung dienen und als Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Bei dieser Gesamtwürdigung sind die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungsmerkmale --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, eigener Wirkungskreis, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm und eine die Eigenständigkeit ermöglichende interne Organisation-- zu beachten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 336, und in BFH/NV 2006, 532, jew. m.w.N.).

    Diese Merkmale brauchen nicht sämtlich vorzuliegen; der Teilbetrieb erfordert lediglich eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 336, m.w.N.).

  • FG Münster, 08.03.2006 - 1 K 908/04

    Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Die Rechtsprechung versteht hierunter einen mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten, organisatorisch in sich geschlossenen und für sich lebensfähigen Teil eines Gesamtbetriebs (…BFH-Urteil vom 4.11.2004 IV R 17/03, BFH/NV 2005, 436;… BFH-Urteil vom 5.6.2003 IV R 18/02, BFH/NV 2003, 1631; BFH-Urteil vom 10.10.2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336;… BFH-Urteil vom 10.3.1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209 jeweils m.w.N.).

    Im Falle der Beurteilung der Teilbetriebsfähigkeit einer Spielhalle hat der BFH lediglich eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb verlangt, wobei er auf das separate Betreiben der Spielhalle abstellte, was sich wieder in dem relativ hohen Kaufpreis abbilden sollte, der von der betrieblichen Organisation und den Gewinnaussichten geprägt sei (BFH-Urteil vom 10.10.2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336).

  • FG Hessen, 20.03.2002 - 10 K 2612/98

    Veräußerung; Teilbetrieb; Steuerbegünstigung; Belieferungsrecht; …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (zuletzt etwa BFH, Urteil vom 10.10.2001 X R 35/00, BFH/NV 2002, 336 ;… Urteil vom 10.3.1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209 f.), der sich der Senat ausdrücklich anschließt, ist ein Teilbetrieb i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestalteter Teil eines Gesamtbetriebes, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebes i. S. des Einkommensteuergesetzes aufweist und als solcher lebensfähig ist.

    Letztlich entscheidendes Kriterium für die Annahme eines Teilbetriebes ist die gewisse Selbständigkeit des Betriebsteils gegenüber dem Hauptbetrieb (BFH, BFH/NV 2002, 336 ;… Beschluss vom 14.6.2000 XI B 105/99, BFH/NV 2000, 1342 ; Urteil vom 13.2.1996 VIII R 39/92, BStBl II 1996, 409, 410;… ebenso Wälzholz, Der Teilbetriebsbegriff im Steuerrecht, Würzburg 1999, S. 67 ff.).

  • BFH, 16.11.2005 - X R 17/03

    Teilbetrieb; Abonnentenwerber

    Bei dieser Gesamtwürdigung sind die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungsmerkmale --z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, eigener Wirkungskreis, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm und die Gestaltung der internen Organisation, die dem Betriebsteil die notwendige Eigenständigkeit ermöglicht-- zu beachten (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 516, und vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336).
  • BFH, 09.11.2009 - III B 188/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung …

    Zwar hat das FG in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ausgeführt, es schließe sich der ständigen BFH-Rechtsprechung (s. stellvertretend BFH-Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336) an, wonach unter einem Teilbetrieb ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen sei, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes aufweise und als solcher nach Art eines selbständigen Zweigbetriebs lebensfähig sei.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.07.2008 - 5 K 6443/04

    Verpachtete Videotheken bei Bindung der Pächter an die Geschäftsvorgaben und …

    Ein Teilbetrieb ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des Einkommensteuergesetzes aufweist und als solcher nach Art. eines selbstständigen Zweigbetriebs lebensfähig ist (siehe stellvertretend Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10.10.2001 - XI R 35/00, BFH/NV 2002, 336 m.w.N.).
  • FG Köln, 23.02.2000 - 2 K 6152/95

    Teilbetriebseigenschaft einer Spielhalle; Voraussetzungen für die Annahme einer …

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