Rechtsprechung
| BFH, 10.09.2002 - X B 46/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach der Finanzgerichtsordnung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Divergenz - Verfahrensbeschleunigung - Ausschlussfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65 Abs. 2 S. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO; Rüge von Verfahrensmängeln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 71
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 05.07.1999 - VIII B 28/99
Ruhen des Verfahrens; Gründe zur Terminsaufhebung
Auszug aus BFH, 10.09.2002 - X B 46/02
Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Fristsetzung bestehen nicht und sind auch vom Kläger nicht geltend gemacht worden: Das Finanzgericht (FG) ist auch und gerade in Schätzungsfällen befugt, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung i.S. von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO zu treffen (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472;… ferner Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1999 I B 174/98, BFH/NV 1999, 1502, und vom 5. Juli 1999 VIII B 28/99, BFH/NV 1999, 1623;… Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 65 FGO Rz. 45).Mit dem fruchtlosen Ablauf der Ausschlussfrist am 25. April 1997 war die Klage (endgültig) unzulässig geworden (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1623;… Beermann/Stöcker, Steuerliches Verfahrensrecht, § 65 FGO Rz. 142;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 65 Rz. 65).
- BFH, 14.06.1999 - I B 174/98
Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens
Auszug aus BFH, 10.09.2002 - X B 46/02
Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Fristsetzung bestehen nicht und sind auch vom Kläger nicht geltend gemacht worden: Das Finanzgericht (FG) ist auch und gerade in Schätzungsfällen befugt, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung i.S. von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO zu treffen (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472; ferner Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1999 I B 174/98, BFH/NV 1999, 1502, …und vom 5. Juli 1999 VIII B 28/99, BFH/NV 1999, 1623;… Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 65 FGO Rz. 45).Mit rund drei Wochen ab Zustellung der betreffenden richterlichen Verfügung ist die Ausschlussfrist zwar äußerst knapp bemessen worden, hält sich aber unter den gegebenen Umständen (Überschreiten der Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1992 und 1993 um nahezu vier bzw. drei Jahre) noch im Rahmen des richterlichen Ermessens (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1502, betreffend Ausschlussfrist von zwei Wochen;… ferner z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1995 IV B 50/95, BFH/NV 1996, 348, betreffend Ausschlussfrist von vier Wochen, …und vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359, betreffend einmonatige Ausschlussfrist).
- BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99
Richterablehnung; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 10.09.2002 - X B 46/02
Mit rund drei Wochen ab Zustellung der betreffenden richterlichen Verfügung ist die Ausschlussfrist zwar äußerst knapp bemessen worden, hält sich aber unter den gegebenen Umständen (Überschreiten der Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1992 und 1993 um nahezu vier bzw. drei Jahre) noch im Rahmen des richterlichen Ermessens (…vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1502, betreffend Ausschlussfrist von zwei Wochen;… ferner z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1995 IV B 50/95, BFH/NV 1996, 348, betreffend Ausschlussfrist von vier Wochen, und vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359, betreffend einmonatige Ausschlussfrist). - BFH, 22.11.1995 - IV B 50/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 10.09.2002 - X B 46/02
Mit rund drei Wochen ab Zustellung der betreffenden richterlichen Verfügung ist die Ausschlussfrist zwar äußerst knapp bemessen worden, hält sich aber unter den gegebenen Umständen (Überschreiten der Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1992 und 1993 um nahezu vier bzw. drei Jahre) noch im Rahmen des richterlichen Ermessens (…vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1502, betreffend Ausschlussfrist von zwei Wochen; ferner z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. November 1995 IV B 50/95, BFH/NV 1996, 348, betreffend Ausschlussfrist von vier Wochen, …und vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359, betreffend einmonatige Ausschlussfrist). - BFH, 15.02.2000 - X B 91/99
Richterablehnung
Auszug aus BFH, 10.09.2002 - X B 46/02
Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Fristsetzung bestehen nicht und sind auch vom Kläger nicht geltend gemacht worden: Das Finanzgericht (FG) ist auch und gerade in Schätzungsfällen befugt, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung i.S. von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO zu treffen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472;… ferner Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1999 I B 174/98, BFH/NV 1999, 1502, …und vom 5. Juli 1999 VIII B 28/99, BFH/NV 1999, 1623;… Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 65 FGO Rz. 45).
- BFH, 15.11.2021 - VIII B 2/21
Behandlung eines Beweisantrags zu einer Verfahrensrüge im …
Das FG ist auch und gerade in Schätzungsfällen befugt, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung i.S. von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO zu treffen, wobei die Rechtsprechung bei Überschreiten der Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen um drei bzw. vier Jahre selbst eine dreiwöchige Frist noch als ermessensgerecht angesehen hat (BFH-Beschluss vom 10.09.2002 - X B 46/02, BFH/NV 2003, 71, unter 1.a). - BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01
Ausschlussfrist
Die Aufforderung zur Bezeichnung des Klagebegehrens unter Setzung einer relativ kurz bemessenen Frist von --ab Zustellung-- nur mehr gut drei Wochen war danach nicht rechtmäßig (BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 46/02, BFH/NV 2003, 71); denn das Klagebegehren war unschwer der Einspruchsentscheidung zu entnehmen. - BFH, 10.07.2025 - III R 25/24
Unzulässige Klage wegen nicht fristgemäßer Bezeichnung des Klagebegehrens
Das FG ist insbesondere in Schätzungsfällen befugt, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung im Sinne von § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO zu treffen (BFH-Beschlüsse vom 10.09.2002 - X B 46/02, BFH/NV 2003, 71, unter 1.a;… vom 15.11.2021 - VIII B 2/21, BFH/NV 2022, 239, Rz 19; BFH-Urteil vom 08.07.1998 - I R 23/97, BFHE 186, 309, BStBl II 1998, 628, unter II.2.c bb).
- BFH, 18.02.2003 - VIII B 218/02
Gegenstand des Klagebegehrens
b) Mit dem fruchtlosen Ablauf der Ausschlussfrist am 30. November 2001 ist die Klage (endgültig) unzulässig geworden (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 46/02, BFH/NV 2003, 71;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 65 Rz. 65). - BFH, 26.10.2004 - XI B 123/03
Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens
Auf die vorhandene Rechtsprechung des BFH zu § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 46/02, BFH/NV 2003, 71, mit weiteren Nachweisen) ist der Kläger nicht eingegangen. - BFH, 07.07.2004 - I B 153/03
Darlegung einer Divergenz; Rüge unzureichender Sachaufklärung; Verletzung des …
Zur ordnungsmäßigen Rüge derartiger Verfahrensmängel muss der Beschwerdeführer substantiiert dartun, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruht, also ohne den (behaupteten) Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 46/02, BFH/NV 2003, 71). - FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG
In Schätzungsfällen kann zur Verfahrensbeschleunigung auch eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zustellung der betreffenden richterlichen Verfügung noch ermessensgerecht sein, wenn die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen um drei bzw. vier Jahre überschritten worden sind (BFH-Beschluss vom 10. September 2002, X B 48/02; vom 10. September 2002, X B 46/02, BFH/NV 2003, 71).
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