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Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2004 - III B 89/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2064
BFH, 26.05.2004 - III B 89/03 (https://dejure.org/2004,2064)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2004 - III B 89/03 (https://dejure.org/2004,2064)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - III B 89/03 (https://dejure.org/2004,2064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AO 1977 § 173; ; EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 1; ; EigZulG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 11 Abs. 2; ; EigZulG § 11 Abs. 5; ; EigZulG § 11 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 11; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Anwendungsbereich der Korrekturvorschriften im EigZulG; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung der Korrekturvorschriften des § 11 Abs. 5 zu § 11 Abs. 2 Eigenheimzulagegesetz (EigZulG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1221
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.09.2003 - III B 144/02

    Eigenheimzulage: Wohnungen in Sondernutzungsgebieten

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Wie der Senat im Beschluss vom 26. September 2003 III B 144/02 (BFH/NV 2004, 163) im Übrigen klar gestellt hat, folgt aus § 11 Abs. 2 bis 5 EigZulG sowie den Korrekturnormen nach der AO 1977 unmittelbar, dass allein die Festsetzung der Eigenheimzulage für den Förderzeitraum keinen Vertrauenstatbestand schaffen kann, der das FA nach Treu und Glauben daran hindern könnte, den Eigenheimzulagenbescheid aufzuheben, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift gegeben sind.
  • BFH, 12.06.2002 - IX B 203/01

    Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Aus dem Beschwerdevorbringen der Kläger ergibt sich nicht, dass der Anwendungsbereich des § 11 Abs. 5 EigZulG umstritten und deshalb im Allgemeininteresse klärungsbedürftig sei (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Juni 2002 IX B 203/01, BFH/NV 2002, 1285).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Soweit sich eine Rechtsfrage bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erfordern könnten, ist die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2004 III B 105/03, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris; vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02

    NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    In diesem Fall ist bei der Prüfung der Divergenz allerdings immer zu beachten, dass der jeweilige Normzweck und der unterschiedliche Bedeutungszusammenhang der jeweiligen Vorschriften selbst bei gleichem Wortlaut unterschiedliche Auslegungen rechtfertigen, so dass keine Abweichung vorliegt (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 244/02, BFH/NV 2003, 833, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2003 - III R 47/02

    Wegfall des Anspruchs auf Kinderzulage

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Der Senat hat die Entscheidung im Ergebnis mit Urteil vom 20. November 2003 III R 47/02 (BFHE 204, 161, BStBl II 2004, 229) bestätigt.
  • BFH, 25.01.2002 - III B 127/01

    Zusammenveranlagung; klärungsbedürftige Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Allein das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet zudem noch keine grundsätzliche Bedeutung (…BFH-Beschluss vom 23. März 1999 III B 2/98, BFH/NV 1999, 1348), insbesondere, wenn kein Meinungsstreit zur Auslegung und Anwendung der Gesetzesbestimmung besteht oder wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645).
  • BFH, 26.03.2003 - III B 92/02

    NZB; Divergenz; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Abweichung des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) von einer Entscheidung eines anderen Gerichts geltend gemacht, so sind tragende Rechtssätze sowohl des FG-Urteils als auch der benannten Divergenzentscheidung herauszustellen und einander so gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2004 - III B 105/03

    EigZulG - Kinderzulage

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Soweit sich eine Rechtsfrage bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erfordern könnten, ist die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2004 III B 105/03, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris;… vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 05.05.1993 - II R 17/90

    Fehlerbeseitigende Fortschreibung von Einheitswerten ohne Rücksicht auf die Zahl …

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Unerheblich ist, ob der Fehler auf einer unzutreffenden Anwendung rechtlicher Bestimmungen oder einer unvollständigen Ermittlung oder Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse beruht (…vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1991 II R 45/89, BFH/NV 1992, 642; vom 5. Mai 1993 II R 17/90, BFHE 171, 325, BStBl II 1993, 745, jeweils zu § 22 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes --BewG--;… Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 106;… Erhard in Blümich, Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, § 11 EigZulG Rz. 52).
  • FG Köln, 15.07.2002 - 15 K 2566/01

    Eigenheimzulage - Zeitpunkt der Berücksichtigung von Änderungen bei …

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
    Hingegen betrifft die Korrekturvorschrift in § 11 Abs. 2 EigZulG, die der vermeintlichen Divergenzentscheidung des FG Köln (Urteil vom 15. Juli 2002 15 K 2566/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1428) zugrunde liegt, die Zulässigkeit einer Neufestsetzung aufgrund geänderter Verhältnisse.
  • BFH, 23.03.1999 - III B 2/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

  • BFH, 16.09.1987 - II R 237/84

    Die in einem Einheitswertbescheid über ein Grundstück getroffenen Feststellungen …

  • BFH, 23.10.1991 - II R 45/89

    Anforderungen an die Feststellung einer "Mitbenutzung" im Sinne des § 75 Abs. 5 …

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter …

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es außerdem, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
  • BFH, 07.03.2007 - I B 99/06

    Berichtigungspflicht des Geschäftsführers bei unrichtiger Steuererklärung

    Hieran fehlt es nicht nur, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist, sondern auch dann, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
  • BFH, 18.04.2005 - II B 98/04

    ErbSt - Ausschlagung der Erbschaft

    Allein das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet noch keine grundsätzliche Bedeutung (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
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